LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Drucksache 17/10381 31.07.2020 Datum des Originals: 31.07.2020/Ausgegeben: 06.08.2020 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 3882 vom 23. Juni 2020 des Abgeordneten Horst Becker BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 17/9902 Steht und stand der Geschäftsführer der Zukunftsagentur Rheinisches Revier (ZRR) für seine verantwortungsvolle Aufgaben im Rheinischen Revier wirklich zur Verfügung oder nimmt er wesentliche Teile seiner Arbeitszeit für sein kommunalpolitisches Mandat in Köln in Anspruch? Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Der Geschäftsführer der ZRR steht angesichts der anspruchsvollen Aufgabe in einer besonderen Verantwortung für den Strukturwandel im Rheinischen Revier. In der Region wird von verschiedenen Akteuren zunehmend in Frage gestellt, ob er dieser Aufgabe vor dem Hintergrund seines kommunalpolitischen Engagements in der Stadt Köln und der damit im Zusammenhang stehenden Abwesenheiten in dem notwendigen Maße gerecht wird. Ausweislich der Angaben auf seiner Homepage ist er Fraktionsvorsitzender der FDP im Kölner Stadtrat und gehört u.a. folgenden Gremien an: Hauptausschuss, Liegenschaftsausschuss, Stadtentwicklungsausschuss, Unterausschuss Kulturbauten, Ältestenrat des Rates, Bezirksvertretung Innenstadt (mit beratender Stimme), Stadtwerke-Aufsichtsrat, WSK-Aufsichtsrat, Moderne Stadt-Aufsichtsrat, AVG-Aufsichtsrat (auch Fachausschuss Gewerbeabfall), Sparkasse KölnBonn-Zweckverbandsversammlung und Verwaltungsrat (Stellvertreter), Kuratorium der Kulturstiftung der Kreissparkasse, Beirat AIDS-Hilfe Köln, Stiftung Butzweilerhof-Kuratorium, Gestaltungsbeirat, Beirat Kölner Grün Stiftung, Moschee-Beirat der Ditib. Seit geraumer Zeit wird innerhalb der ZRR darüber nachgedacht, ob und wann ein zweiter Geschäftsführer eingestellt werden soll oder muss. Gleichzeitig ist der Geschäftsführer dem Vernehmen nach seit geraumer Zeit mit der Vorbereitung des Kommunalwahlkampfes seiner Partei beschäftigt. In diesem Zusammenhang stellt sich u.a. die Frage, ob und inwieweit durch den Geschäftsführer gegenüber der Stadt Köln Verdienstausfall gelten gemacht wurde und in welcher Höhe diesbezügliche Erstattungen geltend gemacht wurden. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/10381 2 Der Minister für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie hat die Kleine Anfrage 3882 mit Schreiben vom 31. Juli 2020 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit der Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung beantwortet. Vorbemerkung der Landesregierung Die Landesregierung schätzt das Engagement kommunaler Amtsträger, Räte und Ausschüsse als wesentliche Stütze unserer Demokratie. Sie hat sich bereits im Koalitionsvertrag das Ziel gesetzt, das kommunale Haupt- und Ehrenamt weiter zu stärken und dadurch die Attraktivität einer Kandidatur zu erhöhen. Ehrenamtliches Engagement in Gemeinde- und Stadträten, Kreistagen, den Regionalräten, den beiden Landschaftsversammlungen sowie der Verbandsversammlung des Regionalverbands Ruhr muss für alle wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürger, auch wenn sie herausgehobene berufliche Aufgaben wahrnehmen, zugänglich und mit beruflicher Tätigkeit vereinbar sein. 1. Wie viele Stunden konnte der Geschäftsführer der ZRR seine Geschäftsführertätigkeit durch sein kommunalpolitisches Amt und die in diesem Zusammenhang stehenden Gremienverpflichtungen verursacht in den Jahren 2018, 2019 und 2020 nicht ausüben? (Bitte getrennt für die genannten Jahre aufführen!) Die Landesregierung hat keine Anhaltspunkte dafür, dass der Geschäftsführer der Zukunftsagentur nicht uneingeschränkt mit seiner vollen Arbeitskraft der Zukunftsagentur zur Verfügung stand. Die der Frage zugrunde liegende Übersicht ist offenbar veraltet und nicht mehr aktuell. 2. In welcher Höhe wurde für diese durch Abwesenheit bedingten Ausfallzeiten Verdienstausfall bei der Stadt Köln geltend gemacht? 3. Für wie viele Stunden Ausfallzeit floss der ZRR in den Jahren 2018, 2019 und 2020 in welcher Höhe durch Verdienstausfall geltend gemachter Ausgleich zu? (Bitte Stundenzahl und vereinnahmte Summe für die Jahre getrennt angeben.) Die Fragen 2 und 3 werden zusammen beantwortet. Nach Auskunft der Gesellschaft hat der Geschäftsführer seit Übernahme dieser Aufgabe keinen Verdienstausfall geltend gemacht, da er seinen Ehrenämtern ausschließlich außerhalb der Arbeitszeit nachgegangen ist. 4. Wo wurden diese Abwesenheiten so dokumentiert, dass sie für Aufsichtsgremien nachvollziehbar sind. 5. Durch wen wurden Ausfallzeiten samt eventueller Zahlungen für durch die Ausfallzeiten bedingten Verdienstausfall kontrolliert? Die Fragen 4 und5 werden zusammen beantwortet. Das Land Nordrhein-Westfalen ist nicht Gesellschafter der Zukunftsagentur Rheinisches Revier. Vertragspartner des Geschäftsführers sind die Gesellschafter. Diese haben den LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/10381 3 Anstellungsvertrag im Wissen um das ehrenamtliche Engagement des Geschäftsführers 2017 geschlossen. Die Verwendungsnachweisprüfung von Zuwendungen, aus denen die Zukunftsagentur Rheinisches Revier u.a. Personalausgaben finanziert, ist Aufgabe der Bezirksregierung Köln. Aus den dort vorliegenden Stundenzetteln ergeben sich keine Anhaltspunkte, dass der Geschäftsführer seine vertraglich vereinbarte Arbeitszeit nicht erbracht hat. Auf Grundlage der sehr intensiven operativen Zusammenarbeit mit der Zukunftsagentur geht die Landesregierung davon aus, dass der Arbeitseinsatz des Geschäftsführers deutlich über seine vertraglichen Pflichten hinausgeht.