LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Drucksache 17/10383 31.07.2020 Datum des Originals: 31.07.2020/Ausgegeben: 06.08.2020 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 4009 vom 1. Juli 2020 der Abgeordneten Christian Dahm und André Stinka SPD Drucksache 17/10086 Wann findet das Organisationsgutachten „Umweltkriminalität“ endlich den Weg in die Öffentlichkeit? Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Das Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz hat eine Unternehmungsberatung damit beauftragt, die Abschaffung der Stabstelle Umweltkriminalität auf den Prüfstand zu stellen. Die Organisationsuntersuchung soll laut Aussage des Umweltministeriums mit externem Blick eine möglichst effiziente und umfassende Bearbeitung von Verbraucher- und Umweltkriminalität sicherstellen. Das Gutachten habe den Auftrag, eine objektive Beurteilung des Sachverhalts zu liefern. Die Beurteilung des Sachverhalts liegt noch nicht vor, allerdings sind schon die Kosten des Gutachtens bekannt. Laut Landesregierung belaufen sich diese auf 74.770,08 EUR.1 Die oftmals versprochene Veröffentlichung des Gutachtens steht aber weiterhin aus. Ministerin Heinen-Esser erklärt seit nun bald einem Jahr, dass die Veröffentlichung des Organisationsgutachtens „Umweltkriminalität“ unmittelbar bevorstünde. Trotz mehrmaligen Nachfragens im Ausschuss für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz weigert sich die Landesregierung, konkrete Angaben zum Inhalt und zum Veröffentlichungstermin zu nennen. Die Ministerin für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz hat die Kleine Anfrage 4009 mit Schreiben vom 31. Juli 2020 namens der Landesregierung beantwortet. 1. Wann wurde der Auftrag für das Organisationsgutachten „Umweltkriminalität“ an die Unternehmensberatung PWC erteilt? Der Auftrag wurde am 10. Januar 2019 erteilt. 1 Vorlage 17/3452, Seite 5 LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/10383 2 2. Welche Organisationseinheit der Landesregierung hat den Auftrag zum Organisationsgutachten „Umweltkriminalität“ erteilt? Der Auftrag wurde von der Vergabestelle des Ministeriums für Umwelt, Landwirtschaft, Naturund Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen (MULNV) erteilt. 3. Wann hat die Unternehmensberatung PWC ihre Arbeit begonnen bzw. wann hat sie diese abgeschlossen? 5. Seit wann wird mit welchen zeitlichen Vorgaben die Publikation des Organisationsgutachtens „Umweltkriminalität“ zwischen dem Ministerium und der Unternehmensberatung PWC abgestimmt? Die Fragen 3 und 5 werden gemeinsam beantwortet. Die Unternehmensberatung PwC hatte angekündigt, das erste Interview am 19. Februar 2019 führen zu wollen. Das abschließende Gutachten liegt noch nicht vor. 4. Auf welcher Datengrundlage (bspw.: Akteneinsicht, Interviews mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern) hat die Unternehmensberatung PWC ihr Gutachten erstellt? Auf der Basis ihres Angebotes zur Durchführung dieser Untersuchung hat die Fa. PwC eine Dokumenten- und Datenanalyse der ihr vom MULNV zur Verfügung gestellten Unterlagen vorzunehmen sowie auf der Basis strukturierter Fragebögen entsprechend Interviews mit Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des MULNV zu führen.