LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Drucksache 17/10384 03.08.2020 Datum des Originals: 31.07.2020/Ausgegeben: 07.08.2020 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 3924 vom 30. Juni 2020 der Abgeordneten Horst Becker und Josefine Paul BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 17/9988 Warum wird von der CDU-geführten Landesregierung dem Fußballclub Schalke 04 mit seinem Aufsichtsratsvorsitzenden Clemens Tönnies eine Bürgschaft in zweistelliger Millionenhöhe gegeben? Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Nach Informationen des „Handelsblatt“1 soll der FC Schalke 04 öffentliche Hilfe erhalten. Das Land Nordrhein-Westfalen plane eine Bürgschaft für den finanziell angeschlagenen Fußball- Bundesligisten in Höhe von 40 Millionen Euro. Laut anderer Medienberichte gehe es um 30 Millionen. Die Millionenhilfe, mit der Schalke wieder kreditwürdig gemacht werden soll, solle am Mittwoch offiziell bekannt gemacht werden. Das Landesfinanzministerium soll den Medienberichten nach angeblich mit „Verweis auf das Bürgschaftsgeheimnis“ eine Stellungnahme abgelehnt haben. Schalke 04 hatte für das Geschäftsjahr 2019 Verbindlichkeiten in Höhe von 197 Millionen Euro vermeldet. Die durch die Corona-Krise verursachten Einnahmenverluste bereiteten offensichtlich zusätzlich erhebliche finanzielle Probleme. Außerdem verpasste der Klub nach 16 Spielen ohne Sieg die Qualifikation für einen europäischen Wettbewerb. In NRW gibt es zahlreiche andere Fußballvereine in der ersten, zweiten und dritten Bundesliga und auch Traditionsvereine in der Regionalliga. Gerade die Vereine in der dritten Liga und der Regionalliga, die nicht oder kaum Fernsehgelder erhalten, leiden besonders unter dem Umstand, dass Corona-bedingt keine Spiele mit Zuschauern möglich waren. Finanzsorgen soll etwa Rot-Weiß Essen haben oder auch der VfL Bochum in der zweiten Bundesliga. Insofern stellt sich automatisch auch die Frage nach Gleichbehandlung oder Wettbewerbsverzerrung, wenn einem einzelnen Verein die in Rede stehende Millionenbürgschaft gegeben werden soll. Die Frage, warum die NRW-Landesregierung so vorgeht, erscheint auch noch in einem anderen Zusammenhang interessant! Im Stammwerk des Tönnies-Fleischkonzerns im Kreis Gütersloh hatten sich fast 2.000 Mitarbeiter mit dem Coronavirus infiziert. Von Clemens Tönnies, auch Aufsichtsratsvorsitzender von Schalke 04, ist im Zusammenhang mit diesen 1 https://www.handelsblatt.com/unternehmen/mittelstand/coronakrise-nrw-landesregierung-will-mit-40- millionen-euro-fuer-schalke-buergen/25960738.html?ticket=ST-5708451-j1KlLscBus9HPVBtai7G-ap4 LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/10384 2 massenhaft aufgetretenen Corona-Infektionen in seinen Betrieben bekannt geworden, dass er mehrfach Geldspenden an die CDU geleistet hat. Der Minister der Finanzen hat die Kleine Anfrage 3924 mit Schreiben vom 31. Juli 2020 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Ministerpräsidenten beantwortet. 1. Wie sieht die Bürgschaft genau aus, die das Land NRW Schalke 04 gibt? (Bitte genau die Höhe und eventuelle Sicherheiten angeben) 2. Wie begründet die Landesregierung, dass diese Bürgschaft gegeben wird? 3. Wie hoch schätzt die Landesregierung das Ausfallrisiko ein? 4. Wie begründet die Landesregierung ihre offensichtlich vorhandene Auffassung, dass die in Rede stehende Bürgschaft nicht zu einer Wettbewerbsverzerrung führt? 5. Wird die Landesregierung weiteren Vereinen in NRW, die in einer der drei Bundesligen oder Regionalliga spielen, eine Bürgschaft zur Verfügung stellen? Die Fragen 1 bis 5 werden zusammen beantwortet. Das Land Nordrhein-Westfalen übernimmt im Rahmen der Ermächtigung des § 18 Haushaltsgesetz 2020 Bürgschaften zur Wirtschaftsförderung. Die Übernahme der Bürgschaften erfolgt regelmäßig im Rahmen der durch den Haushalts- und Finanzausschuss des Landtages gebilligten Bürgschaftsrichtlinien (Runderlass des Finanzministers vom 11. August 1988, zuletzt geändert durch Runderlass vom 11. Mai 2017). Ziffer 10 der Bürgschaftsrichtlinien begründet das Bürgschaftsgeheimnis, wonach alle Verhandlungen, Beratungen, Unterlagen und Auskünfte vertraulich zu behandeln sind. Eine Behandlung des angefragten Einzelfalls ist in vertraulicher Sitzung des Haushalts- und Finanzausschusses des Landtages Nordrhein-Westfalen am 10. Juli 2020 erfolgt.