LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Drucksache 17/1042 26.10.2017 Datum des Originals: 24.10.2017/Ausgegeben: 02.11.2017 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 308 vom 12. September 2017 des Abgeordneten Thomas Röckemann AfD Drucksache 17/645 Kirchenschändungen und Diebstahl aufklären – Kircheneigentum vor Vandalismus schützen Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Überall in Deutschland kommt es in immer kürzeren Abständen zu Schändungen von christlichen Sakralräumen. Meist wird in den Medien nicht auf diese Fälle eingegangen. Falls doch, so ist meist der Diebstahl von Kircheneigentum, wie z.B. des Opferstocks oder kunsthistorisch-wertvoller sakraler Stücke, die einzige Erwähnung, so im Bericht des Westfalenblattes vom 14.6.16 über den Einbruch in die St. Peter und Paul Kirche in Bad Oeynhausen. Die Verachtung und die Schändung der heiligen Orte werden in der Öffentlichkeit kaum wahrgenommen und über die Hintergründe der Taten und der Täter wird selten etwas vermeldet, selbst wenn die Täter ermittelt werden. Der Innenminister hat die Kleine Anfrage 308 mit Schreiben vom 24. Oktober 2017 namens der Landeregierung beantwortet. 1. Wie viele Fälle von Straftaten im Zusammenhang mit christlichen Sakralbauten sind der Landesregierung seit 2014 bekannt? (Bitte nach Jahr, Delikt und Ort aufschlüsseln ) 2. In wie vielen der Fälle konnten die Täter ermittelt werden? (Bitte nach Fällen aufschlüsseln ) 3. Wie hoch ist der entstandene Schaden? (Bitte nach Fällen aufschlüsseln) LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/1042 2 4. In wie vielen Fällen gab es einen Hinweis auf eine anti-christliche oder anti-kirchliche Motivation der Täter? (Bitte nach Fall und Motiv aufschlüsseln) Die Fragen 1 bis 4 werden gemeinsam beantwortet. Daten zu Einbrüchen in Kirchengebäuden sowie damit in Zusammenhang stehende Informationen zu Tatverdächtigen und Schadenshöhen werden in der nach bundeseinheitlichen Kriterien geführten Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) nicht explizit erfasst. 5. Plant die Landesregierung spezifische Maßnahmen zum Schutz christlicher Sakralbauten ? Die Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung obliegt den Kreispolizeibehörden. Die Kreispolizeibehörden prüfen in ihrer Verantwortung, wie sie ihr zugewiesenes Personal effektiv und effizient orientiert an der Sicherheitslage der Behörde einsetzen. Zur Abwehr von Gefahren und zur Kriminalitätsbekämpfung analysieren die Kreispolizeibehörden fortlaufend und umfassend die örtliche Sicherheitslage. Auf Grundlage der Analyseergebnisse werden in den jeweiligen Sicherheitsprogrammen behördenstrategische Schwerpunktsetzungen bestimmt und in diesem Kontext auch brennpunktorientierte operative Maßnahmen festgelegt. Die gezielte Präsenz an Brennpunkten und in Bereichen, in denen sich die Bürger unsicher fühlen, ist ein Erfolgsfaktor und ein Baustein dieser Sicherheitsprogramme. Für ausgewiesene Kriminalitätsbrennpunkte werden Lagebilder erstellt und u. a. umfangreiche Präsenzkonzeptionen entwickelt bzw. auch ständig fortgeschrieben. Straftaten werden durch die Polizei Nordrhein-Westfalen konsequent verfolgt. Die zur Verfügung stehenden rechtlichen Befugnisse werden hierbei umfassend ausgeschöpft. Soweit im Einzelfall erforderlich, werden durch die Polizeibehörden Ermittlungsgruppen eingerichtet, zudem beraten die Kreispolizeibehörden zu technischen Sicherungsvorkehrungen (materieller Selbstschutz) und verhaltenspräventiven Möglichkeiten.