LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Drucksache 17/1043 26.10.2017 Datum des Originals: 26.10.2017/Ausgegeben: 02.11.2017 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 376 vom 4. Oktober 2017 der Abgeordneten Sarah Philipp und Carsten Löcker SPD Drucksache 17/832 Provoziert die Landesregierung die Totalsperrung der A40-Brücke in Duisburg? Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Die Landesregierung hat in der Sitzung des Verkehrsausschuss vom 27. September auch über den Zustand der Rheinbrücke „Neuenkamp“ im Verlauf der Bundesautobahn 40 in Duisburg informiert. Dabei wurde deutlich, dass der problematische Zustand der Brücke weiterhin besteht und sich verschärft. So heißt es in der zugehörigen Vorlage: „Die Rheinbrücke Duisburg- Neuenkamp weist immer wieder Schäden und Schadenserweiterungen bekannter Schäden im Stahltragwerk auf, die Schäden umfassen fast alle Bauteile der Brücke.“ Ebenfalls am 27. September erklärte Minister Wüst beim Stammtisch der Mittelstands- und Wirtschaftsvereinigung der CDU in Moers: „Es ist ein Kampf, die Brücke überhaupt zu halten.“ Wie weiterhin bekannt wurde, ergab eine Testmessung, dass binnen 30 Stunden mehr als 100 LKW mit Achslasten von mehr als 11,5 Tonnen, somit mit einer Überschreitung des zulässigen Gesamtgewichts von 44 Tonnen, die Brücke passiert hatten. Angesichts des Zustandes der Brücke ist das ein unhaltbarer Zustand der schnellstens abgestellt gehört. Der Verkehrsminister hat die Kleine Anfrage 376 mit Schreiben vom 26. Oktober 2017 namens der Landesregierung beantwortet. Vorbemerkung der Landesregierung Über den Zustand der Rheinbrücke Duisburg-Neuenkamp im Zuge der A 40 und die von der Landesregierung veranlassten Maßnahmen wurde in der 2. Sitzung des Verkehrsausschusses LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/1043 2 am 27. September 2017 ausführlich berichtet. Der Bericht ist als Vorlage 17/115 auf den Internetseiten des Landtags Nordrhein-Westfalen abrufbar. 1. Warum werden Maßnahmen, die zur Unterbindung von Überfahrten mit einem unzulässigen Gesamtgewicht geeignet sind, nicht unverzüglich ergriffen?? Wie in Vorlage 17/115 vom 22. September 2017 dargestellt, wurde an der kurzfristigen Umsetzung entsprechender Maßnahmen mit Hochdruck gearbeitet. In kürzester Zeit wurden auf der A 40 im Zulauf zur Rheinbrücke zwei zusätzliche LKW-Kontrollstellen eingerichtet. Diese sind bereits für stichprobenartige Polizeikontrollen im Einsatz. 2. Warum wird die dringlich erforderliche Sperranlage mit Wiegeeinrichtung zur Detektion sämtlicher LKW über 44 Tonnen erst im Jahr 2018 errichtet? Eine derartige Anlage ist kein „Standard“, sie bedarf daher einer sorgfältigen Planung und Vorbereitung, nicht zuletzt aufgrund des damit verbundenen erheblichen Eingriffs in den Autobahnverkehr . Darüber hinaus ist die Landesregierung bei der Vergabe der erforderlichen Bauverträge an die geltenden Rechtsvorgaben im deutschen Vergaberecht gebunden. 3. Warum wird die Brücke nicht grundsätzlich abgelastet? 4. Ist die uneingeschränkte Nutzung der Brücke, angesichts der bekannten Schäden und Schadensentwicklung, überhaupt noch zu verantworten? Die Fragen 3 und 4 werden zusammen beantwortet. Wie in Vorlage 17/115 dargestellt, geht das beauftragte Expertengremium davon aus, „dass die vorhandene Brücke die jetzige Verkehrsbelastung voraussichtlich bis zur Fertigstellung des 1. Teilbauwerkes des Ersatzneubaus aufnehmen kann“. Damit ist eine zusätzliche Ablastung der Brücke beispielsweise durch eine Sperrung für Fahrzeuge ab 3,5 Tonnen zulässiger Gesamtmasse, wie im Fall der Rheinbrücke Leverkusen, derzeit nicht begründbar. Eine grundlose vorzeitige Sperrung für den LKW-Verkehr jedoch wäre aufgrund der damit verbundenen Einschränkungen und der daraus resultierenden Folgen für die Wirtschaft, insbesondere im Ruhrgebiet, unverhältnismäßig.