LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Drucksache 17/1044 26.10.2017 Datum des Originals: 24.10.2017/Ausgegeben: 02.11.2017 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 286 vom 8. September 2017 des Abgeordneten Guido van den Berg SPD Drucksache 17/585 Wie definiert die Landesregierung ‚No-Go-Areas‘ und welche gibt es in NRW? Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Der Chef der Staatskanzlei hat am 07.09.2017 dem Innenausschuss des nordrhein-westfälischen Landtag einen schriftlichen Bericht vorgelegt, der darstellt, dass die Bosbach-Kommission u.a. Antworten auf „die dramatische Entwicklung von ‚No-Go-Areas‘“ geben solle. Der Minister des Inneren wies in besagter Sitzung darauf hin, dass, eine richtige Definition von No-Go-Areas wichtig sei. Es sei falsch zu behaupten, dass sich Polizei nicht in bestimmte Gebiete traue. Vielmehr würden mache Einsätze mit verstärkten Kräften gefahren. Man müsse sehen, dass die Bevölkerung ein ungutes Gefühl habe, wenn man bestimmte Gebiete betrete. In der sich anschließenden Debatte wurden im Ausschuss in diesem Zusammenhang u.a. passende Beobachtungen in Dortmund, Bad Oeynhausen und Bonn-Bad Godesberg angeführt. Der Chef der Staatskanzlei ergänzte, dass man sehr viele Hinweise auf ‚No-Go-Areas‘ über das Bürgertelefon der Staatskanzlei erhalten habe und man diese ernst nehmen wolle. Der Innenminister hat die Kleine Anfrage 286 mit Schreiben vom 24. Oktober 2017 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Ministerpräsidenten und dem Minister für Kinder , Familie, Flüchtlinge und Integration beantwortet. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/1044 2 1. Wie definiert die Landesregierung für ihre Arbeit den Begriff ‚No-Go-Areas‘? Der GdP-Landesvorsitzende Arnold Plickert stellte fest: „Wenn sich Menschen bei Dunkelheit nicht mehr in bestimmte Straßen trauen, ist und bleibt das für mich eine No-Go-Area“ (WAZ, 3. März 2017). Eine Lagedarstellung der Präsenzkonzeption „Duisburg-Nordstadt“ des Polizeipräsidiums Duisburg , die der Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 3734 vom 27.07.2015 (Drucksache 16/9632) beigefügt wurde, thematisierte solche Zustände ebenfalls. In Nordrhein-Westfalen gibt es keine Gegenden oder Straßen, die von Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamten nicht betreten oder befahren werden. Gleichwohl werden polizeiliche Einsätze aus Eigensicherungsgründen an bestimmten Einsatzörtlichkeiten auch mit mehr als einem Streifenwagen wahrgenommen. Die Landesregierung geht bei der Verwendung des Begriffes von der Wahrnehmung der Menschen vor Ort aus. Eine „No-Go-Area“ ist ein Ort, an dem Menschen entweder erhebliche Angst und Unsicherheit empfinden oder den Menschen aus Angst gar nicht mehr betreten. Dementsprechend ist jede „No-Go-Area“ auch als „Angstraum“ zu bezeichnen. 2. Wie viele Meldungen aus der Bürgerschaft zu ‚No-Go-Areas‘ liegen der Landesregierung durch ihre Dialogangebote bislang zu welchen Zeiträumen vor und wie sind diese in die Lagebeurteilung eingeflossen? 3. Wie viele ‚No-Go-Areas‘ hat die Landesregierung bislang konkret aufgrund welcher Erkenntnisse ausgemacht und wo liegen diese (bitte detailliert darstellen)? Die Fragen 2 und 3 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Verstärkt seit etwa zwei Jahren erhält die Landesregierung eine Vielzahl von Eingaben zum Thema „Innere Sicherheit“. Dabei betreffen die Eingaben verschiedene Aspekte wie die Entwicklung der Kriminalität, die Präsenz und Ausstattung der Polizei, Clan- und Bandenkriminalität , die sexuellen Übergriffe an Silvester 2015 in Köln, die die Domplatte für viele Frauen in dieser Nacht zu einer No-Go-Area gemacht haben, sowie die immer offenkundiger werdenden Versäumnisse im Fall Amri. In vielen dieser Eingaben ist das Thema „No-Go-Areas“ angesprochen worden. Eine Statistik speziell zur Erwähnung von „No-Go-Areas“ wird nicht vorgehalten. Die Landesregierung und die Sicherheitsbehörden führen keine gesonderte Liste über „No- Go-Areas“ in Nordrhein-Westfalen. 4. Aufgrund welcher Daten kann die Landesregierung die „dramatische Entwicklung “ darstellen? Auf die Antworten zu Frage 2 und Frage 3 wird verwiesen. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/1044 3 5. Ist künftig geplant, über Dialogangebote die Meldung von ‚No-Go-Areas‘ durch die Bürgerschaft weiter auszubauen und somit zum Bestandteil einer Lagebeurteilung in der Sicherheitsarchitektur zu machen? Die Bürgerinnen und Bürger haben jederzeit die Möglichkeit, sich zu diesem Thema zum Beispiel über das ServiceCenter der Landesregierung, aber auch über Eingaben (unter anderem über das jeweilige Kontaktformular) an die Staatskanzlei oder das Ministerium des Innern zu wenden. Die Landesregierung bezieht diese Eingaben ebenso in ihre landesweite Lageeinschätzung ein wie die örtlichen Kreispolizeibehörden Meldungen aus der Bürgerschaft regelmäßig in ihre lokale Lageeinschätzung miteinbeziehen.