LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Drucksache 17/10442 03.08.2020 Datum des Originals: 03.08.2020/Ausgegeben: 07.08.2020 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 3876 vom 23. April 2020 der Abgeordneten Jürgen Berghahn SPD Drucksache 17/9881 Hat die Firma Isringhausen finanzielle Hilfe des Bundes oder Landes beantragt? Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Die Isringhausen GmbH & Co. KG (ISRI) ist ein bekannter Hersteller von Sitzen für Autos, Nutzfahrzeuge und von Technischen Federn. Zu den Kunden des seit 1919 bestehenden Unternehmens zählen zahlreiche namhafte Automobilhersteller, darunter u.a. VW, die Daimler AG oder Volvo. Isringhausen beschäftigt nach eigenen Angaben weltweit rund 6.000 Mitarbeiter an 52 Standorten in 20 Ländern. Hauptsitz des Unternehmens ist das lippische Lemgo, wo es zu den größten Arbeitgebern gehört. Wie fast alle Firmen in Deutschland hat auch die Isringhausen GmbH & Co. KG mit den Auswirkungen der Corona-Krise zu kämpfen. Die stellt die Bundesrepublik Deutschland allgemein vor immense Herausforderungen, die das private Leben, die Wirtschaft und das Arbeitsleben betreffen. Bund und Länder reagieren mit weitreichenden Maßnahmen, um die negativen Auswirkungen der Pandemie so gering wie möglich zu halten. Umfangreiche Maßnahmenpakete bilden einen Schutzschirm für Selbstständige, Unternehmen und Beschäftigte. Als Folge der Corona-Krise hat die Isringhausen GmbH & Co. KG bis zum 17.04.2020 Kurzarbeit angemeldet. Nach Medienberichterstattungen (Lippische Landes-Zeitung vom 03.04.2020, Radio Lippe vom 03.04.2020 oder Neue Westfälische vom 03.04.2020, soll das Unternehmen einen Anerkennungstarifvertrag gekündigt haben, um den Standort Lemgo langfristig zu erhalten. In diesem Zusammenhang stellt sich die Frage, welche Kenntnis die Landesregierung von den wirtschaftlichen Situation des Unternehmens hat und welche finanziellen Hilfen aus Bundesund Landesmitteln im Zusammenhang mit Corona beantragt und bewilligt wurden. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/10442 2 Der Minister für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie hat die Kleine Anfrage 3876 mit Schreiben vom 3. August 2020 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister für Arbeit,, Gesundheit und Soziales beantwortet. 1. Hat die Landesregierung Kenntnis über finanzielle Schwierigkeiten der Isringhausen GmbH & Co. KG (ISRI)? Die Bewertung der wirtschaftlichen Lage eines privatrechtlichen Unternehmens fällt strukturell nicht in den Zuständigkeitsbereich der Landesregierung. 2. Hat die Landesregierung der Firma Isringhausen GmbH & Co. KG finanzielle Hilfen aus den Rettungspaketen des Bundes oder des Landes bewilligt? Eine Auskunft über das Ob der Gewährung der finanziellen Hilfen des Bundes oder der Länder ist angesichts der tatbestandlichen Voraussetzungen für deren Gewährung mit Rücksicht auf den Schutz von Betriebs- oder Geschäftsgeheimnissen grundsätzlich nicht möglich. Die Auskunft kann Rückschlüsse über konkrete Finanzkennzahlen des Unternehmens zulassen. Diese sind als Geschäftsgeheimnis allerdings grundrechtlich geschützt. 3. Liegen der Landesregierung weitere Anträge der Firma Isringhausen GmbH & Co. KG über finanzielle Hilfen des Bundes oder des Landes vor? Auf die Antwort zu Frage 2 wird verwiesen. 4. Hat die Landesregierung Kenntnisse über weitere Unternehmen, die finanzielle Hilfen des Bundes oder des Landes beantragt haben und fast zeitgleich Tarifverträge gekündigt haben? Soweit die Frage sich auf die Firma Isringhausen GmbH & Co. KG bezieht, wird auf die Antwort zu Frage 2 verwiesen. Im Übrigen hat die Landesregierung zu dem in der Frage bezeichneten Sachverhalt keine Kenntnis. 5. Wie bewertet die Landesregierung die Vorgehensweise von Unternehmen, finanzielle Hilfen zu beantragen und gleichzeitig bestehende Tarifverträge zu kündigen? Die Landesregierung hat zu dem in der Frage bezeichneten Sachverhalt keine Kenntnis. Für sie besteht deshalb keine Veranlassung zu einer strukturierten Willensbildung zu dem mit der Frage aufgeworfenen Aspekt.