LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Drucksache 17/10445 03.08.2020 Datum des Originals: 03.08.2020/Ausgegeben: 07.08.2020 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 4025 vom 6. Juli 2020 der Abgeordneten Nic Vogel und Andreas Keith AfD Drucksache 17/10111 Evaluation der Dauerbaustellen in NRW Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Laut Berichtserstattung der WAZ rechnet die Straßen-NRW-Verkehrszentrale im laufenden Jahr 2020 in Nordrhein-Westfalen mit einem rasch zunehmenden (Reise-)Verkehr direkt zu Beginn der Sommer-Schulferien. Auch der Automobilclub ADAC e.V. prognostiziert „wegen der Corona-Krise weniger Auslandsreisen per Flugzeug und dafür mehr Urlaub mit dem Auto in Deutschland und den Nachbarländern“1. Die erwartete Zunahme von Fahrzeugen auf den Autobahnen ist angesichts der diesjährigen Zahl von Dauerbaustellen auf rund 2.200 Autobahn-Kilometern ein bedenkenswerter Hinweis auf ein möglicherweise sehr hohes Stauaufkommen zu Beginn der Ferienzeiten.2 So stellt sich in diesem Zusammenhang die Frage, in wieweit sich das Baustellenmanagement für die Zukunft effektiv verbessern lässt. In der Beantwortung der Kleinen Anfrage (Drs. 17/9464) „Baustellenmanagement – Der Stand von Nachtarbeit und Baustellen an Wochenenden“ des Abgeordneten Andreas Keith erklärte die Landesregierung, dass sogenannte „Dauerbaustellen“ alle Baustellen sind, die länger als 24 Stunden andauern. Die Beantwortung einer weiteren Kleinen Anfrage (Drs. 17/9662) „Baustellenmanagement unter dem Gesichtspunkt der Stauvermeidung“ des Abgeordneten Andreas Keith legt dar, dass „der Regelfall für Arbeitsstellen längerer Dauer die Betriebsform 2 (Arbeiten an allen Werktagen) unter Ausnutzung des Tageslichts“ ist. Der Minister für Verkehr hat die Kleine Anfrage 4025 mit Schreiben vom 3. August 2020 namens der Landesregierung beantwortet. 1 https://www.waz.de/region/rhein-und-ruhr/ferienbeginn-in-nrw-urlaub-staus-tipps-autobahnen-adacstrassen -nrw-id226396485.html, abgerufen am 25.06.2020 um 16:12 Uhr. 2 Vgl. https://www.wa.de/deutschland-welt/baustellen-autobahnen-nrw-hier-droht-2020-stau-chaos-zr- 13375877.html, abgerufen am 25.06.2020 um 16:15 Uhr. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/10445 2 1. Wie viele Dauerbaustellen sind bzw. wurden für das Jahr 2020 in NRW geplant? (Bitte nach Projekt, Baumaßnahme, Dauer der Baustelle, Betriebsform, Straßenklasse und Örtlichkeit: außerhalb/innerhalb geschlossener Ortschaften auflisten) 2. Inwieweit hat die Landesregierung eine Übersicht darüber, wie viele für die Jahre 2019 und 2020 geplante Baumaßnahmen in welcher Betriebsform durchgeführt werden? (Bitte auflisten nach Projekt, Betriebsform, Streckenabschnitt, Dauer der Baustelle auflisten) Die Fragen 1 und 2 werden wegen des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Das System zur Baustellenkoordination des Landesbetriebs Straßenbau Nordrhein-Westfalen ermöglicht derzeit nur eine Auswertung der Autobahnmaßnahmen. Aufgrund der Vielzahl der Baustellen und der dazu gewünschten Angaben ist eine Auflistung wegen der Kürze der für die Beantwortung der Kleinen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich. Einzelne Baumaßnahmen werden oftmals in mehreren Bauphasen umgesetzt und beinhalten daher mehrere Verkehrsführungen. Zur Beantwortung der Fragestellung und Aufgliederung in Baubetriebsformen wird im Folgenden eine Auswertung über die Verkehrsführungsphasen vorgenommen. Die Baubetriebsformen sind wie folgt definiert: Baubetriebsform 1: Normale Tagesschicht Baubetriebsform 2: Arbeiten an allen Werktagen unter vollständiger Ausnutzung des Tageslichts Baubetriebsform 3: Arbeiten nur nachts Baubetriebsform 4: Arbeiten rund um die Uhr (24 Stunden) Im Jahr 2019 wurden insgesamt 1.255 Verkehrsführungsphasen für Arbeitsstellen längerer Dauer auf Autobahnen in Nordrhein-Westfalen (außerhalb geschlossener Ortschaften) eingerichtet. Die Bauarbeiten wurden dabei in folgenden Betriebsformen durchgeführt: 215 in Baubetriebsform 1, 890 in Baubetriebsform 2, 17 in Baubetriebsform 3 und 133 in Baubetriebsform 4. Für das Jahr 2020 sind aktuell insgesamt 672 Verkehrsführungsphasen für Arbeitsstellen längerer Dauer auf den Autobahnen in Nordrhein-Westfalen geplant, in Durchführung oder bereits durchgeführt worden. Dabei finden die Bauarbeiten bislang in folgenden Betriebsformen statt: 13 in Baubetriebsform 1, 526 in Baubetriebsform 2, 20 in Baubetriebsform 3 und 113 in Baubetriebsform 4. Es ist zu erwarten, dass die Gesamtanzahl der Verkehrsführungsphasen im Laufe des Jahres noch steigen wird, da der Bedarf für kleinere Reparaturarbeiten zur Aufrechterhaltung der Verkehrssicherheit auf den rd. 2.200 km Autobahnen in der Regel unterjährig auftritt und somit nicht vorab planbar ist. 3. Nach welchen Kriterien richtet sich der Landesbetrieb Straßen.NRW bei der eigenen Berechnung der vorzugebenen, vertraglichen Fertigungsfrist bei der Ausschreibung von Baumaßnahmen? Der Landesbetrieb Straßenbau Nordrhein-Westfalen nutzt für die vertraglichen Vorgaben von Bauzeiten die Werte des durch die Bundesanstalt für Straßenwesen im Auftrag des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur erstellten „Leitfaden zum LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/10445 3 Arbeitsstellenmanagement auf Bundesautobahnen, dort: Bauzeitenkatalog“. Darüber hinaus werden Erfahrungswerte aus früheren, ähnlichen Baumaßnahmen herangezogen. Auf diese Weise können regionale Erfahrungen und Besonderheiten berücksichtigt werden. Im Rahmen eines Bauzeitencontrollings wird eine interne Qualitätssicherung der Bauzeitermittlungen durch den Landesbetrieb Straßenbau Nordrhein-Westfalen vorgenommen. 4. Wo setzt der Landesbetrieb Straßen.NRW seine Schwerpunkte bei der Vergabe von Baumaßnahmen für eine möglichst kurze und geringe Einschränkung des Verkehrs und für den kürzesten Bestand einer Baustelle? Das Ministerium für Verkehr hat Ende 2017 in Abstimmung mit dem Landesbetrieb Straßenbau Nordrhein-Westfalen damit begonnen, Instrumente zur Verkürzung der Zeiten verkehrlicher Einschränkungen und zur Baustellenbeschleunigung zu bündeln. Dies mündete im 2018 eingeführten „8-Punkte-Plan zur Beschleunigung von Baustellen zur Verkürzung der Verkehrseinschränkungen“. Es geht primär darum, direkte baustellenbedingte Einschränkungen für die Verkehrsteilnehmer zu minimieren. Ein wesentliches Instrument des 8-Punkte-Plans ist das Bauzeitcontrolling, wodurch die Vorgaben der Bauzeiten für die Auftragnehmer deutlich gestrafft werden. Ein vermehrter Einsatz von Bonus/Malus-Regelungen und die Vereinbarung von Zwischen- und Einzelfristen dienen dazu, diese streng kalkulierten Bauzeiten auch durchzusetzen. Grundsätzlich wird bei Baumaßnahmen auf Autobahnen möglichst die Anzahl der Fahrstreifen aufrechterhalten. Darüber hinaus kommen vermehrt Mischlose und Sammelausschreibungen sowie in geeigneten Fällen Funktionalausschreibungen zur Anwendung. Weiterhin werden aus verkehrlichen Erfordernissen und zur Baubeschleunigung unter Berücksichtigung straßenverkehrsrechtlicher, umweltrechtlicher und arbeitsschutzrechtlicher Aspekte überall dort Gewerke in den Nachtstunden bzw. am Wochenende ausgeführt, wo es sich anbietet.