LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Drucksache 17/10450 04.08.2020 Datum des Originals: 04.08.2020/Ausgegeben: 10.08.2020 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 4030 vom 7. Juli 2020 der Abgeordneten Lisa-Kristin Kapteinat und Frank Müller SPD Drucksache 17/10119 Was wollte uns das Innenministerium mit seinem Tweet zum Global Pride sagen? Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Rund um den Jahrestag haben viele Menschen und Institutionen an die Stonewall-Riots erinnert. Dies ist ein wichtiges Signal und trägt vor dem Hintergrund der ausgefallenen CSD- Veranstaltungen zur Sichtbarkeit von LSBTIQ* bei. Irritierend war aber ein Tweet des NRW- Innenministeriums vom 27. Juni 2020, in dem ein zweigeteiltes Sharepic mit einem Zitat aus dem Grundgesetz veröffentlicht wurde. Darin wurde der Artikel 2 GG zitiert, einmal mit dem Satz „Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit […]“, im zweiten Bild dann „[…] soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt.“ Während es richtig ist gerade auch an einem Tag wie dem Christopher Street Day auf das Recht zur freien Entfaltung der Persönlichkeit hinzuweisen, ist der Verweis auf die Beschränkungen durch verfassungsgemäße Ordnung oder einen Verstoß gegen das Sittengesetz in diesem Kontext sehr irritierend. Vielmehr wäre ein entsprechender Beitrag am 23. Mai zum Tag des Grundgesetzes nachvollziehbar gewesen. Am Christopher Street Day hingegen wirkt gerade das zweite Bild irritierend, ob hier ein Zusammenhang insinuiert wird und allein in der Tatsache LSBTIQ* zu sein verfassungsmäßige Grenzen gesehen werden. Daher ist es wichtig, dass die Landesregierung und konkret das Innenministerium hier für Klarheit sorgt, welche besondere Verbindung sie zwischen LSBTIQ* und den genannten Punkten sieht und den LSBTIQ* in unserem Land Orientierung gibt. Der Minister des Innern hat die Kleine Anfrage 4030 mit Schreiben vom 4. August 2020 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration beantwortet. 1. Welche Botschaft wollte das Innenministerium mit dem Tweet senden? Das Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen hat mit dem angesprochenen Tweet vom Samstag, 27. Juni 2020, anlässlich des Global Pride ein Zeichen der Solidarität LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/10450 2 mit der LSBTIQ*-Commmunity setzen wollen. Dazu hat es Art. 2 Abs. 1 Grundgesetz zitiert und damit in besonderer Weise auf das Grundrecht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit hingewiesen. Im Sinne einer vollständigen Zitierung wurde der gesamte Absatz des Artikels getwittert. Wegen der besseren Lesbarkeit insbesondere auf Smartphones wurde der Satz auf zwei Tweets aufgeteilt, die unmittelbar hintereinander und technisch verbunden (in einem Thread) gesendet wurden. Die solidarische Absicht des Tweets ergibt sich ferner auch aus der Bildsprache des Sharepics (Abbildung der sog. Regenbogenflagge). 2. Wie kann aus Sicht der Landesregierung die Tatsache, LSBTIQ* zu sein, zu einer Verletzung von Rechten anderer führen? Gar nicht. 3. Wie kann aus Sicht der Landesregierung die Tatsache LSBTIQ* zu sein, gegen das Sittengesetz verstoßen? Gar nicht. 4. Welche Szenarien hat die Landesregierung vor Augen, in denen LSBTIQ* gegen die verfassungsgemäße Ordnung verstoßen? Keine. 5. Gibt es nach Einschätzung der Landesregierung Szenarien, in denen LSBTIQ* aufgrund ihrer Orientierung oder Identität den grundgesetzlichen Rahmen verlassen? Nein.