LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Drucksache 17/10453 04.08.2020 Datum des Originals: 04.08.2020/Ausgegeben: 10.08.2020 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 3883 vom 23. Juni 2020 der Abgeordneten Horst Becker und Wibke Brems BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 17/9903 Durch welche operative Steuerung der Ministerien will die Landesregierung sicherstellen, dass durch die Umsetzung von 83 Projekten des „SofortprogrammPlus“ der Zukunftsregion Rheinisches Revier (ZRR) kurzfristig positive Effekte für Steuereinnahmen und Arbeitsplätze der Region ausgehen? Vorbemerkung der Kleinen Anfrage In der ZRR wurde ein SonderprogrammPlus mit 83 Projekten und einem Volumen von 4,3 Milliarden Euro erstellt. Es umfasst folgende Projekte, die noch priorisiert und qualifiziert werden müssen: „Aufbau eines Fraunhofer Instituts für Geothermie und Energieinfrastrukturen in Brandenburg, Nordrhein-Westfalen und Sachsen; Aufbau eines Fraunhofer-Zentrums für Digitale Energie im Rheinischen Revier; Wärmespeicher-Kraftwerk StoreToPower; Aufbau eines intelligenten regionalen Energiemanagements Sicherheit Innovation (IESI) – Operation Center Quirinus Control; Brainergy-Park Jülich; Forschungsvorhaben “Inkubator nachhaltige elektrochemische Wertschöpfungsketten” (iNEW); Stromspeicher Malta; Innovationspark Erneuerbare Energien Jüchen; SpeicherStadt Kerpen; Aufbau eines Produktionsbetriebes für solarthermische Schlüsselkomponenten auf Aluminiumbasis; Energielandschaft Anna 4.0; Smart Urban Skin: Nachhaltige Technologieplattform für updatefähige Gebäudehüllen; Zentrale Energieversorgung für das nachhaltige Gewerbegebiet Kaarster Kreuz; Energiepark Herzogenrath; Digitalisierung des neu zu gründenden Gemeinschaftsstadtwerkes Bergheim, Elsdorf, Bedburg; DLR-Institut Future Fuels in Jülich; Helmholtz-Cluster für nachhaltige und infrastrukturkompatible Wasserstoffwirtschaft; Einstieg in die Wasserstoffwirtschaft – Weiterentwicklung und Herstellung von Wasserstoff-Sensoren und Wasserstoff-Brenner als Schlüsselkomponenten einer Wasserstoffwirtschaft; H2Revier - Aufbau einer Brennstoffzellen-Produktion im Rahmen einer wasserstoffbasierten Wertschöpfungskette in NRW; Brennstoffzellen-fahrzeuge im Netz Düren; Euregio-H2-Center; Grüne Wasserstoffanlagen; Low Carbon Industry im Rheinischen Revier; Zirkuläre Kunststoffwirtschaft (Hub zirkuläre Wirtschaft)´; Klimaschutz durch Kreislaufwirtschaft; Modellfabrik Papier Düren; Digital Nonwoven Innovation Center - D-NIC; Low Carbon Automotive; PlastLoop NRW - Kunststoffe vom Regal ins Regal – Produktion qualitativ hochwertiger Kunststoff-Rezyklate aus dem Gelben Sack für Verpackungsanwendungen; IN4climate.NRW Rheinisches Revier; Center für digital vernetzte Produktion (CDVP); LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/10453 2 Chemiehub im industriellen Raum; Interkommunales Projekt INKA: terra nova "Klimahülle"; Exzellenzregion Nachhaltiges Bauen; Kraftwerk Frimmersdorf als Baustoffrecycling- und Rohstoffgewinnungszentrum; Launch-Center für die Lebensmittelwirtschaft (LCL); Faktor X Ressourcen- und Klimaeffizienz in Gewerbe– und Industriegebieten; BioökonomieREVIER PLUS; Revitalisierung Zuckerfabrik - Food Campus; Kompetenzzentrum Bio4MatPro zur Biologischen Transformation der Materialwissenschaften und Produktionstechnik; Kompetenzzentrum Transfer der Land- und Ernährungswirtschaft; Huminstoffproduktion aus biogenen Reststoffen; Reviermanagement Gigabit; Digital Hardware Hub Aachen; NEUROTEC II - Neuro-inspirierte Technologien der künstlichen Intelligenz für die Elektronik der Zukunft im Rheinischen Revier; Aufbau eines Hubs für Digitale Geschäftsmodelle mit dem Starterbaustein Reallabor Blockchain; New Business Factory; Agentur für kognitives Rechnen — Agency for Cognitive Computing; GründerHUB - Digitale Plattform für Entrepreneure in der GründerRegion Aachen; Global Entrepreneurship Centre (GEC) for sustainable Chemistry; Industrial Maker Space Bedburg; AI Village; Gründerfabrik mit School of Entrepreneurship & digitale Bildungsoffensive mit Coding School; NRW Digital AM Start; TH Köln Campus Rhein-Erft; QUALIFIZIERT.VERNETZT.INNOVATIV.WIRKSAM. – Weiterbilden im Rheinischen Revier; Wissenschaftsregion Rheinland vernetzen und stärken – Transfer- und Konferenzzentrum; Ausbau des Ernst Ruska-Centrums für Mikroskopie und Spektroskopie mit Elektronen am Forschungszentrum Jülich; Innovation Valley: Umsetzung des im Rahmen von Unternehmen Revier geförderten Leitbilds; Studie zur Baulandmobilisierung für Gewerbe und Industrie; Errichtung eines Großlabors für Spitzenanalytik mit bis zu 200 Arbeitsplätzen im Rheinischen Revier; Einrichtung von Mobilitätsstationen der Zukunft; Aachen - Düsseldorf, Korridor für neue Mobilität; Verkehrsmanagement und digitale Mobilitätsinfrastruktur; Smarte Pendlerparkplätze; Gesamtregionales Radwegenetz; Multimodale Mobilitätsdaten (Datendrehscheibe); Mobilität der Zukunft für den ländlichen Raum; Modellstandort Gigabit, 5G und autonomes Fahren; Machbarkeitsstudien zur Ertüchtigung der Schieneninfrastruktur im Rheinischen Revier; Regio-Tram; Stadtbahn Köln-Niederaußem; Stadtbahn Frechen- Kerpen; Euregio Railport; ECO2AIR@RWTH, Teilprojekt: Production Launch Center Aviation@NRW (PLCA) am Forschungsflugplatz Aachen-Merzbrück; DLR- Forschungsprogramm „Technologien für Kleinflugzeuge“; Future Mobility Park Aldenhoven mit Center for Vertical Mobility; tripleM – Modell Merzbrück Mobil - Integrative Standortentwicklung.“ Zu diesem SofortprogrammPlus wurde folgendes ausgeführt: „Das Rheinische Braunkohlerevier und damit das Land Nordrhein-Westfalen wird einen großen Teil der mit dem Kohleausstieg einhergehenden Lasten tragen und ist von den dadurch bevorstehenden Strukturbrüchen am stärksten betroffen. Bereits Ende 2020 wird im Rheinischen Braunkohlerevier der erste Kraftwerksblock stillgelegt. Die Region kommt damit ihrer Verantwortung für den Klimaschutz nach. Das bedeutet aber auch: Die zu erwartenden wirtschaftlichen und sozialen Folgen werden im Rheinischen Revier bereits kurzfristig spürbar sein. Für die Region und die hier lebenden Menschen ist der Kohleausstieg und der damit einhergehende Strukturwandel eine große Herausforderung. Gleichzeitig birgt die bevorstehende Transformation jedoch auch eine Jahrhundertchance zur wirtschaftlichen, sozialen und ökologischen Neupositionierung der Region. Die von der Bundesregierung in Aussicht gestellten Strukturmittel werden in diesem Zusammenhang wichtige Impulse für die Schaffung neuer Zukunftsperspektiven setzen. Mit dem SofortprogrammPLUS kann es gelingen, einen für die betroffenen Bürgerinnen und Bürger, Kommunen sowie Unternehmen nachvollziehbaren, regional ausgewogenen, gleichermaßen angemessenen wie ambitionierten Einstieg in den Strukturwandel im Rheinischen Revier zu schaffen. Das SofortprogrammPLUS muss sehr kurzfristig vor Ort LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/10453 3 sichtbare Zeichen setzen und erkennbare und für Dritte nachvollziehbare Effekte in Bezug auf Arbeitsplätze und Wertschöpfung für den Standort Rheinisches Revier selbst liefern. Nach Einschätzung des Aufsichtsrats beinhalten die ausgewählten Projekte erkennbar das Potential, einen nachvollziehbaren, substantiellen Beitrag zu einem wirkungsvollen Einstieg in den Strukturwandel im Rheinischen Revier zu leisten. Die Projekte weisen noch einen unterschiedlichen Umsetzungsstand auf. Einige Projekte sind bereits heute antragsreif. Für die übrigen Projekte bittet der Aufsichtsrat die Landesregierung, für eine Qualifizierung der Projekte bis zur Antragsreife zu sorgen. Die Landesregierung wird gebeten, sich bei der Bundesregierung für die Bewilligung aller Projekte einzusetzen. Die Region unterteilt ihre Empfehlung nach Projektfamilien, die Impulse für neue Wertschöpfung und Beschäftigung im Rheinischen Revier ermöglichen. Damit nutzt das Rheinische Revier vorhandene Kompetenzen des Reviers und stärkt neue Geschäftsmodelle. Das weitere Verfahren zur Vorbereitung der Bewilligung der Projekte sieht wie folgt aus: a) Mit der Empfehlung des Aufsichtsrats erhält ein Projekt im regionalen Konsens einen „ersten Stern“ für die „substanzielle Projektidee “. Die Liste der empfohlenen Projekte wird dann durch die Zukunftsagentur mit der Bitte um weitere Prüfung an die Landesregierung übersandt. b) Die Landesregierung prüft die Förderwürdigkeit und Antragsreife der übersandten Projekte. Bei Bedarf sind die Projekte durch den jeweiligen Antragsteller zu qualifizieren. Die Landesregierung (mit allen Ressorts und der Bezirksregierung) und die Zukunftsagentur (inkl. der Revierknoten) begleiten und unterstützen engagiert die Projektqualifizierung in enger Rückkopplung mit den Antragstellern. c) Der Aufsichtsrat trifft Ende August / Anfang September zu einer Sitzung zusammen. Der Aufsichtsrat erhält einen Statusbericht zu Förderwürdigkeit und Antragsreife der beschlossenen Projekte aus Sicht der Landesregierung. Der Aufsichtsrat vergibt für die zu diesem Zeitpunkt antragsreifen Projekte den zweiten Stern „tragfähiges Vorhaben“. Dieses Verfahren wird turnusmäßig wiederholt. d) Auf dieser Grundlage entscheidet die Landesregierung, welche Projekte zur Bewilligung durch Bundes- oder Landesregierung oder EU zugelassen werden. Eventuell abgelehnte Projekte werden in der nächsten Aufsichtsratssitzung erneut beraten. e) Den „dritten Stern“ vergibt der Aufsichtsrat für den erfolgreich identifizierten Förderzugang bei Bundes- oder Landesregierung als „Zukunftsprojekt des Strukturwandels im Rheinischen Revier“. Das Projekt ist bewilligungsreif.“ Nach der Vorlage soll also die Landesregierung (mit allen Ressorts und der Bezirksregierung) den Prozess begleiten, unterstützen, die Projektqualifizierung in enger Rückkopplung mit den Antragstellern vorantreiben sowie entscheiden, welche Projekte zur Bewilligung durch Bundes- oder Landesregierung oder EU zugelassen werden. Bereits im August sollen erste Entscheidungen über umgehend zu fördernde Projekte fallen. Der Minister für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie hat die Kleine Anfrage 3883 mit Schreiben vom 4. August 2020 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister der Finanzen, dem Minister des Inneren, dem Minister für Arbeit, Gesundheit und Soziales, der Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung, dem Minister für LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/10453 4 Verkehr, der Ministerin für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz, der Ministerin für Kultur und Wissenschaft und dem Minister für Bundes- und Europaangelegenheiten sowie Internationales beantwortet. Vorbemerkung der Landesregierung Im Rahmen des Sofortprogramms wurden seit Anfang 2019 Projekte ausgewählt, die einen über das Einzelprojekt hinausgehenden nachweisbaren Beitrag zur Entwicklung der Zukunftsfelder sowie zu Wertschöpfung, Beschäftigung, Entwicklung und Lebensqualität im Rheinischen Revier leisten oder expliziten Modellcharakter ausweisen sowie über einen ausreichend fortgeschrittenen Reifegrad verfügen. Dabei wurden bereits sieben Projekte von Seiten des Bundes finanziert. Das Land hat das Sofortprogramm um eine Landeskomponente ergänzt, aus der bisher drei Vorhaben gefördert wurden, drei weitere Projekte befinden sich aktuell in der Antragsprüfung. Weiterhin ist das „Starterpaket Kernrevier“ für 23 Anrainerkommunen und Initiativen im Rheinischen Revier zu nennen, bei dem die Landesregierung im engen Austausch mit den Antragstellern steht. Zuletzt ist auf das kommende Regelverfahren hinzuweisen, dessen Vorläufer das SofortprogrammPLUS ist und in dem zukünftig themenbezogene Aufrufe stattfinden sollen. 1. Welche der 83 Projekten im „SofortprogrammPlus“ aufgeführten Projekte hält die Landesregierung für besonders geeignet, kurzfristig ein Ausgleich für wegfallende Steuereinnahmen und Arbeitsplätze im Rheinischen Revier zu schaffen? Die Landesregierung erachtet alle beabsichtigten Maßnahmen des SofortprogrammPLUS als grundsätzlich geeignet, die Ziele des Strukturstärkungsgesetzes Kohleregionen und des Wirtschafts- und Strukturprogramms 1.0 im Hinblick auf die kurzfristige Schaffung von Arbeitsplätzen und damit verbunden die Steigerung von Wertschöpfung und Steuereinnahmen umzusetzen. 2. Durch welche operative Steuerung der Ministerien will die Landesregierung sicherstellen, dass durch die Umsetzung von 83 Projekten des „SofortprogrammPlus“ der Zukunftsregion Rheinisches Revier (ZRR) kurzfristig ein Ausgleich für wegfallende Steuereinnahmen und Arbeitsplätze im Rheinischen Revier entsteht? 3. Welche Ministerien haben für diesen Prozess die Federführung? Die Fragen 2 und 3 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Die geplanten Vorhaben werden fachlich eng durch die jeweils zuständigen Landesressorts begleitet. Im Rahmen des SofortprogrammPLUS übernimmt die Stabsstelle Strukturwandel Rheinisches Revier, die im Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie verankert ist, die Koordination des Prozesses. Die weiteren im Prozess beteiligten Ministerien sind gemeinsam in einer Interministeriellen Arbeitsgruppe organisiert. Dazu sind das Ministerium der Finanzen, das Ministerium des Innern, das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales, das Ministerium für Schule und Bildung, das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung, das Ministerium für Verkehr, das Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz, das Ministerium für Kultur und Wissenschaft sowie die Staatskanzlei zu zählen. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/10453 5 Mit der Zukunftsagentur Rheinisches Revier hat die Landesregierung einen Koordinationspartner, der die regionalen Akteure zur optimalen Verzahnung der Prozesse einbindet. Zudem wurden der Bezirksregierung Köln zusätzliche Mittel für 15 Stellen in der Koordinierungsstelle Förderung Rheinisches Revier im Dezernat 34 genehmigt, die das Verfahren ebenfalls eng begleitet. Insbesondere bei der Antragsphase wird die Bezirksregierung Köln die Prüfung und Bewilligung der Vorhaben anhand abgestimmter Kriterien durchführen, die aus dem Wirtschafts- und Strukturprogramm abgeleitet sind. 4. Bis wann will die Landesregierung entscheiden, welche Projekte zur Bewilligung durch Bundes- oder Landesregierung oder EU zugelassen werden? Der Prozess zur weiteren Qualifizierung der Vorhaben hat begonnen und wird parallel mit dem Entscheidungsprozess in den kommenden Monaten turnusmäßig durchgeführt. Die Empfehlung zur Umsetzung der Projektvorhaben aus der Bundes- oder Landeskomponente des Strukturstärkungsgesetzes wird im Verfahren zwischen der Vergabe des zweiten Sterns („tragfähiges Vorhaben“) und des dritten Sterns („Zukunftsprojekt des Strukturwandels im Rheinischen Revier“) erfolgen. Nach der erstmaligen Vergabe des zweiten Sterns für angemeldete Projekte im Rahmen der nächsten Sitzung des Aufsichtsrats der Zukunftsagentur Rheinisches Revier am 28.08.2020 wird sich die Landesregierung in Bezug auf die Entscheidung beraten, welche Projekte zur Umsetzung aus der Bundes- oder Landeskomponente empfohlen werden. Die abschließende Entscheidung über die Bewilligung des Projekts obliegt - je nach Förderzugang - der Bundes- oder der Landesregierung. Die fördertechnische Prüfung bis zur Bewilligung erfolgt dann durch die jeweils zuständigen bewilligenden Stellen. 5. In welchem Zeitraum sollen die in Rede stehenden 4,3 Milliarden Euro verausgabt werden? (Bitte präzise die Haushaltsjahre angeben, möglichst mit zugeordneten Beträgen.) Die Verausgabung der Mittel für die einzelnen Vorhaben kann zum jetzigen Zeitpunkt des Verfahrens weder in der Gesamtsumme bestimmt noch jahresscharf zugeordnet werden, da dies von der weiteren Konkretisierung der Finanzbedarfe und der späteren Umsetzung aller Projekte abhängig ist.