LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Drucksache 17/10456 04.08.2020 Datum des Originals: 04.08.2020/Ausgegeben: 10.08.2020 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 4079 vom 9. Juli 2020 des Abgeordneten Sven W. Tritschler AfD Drucksache 17/10174 Autonomes Zentrum in Köln – Weiterhin ein Hort linker Verfassungsfeinde? Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Die Landesregierung hat in ihrer Antwort auf meine Kleine Anfrage 1228 mitgeteilt (Drs. 17/3442), dass im sogenannten Autonomen Zentrum („AZ“) an der Luxemburger Straße 93 in Köln vier linke vom Verfassungsschutz NRW beobachtete Organisationen tätig sind: • Interventionistische Linke Köln • Anarchistisches Kollektiv • Antifaschistische Gruppe (AG CGN) • Antifa AK Köln Das Autonome Zentrum wird im Verfassungsschutzbericht des Landes Nordrhein-Westfalen über das Jahr 2018 als „weiterhin der wichtigste Anlaufpunkt des lokalen, regionalen und überregionalen linksextremistischen Spektrums im Regierungsbezirk Köln“ beschrieben. Im kürzlich erschienenen Verfassungsschutzbericht über das Jahr 2019 wird das Autonome Zentrum nicht mehr mit einem eigenen Kapitel bedacht, sondern nur im Zusammenhang mit der Hausbesetzung des Stadthauses Köln-Deutz erwähnt. Die dabei formulierten Forderungen der linken Hausbesetzer wiesen Bezüge rund um den Konflikt um das „AZ“ auf. Das „AZ“ war in der Vergangenheit immer wieder ein Ausgangspunkt linker Straftaten. Die Landesregierung hat in der Vorlage 17/1713 mitgeteilt, dass auf dem Internetauftritt des „AZ“ zu einer „stadtkritischen Sojaschnitzeljagd“ um 12:00 Uhr am Tag der Besetzung am Bahnhof Deutz aufgerufen wurde. Die Besetzung des nebenan liegenden Stadthauses erfolgte um 12:47 Uhr. Das „AZ“ war auch Ausgangspunkt einer Demonstration gegen einen Bürgerdialog der Kölner AfD-Landtagsabgeordneten Iris Dworeck-Danielowski, Roger Beckamp und Sven W. Tritschler am 13.04.2019. Daran nahmen in erster Linie Personen aus dem linksextremen Milieu teil, mit dem Ziel, den Bürgerdialog zu stören. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/10456 2 Diese Störungen erfolgten auch vor dem Veranstaltungsort am Neumarkt und dann im Saal selbst. Die Beschriftungen und Bemalungen am „AZ“ deuten auch auf eine weiterhin klar linksextreme Gesinnung hin. Der Minister des Innern hat die Kleine Anfrage 4079 mit Schreiben vom 4. August 2020 namens der Landesregierung beantwortet. 1. Welche Erkenntnisse hat die Landesregierung zu über verfassungsfeindliche Gruppen, Organisationen und Personen im Umfeld des „AZ“ seit der Antwort auf die Kleine Anfrage 1228 (Drs. 17/3442)? (Diese Frage umfasst auch den Trägerverein, seine Funktionäre und die unterstützenden Personen.) Seit der Beantwortung der Kleinen Anfrage 1228 ist mit der zweiten Ortsgruppe (OG) der Interventionistischen Linken (IL) eine weitere im Autonomen Zentrum Köln ansässige linksextremistische Gruppierung hinzugekommen. Auf die Darstellungen im Verfassungsschutzbericht 2019 (Vorlage 17/3479), Seite 182, wird verwiesen. 2. Warum wird das Autonome Zentrum nicht weiter explizit im Verfassungsschutzbericht 2019 erwähnt? Das Autonome Zentrum als Treff- und Anlaufpunkt des linksextremistischen Spektrums im Regierungsbezirk Köln ist im Verfassungsschutzbericht 2018 umfassend beschrieben worden. Grund dafür war insbesondere der Konflikt um den ursprünglich zum Jahresende 2018 auslaufenden Mietvertrag mit der Stadt Köln. Wesentliche neue Erkenntnisse zum AZ waren nicht zu verzeichnen, sodass im Rahmen der gebotenen Schwerpunktsetzung von einer erneuten Berichterstattung im Verfassungsschutzbericht 2019 abgesehen wurde. 3. Auf welche demokratischen Akteure haben linksextreme Bestrebungen, z.B. im Rahmen von (punktuellen) Kooperationen, im AZ Köln Einfluss zu nehmen versucht? 4. Welche Formen der Kooperation zwischen linksextremen Bestrebungen und demokratischen Akteuren, z.B. Parteien, Parteijugendorganisationen oder Gewerkschaften, konnten im AZ Köln beobachtet werden? Die Fragen 3 und 4 werden aufgrund des inhaltlichen Zusammenhangs gemeinsam beantwortet. Zu den wesentlichen Versuchen der Einflussnahme von extremistischen Personenzusammenhängen auf demokratische Organisationen wird auf die Darstellungen in den jährlich veröffentlichten Verfassungsschutzberichten verwiesen. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/10456 3 5. In welchem Umfang ist das „AZ“ weiterhin ein Zentrum des Linksextremismus im Regierungsbezirk Köln? (Wir bitten hierbei auch um eine Detailbeschreibung der Aktivitäten z.B. Hausbesetzungen, gewaltsame Störungen von Veranstaltungen und Versammlungen politisch Andersdenkender, etc.) Die Landesregierung bewertet das Autonome Zentrum als Treff- und Anlaufpunkt des linksextremistischen Spektrums im Regierungsbezirk Köln. Seitens der Nutzergruppen besteht ein großes Interesse am Erhalt des Autonomen Zentrums Köln. Dies wird regelmäßig durch Solidaritätsbekundungen in Form von Plakaten oder Bannern („AZ bleibt!“) verdeutlicht. Das Erscheinen solcher Banner oder Plakate im Zusammenhang mit möglicherweise strafbewehrten Sachverhalten lässt umgekehrt jedoch nicht den Schluss zu, dass die strafbewehrten Sachverhalte aus dem Autonomen Zentrum heraus entstehen. Als einzige direkt vom Autonomen Zentrum Köln startende Aktionen sind die sog. RabAZ- Aktionen bekannt. „RabAZ“ nimmt Bezug auf die wiederholt verschobene, aber grundsätzlich anstehende Räumung des in der Verwaltung der Stadt Köln stehenden Objektes des Autonomen Zentrums Köln an der Luxemburger Straße. Zu diesen RabAZ-Aktionen lädt das Autonome Zentrum Köln eigeninitiativ ein. Am 09.05.2020 kam es unter diesem Namen zu einem unangemeldeten Aufzug in Köln, in dessen Rahmen Pyrotechnik abgebrannt wurde. Zu den Aktivitäten des linksextremistischen Spektrums in Köln im Jahr 2019 insgesamt wird auf die umfassende Auflistung und Darstellung auf den Seiten 174 bis 175 des Verfassungsschutzberichtes 2019 (Vorlage 17/3479) verwiesen.