LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Drucksache 17/10458 05.08.2020 Datum des Originals: 05.08.2020/Ausgegeben: 11.08.2020 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 3901 vom 24. Juni 2020 der Abgeordneten Susana dos Santos Herrmann SPD Drucksache 17/9948 Was unternimmt die Landesregierung, um den rechtsfreien Raum an der Merheimer Heide in Köln-Höhenberg endlich zu befrieden? Vorbemerkung der Kleinen Anfrage In der Nacht vom 20.06. auf den 21.06. kam es auf der Merheimer Heide in Köln-Höhenberg mal wieder zu einer illegalen Raveparty mit über 250 Teilnehmern. Diese Partys ohne Genehmigung stellen seit Jahren ein Problem dar. Abgesehen davon, dass die Versammlung natürlich gegen die Corona-Schutzverordnung verstieß, ergeben sich weitere Gefahren. Die oft minderjährigen Jugendlichen befinden sich auf dem Areal zwischen städtischer Grünfläche und Bundesautobahn ohne Schutz zum Fahrstreifen. Zahlreiche Verstöße gegen das BTM-Gesetz begleiten laut Zeugenaussagen diese Partys regelmäßig. Das Areal ist im Besitz des Landes, genauer gesagt Straßen.NRW. Leider sah sich die Behörde trotz mehrfacher Bitte bisher nicht in der Lage, das Gebiet entsprechend gegen unbefugtes Eindringen zu schützen. Hinzu kommt, dass die Stadt Köln nicht dazu bereit ist, das Nutzungsrecht mit zu übernehmen. So entsteht faktisch das, was es laut Landesregierung angeblich nicht gibt - ein rechtsfreier Raum, für den sich anscheinend keiner zuständig fühlt. Vor der Pandemie schritt das Ordnungsamt der Stadt Köln entlang diesem Areal mit Hinweis auf Landeseigentum nicht ein. Auch die Anwohner der Merheimer Heide beschweren sich seit Jahren über Begleiterscheinungen der Partys, wie unbefugtes Betreten ihrer Grundstücke inklusive Urinierens, Sachbeschädigungen, Diebstähle, Ruhestörungen und Vermüllung der Gegend. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/10458 2 Der Minister für Verkehr hat die Kleine Anfrage 3901 mit Schreiben vom 5. August 2020 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen und mit dem Minister für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen beantwortet. Vorbemerkung der Landesregierung In der Nacht vom 20. Juni auf den 21. Juni 2020 sowie auch im letzten Sommer fanden Techno-Partys unter und vor einer Unterführung auf einem Betriebsweg statt, der zum Teil neben und zum Teil unter der Autobahn A 3 zu einer Abwasserbehandlungsanlage führt. Die Partygäste erreichen das Gelände über eine kleine Treppe, zu welcher man wiederum über die Merheimer Heide oder aus Richtung des Schwelmer Wegs über eine Fußgängerbrücke über die Autobahn gelangt. Das Betreten dieses Weges ist durch ein Hinweisschild mit der Aufschrift „Betriebsweg – Durchgang verboten“ untersagt. Die Auftragsverwaltung für dieses bundeseigene Grundstück, das Bestandteil der Bundesautobahn ist, obliegt dem Land Nordrhein-Westfalen und wird vom Landesbetrieb Straßenbau Nordrhein-Westfalen wahrgenommen. Eine rechtliche Verpflichtung des Landesbetriebs Straßenbau Nordrhein-Westfalen, unbefugtes Betreten des Grundstücks zu unterbinden, besteht nicht. Er hat aber dennoch ein eigenes Interesse an der Verhinderung der Partys und dem vermehrt zu befürchtenden Vandalismus sowie dem erhöhten Müllaufkommen auf dem Gelände. 1. Wann wird der Zugang zum Areal von Straßen.NRW zwischen Merheimer Heide und BAB3 faktisch gesperrt, sodass unbefugtes Eindringen auf Landesgrundstück mit Gefahr für Leib und Leben der dort feiernden oft minderjährigen jungen Menschen, effektiv unterbunden wird? Der Auftrag für eine Schutzmaßnahme ist bereits durch den Landesbetrieb Straßenbau Nordrhein-Westfalen vergeben und wird durch das beauftragte Unternehmen aller Voraussicht nach im September 2020 zur Ausführung kommen. 2. Welche Maßnahmen werden ergriffen, damit Unbefugte das Areal nicht betreten und wie wird das Areal überwacht werden? Es wird ein zusätzlicher Zaun mit Toranlage auf dem Gelände errichtet. Die zusätzliche Umzäunung soll der praktischen Unterbindung des Betretens des Betriebsweges dienen. So soll verhindert werden, dass das schwere Equipment, welches insbesondere für die Musikanlagen benötigt wird, über den Zaun geschafft werden kann. Das Tor wird gegen das Risiko des Aufbrechens abgesichert. 3. Wurden die Personalien der in der Nacht zum Sonntag, 21.06.2020, illegal feiernden Menschen aufgenommen? Der Ordnungsdienst der Stadt Köln ist in der Nacht zum Sonntag, 21.06.2020, aufgrund einer Bürgerbeschwerde zu einer stattfindenden illegalen Technoparty in die Merheimer Heide gerufen worden. Bei Ankunft der Ordnungsdienstkräfte wurde dort eine Ansammlung von ca. 250 Personen festgestellt. Die Personalien wurden von derjenigen Person, die sich vor Ort als LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/10458 3 verantwortlich zu erkennen gab, aufgenommen. Im Laufe des Einsatzes wurde der Ordnungsdienst durch Einsatzkräfte der Polizei in Form von Präsenz vor Ort unterstützt. Weitere Maßnahmen waren durch die Einsatzkräfte der Polizei nicht erforderlich. Die Party wurde durch den Ordnungsdienst aufgelöst. Nach Aufforderung wurde die Örtlichkeit von den anwesenden Personen aufgeräumt und gereinigt. 4. Wie wurden/werden die genannten Verstöße sanktioniert? Der Einsatzbericht des Ordnungsdienstes der Stadt Köln wurde zwecks Einleitung eines Ordnungswidrigkeitenverfahrens an die Bußgeldstelle weitergleitet. Seitens der Bußgeldstelle werden zunächst weitere Ermittlungen durchgeführt. 5. Falls Frage 2 oder 3 mit Nein beantwortet wird, warum wurde das nicht gemacht, wo doch offensichtlich gegen die Corona-Schutzverordnung verstoßen wurde? Eine Antwort erübrigt sich.