LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Drucksache 17/10460 05.08.2020 Datum des Originals: 05.08.2020/Ausgegeben: 11.08.2020 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 4077 vom 9. Juli 2020 des Abgeordneten Markus Wagner AfD Drucksache 17/10172 Schießerei in Gelsenkirchen Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Am 29. Juni 2020 kam es in Gelsenkirchen gegen 08:45 Uhr zu einem Großeinsatz der Polizei. Auf der Friesenstraße in Gelsenkirchen-Erle sollen mehrere Schüsse gefallen sein. Mutmaßlich ist der Schießerei ein Streit zwischen zwei Männern vorausgegangen. Ein 45- Jähriger wurde schwer verletzt ins Krankenhaus gebracht, ein 66-Jähriger wurde vorläufig festgenommen.1 Der Minister des Innern hat die Kleine Anfrage 4077 mit Schreiben vom 5. August 2020 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister der Justiz beantwortet. 1. Was ist der Sachstand der polizeilichen und staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen zu dem Vorfall in Gelsenkirchen? (Bitte Tatverdächtige, Tathergang, Vorstrafen der Tatverdächtigen, Straftatbestände, sonstige polizeiliche Erkenntnisse über die Tatverdächtigen nennen) 2. Welche Staatsbürgerschaft besitzen die Tatverdächtigen? 3. Welche Schusswaffe(n) kam(en) zum Einsatz? (Bitte Art, Hersteller, Model und Kaliber nennen) 4. Woher stammte(n) die Schusswaffe(n)? (Bitte angeben, ob die Waffen legal registriert oder illegal erworben worden sind) 5. Waren die Beteiligten berechtigt, Schusswaffen zu besitzen? 1 Vgl. nrw-aktuell.tv (2020): Großeinsatz der Polizei bei Schießerei in Gelsenkirchen - Streit unter zwei Männern eskaliert - 45-Jähriger schwer verletzt https://www.nrw-aktuell.tv/2020/06/groeinsatz-derpolizei -bei-schieerei-in.html LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/10460 2 Die Fragen 1 bis 5 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Zum aktuellen Sachstand der Ermittlungen hat mir das Ministerium der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen mit Schreiben vom 21.07.2020 folgende Informationen zur Verfügung gestellt: „Der Leitende Oberstaatsanwalt in Essen hat dem Ministerium der Justiz unter dem 7. Juli 2020 wie folgt berichtet: ,Der 66-jährige Beschuldigte und der 45-jährige Geschädigte waren Nachbarn und wohnten in demselben Mehrfamilienhaus in Gelsenkirchen. Zwischen beiden war es wiederholt zu Streitigkeiten gekommen. Der Beschuldigte hatte das Gefühl, der Geschädigte betreibe technische Geräte in seiner Wohnung, die Schallwellen in einer hohen Frequenz zu ihm sendeten und dadurch einen Tinnitus bei ihm ausgelöst hätten. Diese Streitigkeiten eskalierten am 29.06.2020 dergestalt, dass der Beschuldigte vor dem o.g. Mehrfamilienhaus in Gelsenkirchen ohne ein vorausgehendes Streitgespräch mindestens acht Schüsse auf den Geschädigten abgab, die ihn im Brust- und Bauchbereich trafen. Der Geschädigte versuchte noch während der Schussabgaben zu fliehen, brach dann aber vor Ort zusammen. Der Beschuldigte ging zu seiner Garage und legte dort die Waffe ab, offenbar in der Überzeugung, aufgrund der Vielzahl der erzielten Treffer bereits tödliche Verletzungen bei dem Geschädigten bewirkt zu haben. Der Geschädigte wurde in ein Krankenhaus verbracht und dort sofort notoperiert. Durch die Schüsse wurden Lunge und Leber beschädigt. Es besteht weiterhin akute Lebensgefahr. Der Beschuldigte ist deutscher Staatsangehöriger ohne Migrationshintergrund und befindet sich für das vorliegende Verfahren wegen versuchten Totschlags in Untersuchungshaft. Er ist mehrfach wegen Verkehrsdelikten und einmal wegen Sachbeschädigung zu Geldstrafen verurteilt worden und nicht im Besitz eines Waffenscheines. Bei der Waffe handelt es sich um eine Pistole des Herstellers Walther, Kaliber 7,65 Browning, deren Herkunft bislang nicht bekannt geworden ist. Die Ermittlungen dauern an.‘ Die Generalstaatsanwältin in Hamm hat dem Ministerium der Justiz unter dem 15.07.2020 mitgeteilt, dass ihr der Leitende Oberstaatsanwalt in Essen ergänzend berichtet habe, dass auch wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz ermittelt werde. Unter dem 20.07.2020 hat die Generalstaatsanwältin in Hamm dem Ministerium der Justiz zudem berichtet, keine Bedenken gegen die Sachbehandlung des Leitenden Oberstaatsanwalts in Essen zu haben.“