LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Drucksache 17/1047 27.10.2017 Datum des Originals: 27.10.2017/Ausgegeben: 03.11.2017 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 359 vom 28. September 2017 der Abgeordneten Nadja Lüders, Josef Neumann und Ibrahim Yetim SPD Drucksache 17/763 Anerkennung von Berufsabschlüssen Vorbemerkung der Kleinen Anfrage In einem Bericht der Solinger Morgenpost vom 19.08.2017 wird die Staatssekretärin Serap Güler zitiert, dass die Anerkennung von Berufsabschlüssen der Flüchtlinge derzeit noch „eine Riesenbaustelle“ sei. Weder das Landes-, noch das Bundesgesetz seien dazu optimal und sie plädiere für eine Zwischenlösung. Der Minister für Arbeit, Gesundheit und Soziales hat die Kleine Anfrage 359 mit Schreiben vom 27. Oktober 2017 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration und der Ministerin für Kultur und Wissenschaft beantwortet. 1. Welchen konkreten Optimierungsbedarf sieht die Landesregierung? 3. Welche zitierte Zwischenlösung hat die Landesregierung geplant? Die Fragen 1 und 3 werden wegen ihres Sinnzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Sowohl das Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz Nordrhein-Westfalen (BQFG NRW) als auch das Anerkennungsgesetz des Bundes sehen ein hauptsächlich dokumentengestütztes Verfahren zum Vergleich der ausländischen Qualifikation mit dem deutschen Referenzberuf vor. Das Beibringen aller notwendigen Dokumente, wie Zeugnisse, Arbeitsnachweise, Ausbildungscurricula ist gerade für Flüchtlinge schwierig und bisweilen aufgrund der Situation im Herkunftsland sogar unmöglich. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/1047 2 In solchen Fällen ist vorgesehen, sog. „sonstige Verfahren“ (§ 18 BQFG Nordrhein-Westfalen) zur Feststellung der Gleichwertigkeit einzusetzen. Jedoch kommen diese Verfahren nur selten zur Anwendung, da sie häufig aufwendig und komplex sind. Bislang existieren auch nur wenige etablierte Verfahren zur Feststellung von Kompetenzen, wie z.B. Prototyping Transfer oder Valikom, Projekte, die bei Handwerks- sowie bei Industrie- und Handelskammern durchgeführt werden. Die Landesregierung will die Anerkennung von Berufsqualifikationen zu einem Instrument machen , durch das Menschen mit Berufsqualifikationen aus dem Ausland eine „Eintrittskarte“ in den deutschen Arbeitsmarkt erhalten, um auf Basis der Ergebnisse des Verfahrens angemessen beruflich tätig werden zu können. Dazu müssen die bestehenden gesetzlichen Möglichkeiten genutzt und Hindernisse beseitigt werden. Die Landesregierung befindet sich daher in einem Sondierungsprozess, in dem alle Bereiche der Berufsanerkennung auf den Prüfstand gestellt werden, um Hürden innerhalb der Verfahren zu erkennen. Bereits jetzt befindet sich die Landesregierung mit den für die Durchführung der Berufsanerkennungsverfahren zuständigen Stellen in intensivem Kontakt, um sicherzustellen, dass die rechtlichen Spielräume zugunsten der antragstellenden Personen genutzt werden, ohne die Qualitätsansprüche der deutschen Berufsausbildungen zu mindern. In diesem Zusammenhang wird auch überprüft, ob das bestehende Informations- und Beratungsangebot ausreicht. 2. Welche gesetzlichen Maßnahmen will die Landesregierung sowohl auf Landes-, als auch auf Bundesebene ergreifen, um eine Optimierung zu erreichen? Die Landesregierung hält es für wünschenswert, dass die Voraussetzungen geschaffen werden , um „sonstige Verfahren“ zu einem Regel-instrument im Anerkennungsprozess zu machen . Außerdem ist zu prüfen, welchen Eingang non-formal erworbene Kompetenzen in die Ergebnisse eines Verfahrens erhalten können. Auch muss sichergestellt werden, dass passgenaue Qualifizierungsbausteine zur Verfügung stehen, die die Qualifikationen der antragstellenden Personen ergänzen. Soweit dazu bestehende Gesetze angepasst werden müssen, wird die Landesregierung im Kontext der bestehenden Gremien z.B. der „Arbeitsgruppe der für die Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen koordinierend zuständigen Ressorts der Länder“ der Kultusministerkonferenz (KMK) prüfen, wie diese Ziele erreicht werden könnten.