LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Drucksache 17/10471 05.08.2020 Datum des Originals: 05.08.2020/Ausgegeben: 11.08.2020 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 3910 vom 18. Juni 2020 des Abgeordneten Gordan Dudas SPD Drucksache 17/9973 Aufkommende Diskussionen zur Zukunft der sozialen Arbeit an Schulen Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Die soziale Arbeit an Schulen hat sich seit der Einführung durch den Bund über die Mittel des Bildungs- und Teilhabepaketes (BuT) bewährt. Die vielen Beschäftigten leisten an den Schulen eine unverzichtbare Arbeit. Leider ist mit auslaufen der Bundesförderung eine dauerhaft unbefriedigende Situation entstanden, die derzeit auch wieder in der Kommunalpolitik diskutiert wird. Um die erfolgreiche Arbeit fortsetzen zu können hat das Land Nordrhein-Westfalen unter Rot-Grün die Finanzierung übernommen und stellt seitdem jeweils befristet jährlich fast 48 Mio. Euro zur Verfügung. Allerdings sorgt die immer nur für einen begrenzten Zeitraum erfolgende Mittelzusage des Landes dauerhaft für Verunsicherung in den Kommunen und gerade auch bei den Beschäftigten. Immer wieder werden die hoch motivierten Fachkräfte mit befristeten Arbeitsverhältnissen im unklaren über die Fortsetzung der Finanzierung der jeweiligen Stellen gelassen. Auch in der Stadt Lüdenscheid in meinem Wahlkreis wird das Problem bereits intensiv diskutiert vor dem Hintergrund der Frage, wie es nach diesem Jahr weitergeht. Zuletzt hatte die Landesregierung in der Beantwortung einer Kleinen Anfrage festgehalten, dass die Finanzierung bis Ende 2022 in der Finanzplanung vorgesehen sei. Zuvor hatte es immer wieder entsprechende Aussagen von der Regierungskoalition gegeben, dass die Finanzierung bis 2021 gesichert sei. Aktuell hatte die Landesregierung dann wiederum in einem Bericht an den Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales über die aktuellen Veränderungen durch die Rahmenbedingungen auf Bundesebene informiert und angedeutet, dass im Zuge der laufenden Haushaltsberatungen für den Haushalt 2021 geprüft wird, wie durch Zusammenführung der verschiedenen Instrumente eine dauerhafte effiziente Fortführung der Schulsozialarbeit erreicht werden kann. Zudem strebe die Landesregierung weiterhin eine zeitnahe und dauerhafte Lösung an. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/10471 2 Der Minister für Arbeit, Gesundheit und Soziales hat die Kleine Anfrage 3910 mit Schreiben vom 5. August 2020 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration, dem Minister der Finanzen und der Ministerin für Schule und Bildung beantwortet. 1. Wie ist der aktuelle Sachstand hinsichtlich der Bewilligung der Mittel für die soziale Arbeit an Schulen entsprechend des BuT? 2. Welche Möglichkeit besteht aus Sicht der Landesregierung, um eine für Kommunen wie Lüdenscheid dauerhafte Finanzierung der sozialen Arbeit an Schulen sicherzustellen? 3. Welche Auswirkungen auf bestehende, befristete Beschäftigungsverhältnisse in den Kommunen erwartet die Landesregierung vor dem Hintergrund, dass auch ein halbes Jahr vor Ende der aktuellen Befristung noch keine Lösung für die Beschäftigten erkennbar ist? 4. Wann können Kommunen wie auch die Stadt Lüdenscheid und damit die Beschäftigten damit rechnen, dass die Finanzierung in 2021 gesichert wird? 5. Wie plant die Landesregierung über das Jahr 2021 hinaus, die Finanzierung der sozialen Arbeit an Schulen sicherzustellen? Die Fragen 1 bis 5 werden wegen ihres Sinnzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Das ursprünglich bis Ende 2018 laufende Landesprogramm „Soziale Arbeit an Schulen im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepakets in Nordrhein-Westfalen (BuT-Schulsozialarbeit)“, mit einem finanziellen Umfang von rd. 47,7 Mio. EUR jährlich, wurde zunächst um zwei Jahre bis zum Ende des Jahres 2020 verlängert. Die Landesregierung hatte entschieden, zunächst an einer temporären Lösung festzuhalten und das Programm vorerst nur für die Jahre 2019 und 2020 weiterzuführen. Diese Befristung war Ausdruck der nicht geklärten Finanzierungsverantwortung zwischen Bund und Land. Mit dem Inkrafttreten des „Starke-Familien-Gesetz“ zum 1. Juli 2019 ergab sich eine neue Sachlage. Im Gesetz wurden mehrere Aspekte zur Entbürokratisierung der BuT-Leistungen berücksichtigt, u.a. Neuregelungen zum Wegfall der gesonderten Antragstellung. Damit wird sich ein Teil der bisherigen Kernaufgabe der aus Mitteln für die BuT-Schulsozialarbeit finanzierten sozialpädagogischen Fachkräfte, nämlich die Information und Begleitung von Kindern und Jugendlichen im Zusammenhang mit BuT-Leistungen, deutlich reduzieren. Es wird nun durch die Landesregierung geprüft, wie der durch die Entbürokratisierung entstehende Gestaltungsspielraum zur Systematisierung und Neustrukturierung der Schulsozialarbeit in Nordrhein-Westfalen genutzt werden kann. Für die Landesregierung hat die Schulsozialarbeit einen hohen Stellenwert. Nach wie vor ist es ihr ein großes Anliegen, möglichst allen Kindern und Jugendlichen, unabhängig von der Herkunft ihrer Eltern sozialen Aufstieg, gleiche Bildungschancen sowie mehr Teilhabe zu ermöglichen. Dazu wird derzeit untersucht, wie die verschiedenen Instrumente der Arbeitsmarktpolitik, der Schulsozialarbeit und der Jugendhilfe so aufeinander abgestimmt werden können, dass eine effiziente Stärkung und verlässliche Fortführung der Schulsozialarbeit in Nordrhein-Westfalen mit ihren vielseitigen Facetten erreicht wird. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/10471 3 Die Landesregierung strebt weiterhin eine zeitnahe und dauerhafte Lösung an. Das betrifft auch die Schaffung von verlässlichen Beschäftigungsmöglichkeiten für Schulsozialarbeiterinnen und Schulsozialarbeiter. Sobald eine belastbare Lösung vorliegt, werden die Kommunen und alle weiteren Beteiligten unverzüglich durch das Land informiert.