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kleineAnfragen
LANDTAG NORDRHEIN
-
WESTFALEN
17
.
Wahlperiode
Drucksache
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10484
07.08.2020
Datum des Originals:
07.08.2020
/Ausgegeben:
13.08.2020
Antwort
der Landesregierung
auf die Kleine Anfrage
4088 vom
9. Juli 2020
der Abgeordneten Markus Wagner, Gabriele Walger
-
Demolsky und Christian Loose AfD
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Interessiert sich der Verfassungsschutz NRW nicht für etwaige islamistische Bezüge
zur CDU Bochum?
Vorbemerkung der Kleinen Anfrage
Die Abgeordneten Markus Wagner, Gabriele Walger
-
Demolsky und Christian Loose der AfD
-
Landtagsfraktion haben sich in der
Kleinen Anfrage 3765 vom 27. Mai 2020 unter anderem
danach erkundigt, ob der Verfassungsschutz NRW es als Erfolg einer Entgrenzungsstrategie
von Islamisten wertet, dass der CDU
-
Kreisverband der Stadt Bochum Bestrebungen des
"Islamischen Kulturverein Bochum
" (IKV Bochum) unkritisch als „echten Gewinn für Bochum“
feiert.
1
Die Antwort der Landesregierung darauf gestaltete sich wie folgt:
„Es gehört nicht zu den Aufgaben des Verfassungsschutzes, Äußerungen
demokratischer Parteien zu bewerten.“
2
Diese Antwort lässt jedoch aus gleich mehreren Gründe Anschlussfragen notwendig werden:
Zunächst muss darauf hingewiesen werden, dass es zu den in §3 des
Verfassungsschutzgesetzes Nordrhein
-
Westfalen normierten Aufgaben der Behörde unter
anderem gehört,
Informationen, insbesondere von sach
-
und personenbezogenen
Auskünften, Nachrichten und Unterlagen über Bestrebungen, die gegen die freiheitliche
demokratische Grundordnung gerichtet sind, zu sammeln und auszuwerten. Die
Verfassungsschutzbehörde ist zudem
gesetzlich verpflichtet, den Landtag über bedeutsame
Entwicklungen in ihrem Aufgabenbereich zu unterrichten und die Öffentlichkeit über relevante
Bestrebungen und Tätigkeiten aufzuklären.
Sodann konnte die Behörde bereits im Verfassungsschutzbericht des L
andes Nordrhein
-
Westfalen über das Jahr 2018 feststellen, dass es in den Phänomenbereichen
„Rechtsextremismus“, „Linksextremismus“ und „Islamismus“ zu Entgrenzungen zwischen den
1
Vgl. Drs. 17/9515.
2
Drs. 17/9868, S.4.
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demokratischen und anti
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demokratischen Spektren gekommen ist.
3
Im ideologisch,
strukturell
und strategisch sehr heterogenen Islamismus sind jenseits von Jihadisten und Salafisten so
genannte „legalistische Islamisten“ bestrebt, „mit ihren Themen und gezielter Interaktion ein
erweitertes Personenspektrum anzusprechen und Einfluss auf
die Gesellschaft zu nehmen.“
4
Zu diesem Spektrum des legalistischen Islamismus gehört auch die Muslimbruderschaft
5
, zu
der ebenjener "Islamische Kulturverein Bochum" (IKV Bochum) Bezüge aufweist:
„Der "Islamische Kulturverein Bochum" (IKV Bochum) sowie d
ie durch diesen betriebene
Khaled
-
Moschee sind der Verfassungsschutzbehörde Nordrhein
-
Westfalen bekannt.
Personelle und strukturelle Verbindungen des Vereins in den Extremismus werden im
Rahmen des gesetzlichen Auftrags des Verfassungsschutzes untersucht.
So wird der
Verein auch als AnlaufsteIle für Personen mit Bezügen zu beobachteten islamistischen
Bestrebungen bewertet. Hierzu gehören neben salafistischen Bestrebungen vor allem
Aktivitäten aus dem Spektrum der Muslimbruderschaft, zum Beispiel durch Auftr
itte von
Referenten aus deren Umfeld, welche bereits mehrfach in der Khaled Moschee des IKV
festgestellt wurden.“
6
Legalistische Islamismen stellen für die demokratische Ordnung langfristig eine größere
Bedrohung dar als beispielsweise gesellschaftlich is
olierte Jihadisten. Unter anderem
aufgrund ihres strategischen Gewaltverzichts und ihrer vorgeblichen ideologischen Mäßigung
sind die Möglichkeiten der Einflussnahme deutlich erhöht.
7
Der Verfassungsschutz nennt sogleich auch eine wirksame Gegenmaßnahme:
„Eine effektive Maßnahme gegen die Versuche der Einflussnahme legalistischer
Islamisten und die Entgrenzung des Phänomens ist insbesondere die Aufklärungs
-
und
Öffentlichkeitsarbeit der Verfassungsschutzbehörden. Durch diese können mögliche
Adressaten in
der Gesellschaft sensibilisiert und zu einem bewussten Umgang mit dieser
oft nur schwer erkennbaren Erscheinungsform des Islamismus befähigt werden.“
8
Ferner geht aus der Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 3741 des
Abgeordneten Markus Wagn
er nachfolgende Einschätzung der Landesregierung hervor:
„Wenn das Bemühen extremistischer Akteure, sich durch geeignete Themen und
Aktionsformen für das demokratische Spektrum anschlussfähig zu machen, dazu führt,
dass demokratische Akteure das extremist
ische Spektrum und dessen Positionen
unterstützen, kann dies ein Erfolg extremistischer Entgrenzungsstrategien sein.“
9
In der Antwort auf die Frage 5 derselben Kleinen Anfrage bestätigt die Landesregierung
schließlich, dass der Verfassungsschutz durchaus
auch die Versuche extremistischer
Personenzusammenschlüsse, Einfluss auf demokratische Organisationen zu nehmen,
beobachtet.
10
3
Ministerium des Innern des Landes Nordrhein
-
Westfalen
(2019):
Verfassungsschutzbericht des
Landes
Nordrhein
-
Westfalen über das Jahr 2018
, Düsseldorf, S. 64ff., 160ff. und 220ff..
4
Ebd., S. 220.
5
Vgl. ebd..
6
Vorlage 17/1816, S. 2.
7
Vgl. ebd., S. 221.
8
Ebd., S. 223.
9
Drs.
17/9869
, S. 3.
10
Vgl. ebd..
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Summa summarum: Die Landesregierung erachtet es bisher offenbar nicht als Aufgabe des
Landesverfassungsschutzes, das öffentliche
Lob für die Bestrebungen eines Kulturvereins mit
verschiedenartigen islamistischen Bezügen durch einen Kreisverband der auf den Prozess der
politischen Willensbildung sehr einflussreichen CDU zu bewerten. Die Landesregierung
kommt zu einem solchen Ergebnis
, obwohl die Verfassungsschutzbehörde gesetzlich
verpflichtet ist, den Landtag über bedeutsame Entwicklungen in ihrem Aufgabenbereich zu
unterrichten und die Öffentlichkeit über relevante Bestrebungen und Tätigkeiten aufzuklären
und der Verfassungsschutzbe
richt Aufklärungs
-
und Öffentlichkeitsarbeit explizit als
Maßnahme gegen die Entgrenzungsversuche von legalistischen Islamisten nennt.
Der Minister des Innern
hat die Kleine Anfrage 4088 mit Schreiben vom 7. August 2020
namens der Landesregierung beantwortet.
1.
Gehört es auch zu dem strategischen Repertoire derjenigen Bestrebungen aus
dem Spektrum der Muslimbruderschaft, die zugleich Bezüge zum IKV Bochum
au
fweisen, sich als gemäßigter und gewaltfrei agierender Ansprechpartner
gegenüber demokratischen Akteuren, wie Parteien zu präsentieren?
Zur Bewertung der Handlungsweise der Muslimbruderschaft wird auf die Seiten 245 bis 249
im Verfassungsschutzbericht des
Landes Nordrhein
-
Westfalen über das Jahr 2019 (Vorlage
17/3479) verwiesen.
2.
Ist das unkritische Lob der CDU Bochum der Bestrebungen des IKV Bochum,
insbesondere vor dem Hintergrund der abstrakten Antwort der Landesregierung
auf die Kleine Anfrage 374
1, Drs. 17/9869, als Erfolg einer Entgrenzungsstrategie
von Islamisten zu werten? (Bitte konkret auf diesen Sachzusammenhang und die
CDU Bochum bezogen antworten)
3.
Weshalb gehört es angeblich nicht zu den gesetzlichen Aufgaben des
Verfassungsschutzes,
I
nformationen,
insbesondere
von
sach
-
und
personenbezogenen Auskünften, Nachrichten und Unterlagen darüber zu
sammeln, auszuwerten und zu bewerten, dass sich demokratische
Organisationen, hier in Gestalt des CDU Kreisverbandes, zu einem unkritischen
Lob für
die Bestrebungen eines Kulturvereins mit verschiedenartigen Bezügen
verleiten lassen?
4.
Wie ist es dem Verfassungsschutz möglich zu registrieren, ob sich politische
Bestrebungen beziehungsweise Teile von ihnen, die bislang als dem
demokratischen
Spektrum zugehörig bewertet worden sind, in das extremistische
Spektrum oder in so genannte „Mischszenen“ hineinbewegen, wenn es angeblich
nicht zu seinen gesetzlichen Aufgaben gehört, Informationen über das öffentliche
und unkritische Lob für Bestrebungen
eines Kulturvereins mit verschiedenartigen
islamistischen Bezügen durch demokratische Organisationen, hier in Gestalt des
CDU
-
Kreisverbands, die bislang nicht seinem Beobachtungsauftrag unterlagen,
zu sammeln und auszuwerten?
Die Fragen 2, 3 und 4 werden
aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet.
Gemäß § 3 Absatz 1 Verfassungsschutzgesetz NRW gehört es zu den gesetzlichen Aufgaben
des nordrhein
-
westfälischen Verfassungsschutzes, Informationen über verfassungsfeindliche
Bestrebungen zu sammeln u
nd auszuwerten. Dieser gesetzliche Beobachtungsauftrag
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beginnt erst, wenn tatsächliche Anhaltspunkte für derartige Bestrebungen vorliegen. Ob dies
der Fall ist, entscheidet der Verfassungsschutz in jedem Einzelfall im Rahmen einer
Gesamtbetrachtung der vor
liegenden Informationen.
Es gehört demgegenüber nicht zu den
Aufgaben des Verfassungsschutzes eine Einzeläußerung einer nicht beobachteten Partei zu
bewerten.
5.
Welche konkreten Maßnahmen der Aufklärungs
-
und Öffentlichkeitsarbeit hat der
Verfassungssc
hutz NRW unternommen, um die CDU der Stadt Bochum bezüglich
der islamistischen Bezüge des IKV Bochum zu sensibilisieren?
Im Juni 2020 fand auf Bitte eines Mitglieds des Kreisverbands Bochum der CDU ein
Informationsaustausch statt. Daran hat neben dem Mini
ster des Innern auch der ständige
Vertreter des Leiters der Abteilung Verfassungsschutz teilgenommen. Im Übrigen wird auf die
Antworten der Landesregierung auf die Frage 1 der Kleinen Anfrage 3765 (Drs. 17/9868) und
auf die Frage 3 der Kleinen Anfrage 3465
(Drs. 17/9000) verwiesen.