LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Drucksache 17/10502 10.08.2020 Datum des Originals: 10.08.2020/Ausgegeben: 14.08.2020 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 4057 vom 7. Juli 2020 der Abgeordneten Andreas Keith, Nic Vogel und Iris Dworeck-Danielowski AfD Drucksache 17/10146 Evaluierung – Fahrverbote nach dem neuen Bußgeldkatalog 2020 im Kreis Wesel Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Die Presse berichtete in den vergangenen Wochen über landesweite polizeiliche Überwachungen zur Kontrolle der Einhaltung von Geschwindigkeitsbeschränkungen. So wurden in Euskirchen zwischen dem 28. April 2020 und dem 25. Mai 2020 von der dortigen Kreispolizeibehörde insgesamt 3.821 Verstöße geahndet und dabei allein 611 Fahrverbote erteilt. Dies entspricht einen Durchschnitt von über 21 Fahrverboten am Tag. Das Vorjahr (2019) verzeichnete dagegen im gleichen Zeitraum 1.830 Verstöße, bei denen 35 Fahrverbote angeordnet wurden.1 Die Kreispolizeibehörde Unna spricht zudem von einer „besorgniserregende[n] Erkenntnis“2. Dort wurden innerhalb von zwei Tagen, 04. Mai und 05. Mai 2020, 14 Fahrverbote verhängt. Am Pfingstmontag dokumentierte der Verkehrsdienst der Polizei im Rhein-Kreis Neuss sechs Fahrverbote.3 Gemäß des neuen Bußgeldkataloges 2020 wird seit dem 28. April 2020 bei einer Überschreitung außerhalb geschlossener Ortschaften von 26 Kilometer pro Stunde ein Fahrverbot für einen Monat als Strafe angeordnet.4 Die Ordnungswidrigkeit bei Überschreitung -außerorts- von 61 Kilometern pro Stunde wird mit einem zweimonatigem Fahrverbot und bei einer Überschreitung von mehr als 70 Kilometern pro Stunde mit einem dreimonatigem Fahrverbot geahndet. Die neuen Strafmaßnahmen stellen eine Verschärfung des alten Bußgeldkatalogs dar. Bis zum 27. April 2020 wurde nur im Falle einer sogenannten „beharrlichen Verletzung der Pflichten“ durch Wiederholung innerhalb von 12 Monaten ein Fahrverbot verhängt. Nach dem alten Bußgeldkatalog fand ein einmonatiges Fahrverbot erst bei einer Überschreitung der 1 Vgl. https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/65841/4608706, abgerufen am 03.06.2020 um 15:30 Uhr. 2 https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/65856/4592046, abgerufen am 03.06.2020 um 16:29 Uhr. 3 Vgl. https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/65851/4611374, abgerufen am 03.06.2020 um 16:30 Uhr. 4 Vgl. https://www.bussgeldinfo.org/bussgeldkatalog/geschwindigkeit/?gclid=Cj0KCQjwlN32BRCCARIsADZ- J4u8FqNEPtvwj5nTCowZAV56szDSGw6Lc41mIPVX3OY56AT6Tqc0Hb8aAnkzEALw_wcB, abgerufen am 03.06.2020 um 12:18 Uhr. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/10502 2 Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften von 41 Kilometern pro Stunde statt. 5 Besonders ärgerlich ist es dann, wenn der Bürger das eigene Fahrzeug für den täglichen Weg zur Arbeit dringend benötigt oder aber die Beschäftigung und auch seine Existenz von dem Führerschein abhängen. Unlängst äußerten sich Verkehrsverbände wie der „Allgemeine Deutsche Automobil-Club e.V.“ ( ADAC) über die fehlende Verhältnismäßigkeit und fehlende Differenzierung zwischen leichten, mittleren und groben Verkehrsverstößen.6 Der Automobilclub „Mobil in Deutschland e.V.“ dagegen bezeichnet den neuen Bußgeldkatalog als „Führerschein-Falle“7. Die Unverhältnismäßigkeit wurde bereits durch das Bundesministerium anerkannt.8 Ungeachtet der vielen Beschwerden und Stellungnahmen zum neuen Bußgeldkatalog ist eine weitere Debatte auf parlamentarischer Ebene nur auf Grundlage von bewertbaren Statistiken und Ergebnissen möglich. Der Minister des Innern hat die Kleine Anfrage 4057 mit Schreiben vom 10. August 2020 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister der Justiz und dem Minister für Verkehr beantwortet. Vorbemerkung der Landesregierung Die mit der Kleinen Anfrage begehrten Statistiken liegen der Landesregierung nicht vor, sondern mussten dezentral bei kommunalen Stellen erhoben werden. Die Erhebung einheitlicher Daten war innerhalb der zur Beantwortung der Kleinen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit wegen des erheblichen Koordinierungsaufwandes sowie der unterschiedlichen Arten der Erfassung des Zahlenmaterials vor Ort (mittels unterschiedlicher IT-Verfahren oder händisch), als Ausfluss der kommunalen Selbstverwaltungsgarantie, nicht möglich. Dies gilt insbesondere vor dem Hintergrund, dass keine Statistik- oder Berichtspflichten gegenüber der Landesregierung zur Erhebung der begehrten kommunalen Daten bestehen. Eine weitergehende händische Aufbereitung des angefragten Zahlenmaterials war vor allem mit Blick auf die Wahrnehmung des operativen Geschäfts und der gesetzmäßig durch Bußgeldstellen und Bezirksregierungen zu erfüllenden Aufgaben sowie unter Beachtung des aktuellen Mehraufwands aufgrund der Nichtigkeit des Artikel 3 der 54. Änderungs-Verordnung der Novellierung der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) nicht zu vertreten. Zudem liegen die zu einer Beantwortung erforderlichen Daten aus dem Bereich der Landesjustiz der Landesregierung nicht vor und können innerhalb der zur Beantwortung einer Kleinen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit mit einem für die Rechtspflege vertretbaren 5 Vgl. https://www.bussgeldinfo.org/bussgeldkatalog/geschwindigkeit/?gclid=Cj0KCQjwlN32BRCCARIsADZ- J4u8FqNEPtvwj5nTCowZAV56szDSGw6Lc41mIPVX3OY56AT6Tqc0Hb8aAnkzEALw_wcB, abgerufen am 03.06.2020 um 16:31 Uhr. 6 Vgl. https://www.tz.de/auto/stvo-novelle-adac-klarer-ansage-neuer-bussgeldkatalog-auto-verkehr-zr- 13772283.html, abgerufen am 03.06.2020 um 16:19 Uhr. 7 https://www.tz.de/auto/neue-stvo-regelungen-eine-fuehrerschein-falle-deutscher-automobilclub-scharfe-kritikzr -13748735.html, abgerufen am 03.06.2020 um 16:23 Uhr. 8 Vgl. https://www.n-tv.de/politik/ADAC-unterstuetzt-Scheuers-Bussgeld-Plaene-article21783401.html, abgerufen am 03.06.2020 um 16:27 Uhr. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/10502 3 Aufwand nicht erhoben und ausgewertet werden. Die Erhebung der Daten würde eine von Hand vorzunehmende Einzelauswertung der Akten sämtlicher in Betracht kommender Ordnungswidrigkeitenverfahren erfordern. Solche Verfahren, in denen das Gericht eine Überschreitung der Geschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften von 26 bis 40 Kilometer pro Stunde bzw. innerhalb geschlossener Ortschaften von 26 bis 30 Kilometern pro Stunde sanktioniert oder ein Fahrverbot verhängt hat, werden in den Statistiken und Datenbanken der Justiz nicht gesondert erfasst. 1. Wie viele Fahrverbote wurden seit Inkrafttreten des neuen Bußgeldkatalogs 2020 im Kreis Wesel erteilt? (Bitte nach Dauer des Fahrverbotes, Land-/Kreis- /Gemeindestraße, Fahrzeugtyp und Wochentag tabellarisch differenzieren) In dem Zeitraum vom 28.04.2020 bis zum 20.07.2020 wurden insgesamt 574 Fahrverbote angeordnet. Bezüglich der erbetenen Aufschlüsselung wird auf die Vorbemerkung der Landesregierung verwiesen. 2. Wie viele Fahrverbote wurden im gleichen Zeitraum analog zum Zeitraum aus Frage 1 in den Vorjahren 2019, 2018 und 2017 im Kreis Wesel angeordnet? (Bitte nach Dauer des Fahrverbotes, Land-/Kreis-/Gemeindestraße, Fahrzeugtyp und Wochentag tabellarisch differenzieren) In dem Zeitraum vom 28.04.2019 bis zum 20.07.2019 wurden insgesamt 633 Fahrverbote angeordnet. In dem Zeitraum vom 28.04.2018 bis zum 20.07.2018 wurden insgesamt 786 Fahrverbote angeordnet. In dem Zeitraum vom 28.04.2017 bis zum 20.07.2017 wurden insgesamt 750 Fahrverbote angeordnet. 3. Wie viele Verstöße durch Überschreitung der Geschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften von 26 bis 40 Kilometer pro Stunde wurden in den vergangenen drei Jahren (2017 bis 2019) im Kreis Wesel dokumentiert? (Bitte nach Fahrzeugtyp, Jahr und Monat auflisten) In dem Zeitraum vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2019 wurden insgesamt 5431 Geschwindigkeitsüberschreitungen erfasst. In dem Zeitraum vom 01.01.2018 bis zum 31.12.2018 wurden insgesamt 6733 Geschwindigkeitsüberschreitungen erfasst. In dem Zeitraum vom 01.01.2017 bis zum 31.12.2017 wurden insgesamt 7330 Geschwindigkeitsüberschreitungen erfasst. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/10502 4 4. Wie viele Verstöße durch Überschreitung der Geschwindigkeit von 26 bis 30 Kilometern pro Stunde innerhalb der geschlossenen Ortschaften wurden in den vergangenen drei Jahren (2017 bis 2019) im Kreis Wesel dokumentiert? In dem Zeitraum vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2019 wurden insgesamt 331 Geschwindigkeitsüberschreitungen erfasst. In dem Zeitraum vom 01.01.2018 bis zum 31.12.2018 wurden insgesamt 214 Geschwindigkeitsüberschreitungen erfasst. In dem Zeitraum vom 01.01.2017 bis zum 31.12.2017 wurden insgesamt 236 Geschwindigkeitsüberschreitungen erfasst. 5. Wie viele Fahrverbote wurden auf Grund sogenannter „beharrlicher Verletzung der Pflichten“ durch Wiederholung innerhalb von 12 Monaten in den vergangenen drei Jahren 2017 bis 2019) im Kreis Wesel verhängt? (Bitte nach Dauer des Fahrverbotes, Land-/Kreis-/Gemeindestraße, Fahrzeugtyp und Wochentag tabellarisch differenzieren) Bezüglich der erbetenen Angaben sowie der gesonderten Aufschlüsselung wird auf die Vorbemerkung der Landesregierung verwiesen.