LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Drucksache 17/1051 27.10.2017 Datum des Originals: 27.10.2017/Ausgegeben: 03.11.2017 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 363 vom 29. September 2017 des Abgeordneten Guido van den Berg SPD Drucksache 17/772 Ist die Förderung des Kulturbahnhof Quadrath-Ichendorf gefährdet? Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Die Stadt Bergheim hat sich erfolgreich um Fördermittel aus dem Städtebau-Sonderprogramm „Hilfen im Städtebau für Kommunen zur Integration von Flüchtlingen“ der Vorgängerregierung beworben. Mit insgesamt 1.374.000 Euro soll der Umbau des alten Bahnhofsgebäudes in Quadrath-Ichendorf zu einem Kulturbahnhof als Integrations- und Kulturzentrum unterstützt werden. Aktuelle Presseberichte machen deutlich, dass es bisher zwischen der antragstellenden Stadt Bergheim und dem als Betreiber des Kulturbahnhofs vorgesehenen Bürgerverein nicht zur Unterzeichnung einer Kooperationsvereinbarung gekommen ist. Von Seiten der Stadt wird nun betont, dass eine solche Vereinbarung nicht notwendig sei und sie selbst zunächst den Betrieb übernehmen könne. Aus Sicht der Stadt Bergheim ist von besonderer Bedeutung, dass die Förderung des Projekts auch in veränderter Betriebssituation sicher gestellt ist. Die Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung hat die Kleine Anfrage 363 mit Schreiben vom 27. Oktober 2017 namens der Landesregierung beantwortet. 1. In wie fern ist die Zusammenarbeit zwischen Stadt und Bürgerverein Grundlage für die Förderung geworden, d.h. ergibt sich aus dem Wegfall des bei Projekteinreichung geplanten Betriebskonzepts eine Gefährdung der Förderung im Rahmen des Städtebau-Sonderprogramms? Die Stadt Bergheim hat Fördermittel zum Zweck der Durchführung der Maßnahme „Integrations- und Kulturzentrum Bergheim Quadrat-Ichendorf“ erhalten. Die Gemeinde ist nicht an ein bestimmtes Betriebskonzept sondern an den im Zuwendungsbescheid genannten Zuwendungszweck für 20 Jahre gebunden (Zweckbindungsfrist). LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/1051 2 2. Wurden schon Mittel an die Stadt Bergheim geleitet? (Wenn ja, in welcher Höhe?) Die Stadt Bergheim hat für das Integrations- und Kulturzentrum einen Zuwendungsbescheid über 1.374.000 Euro erhalten. Die Fördermittel können nur soweit und nicht eher ausgezahlt werden, als sie innerhalb von zwei Monaten nach Auszahlung für fällige Zahlungen im Rahmen des Zuwendungszwecks vom Zuwendungsempfänger benötigt werden (Ziff. 7.2 VVG zu § 44 LHO NRW). Stand 31.08.2017 hat die Stadt 50.000 Euro aus dem Zuwendungsbescheid abgerufen. 3. Wurden bereits Anträge der Stadt Bergheim für den Bereich Quadrath-Ichendorf für die Programme „Soziale Stadt“ oder „Starke Quartiere – Starke Menschen“ bearbeitet? (Falls ja: Würde das Scheitern des Projekts Kulturbahnhof diese Förderungen gefährden?) Anträge der Stadt Bergheim für den Bereich Quadrath-Ichendorf zu dem Programm Soziale Stadt oder zu dem Aufruf „Starke Quartiere – starke Menschen“ liegen der Landesregierung zum Zeitpunkt der Beantwortung dieser Anfrage nicht vor.