LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Drucksache 17/1052 27.10.2017 Datum des Originals: 27.10.2017/Ausgegeben: 03.11.2017 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 231 vom 25. August 2017 des Abgeordneten Ibrahim Yetim SPD Drucksache 17/426 Will die Landesregierung die Teilhabe und Mitsprache von Migrantinnen und Migranten einschränken? Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Im Teilhabe- und Integrationsgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen wurde das Ziel festgelegt, Menschen mit Migrationshintergrund in demokratische Strukturen und Prozesse einzubinden und sie zu fördern. Die Gemeindeordnung des Landes regelt die politische Interessensvertretung von Migrantinnen und Migranten auf kommunaler Ebene. Im Koalitionsvertrag haben CDU und FDP sich nun darauf geeinigt, die Kommunen von der Pflicht entbinden, Integrationsräte vor Ort einzurichten. Die Kommunen sollen zukünftig selbst entscheiden, ob ein solches Gremium oder ein Integrationsausschuss erforderlich ist, oder nicht. Der Minister für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration hat die Kleine Anfrage 231 mit Schreiben vom 27. Oktober 2017 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit der Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung beantwortet. Vorbemerkung der Landesregierung Zunächst ist darauf hinzuweisen, dass im Einleitungstext der Kleinen Anfrage 231 der Wortlaut des § 1 Nr. 6 des Gesetzes zur Förderung der gesellschaftlichen Teilhabe und Integration in Nordrhein-Westfalen (Teilhabe- und Integrationsgesetz) vom Fragesteller unvollständig wiedergegeben wird. Es muss lauten: „die Organisationen der Menschen mit Migrationshintergrund in demokratische Strukturen und Prozesse einzubinden und sie zu fördern,“ LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/1052 2 1. Wie soll aus Sicht der Landesregierung zukünftig gewährleistet sein, dass Migrantinnen und Migranten sich in ihrer Stadt einbringen können? Der Koalitionsvertrag für Nordrhein-Westfalen 2017 - 2022 sieht im Kapitel „Kommunen“ die Einführung eines Optionsmodells vor. Ziel dieser Festlegung ist, den Kommunen so einen größeren Handlungsspielraum zu eröffnen, damit sie vor Ort individuell und den spezifischen Besonderheiten der Kommune Rechnung tragend entscheiden können, welches Gremium sich in ihrer Gemeinde für die Belange von Menschen mit Zuwanderungsgeschichte einsetzt. Das könnte beispielsweise bedeuten, die bereits von 2009 bis 2013 bestehende Möglichkeit der Gemeinden, anstelle eines Integrationsrates einen Integrationsausschuss als besonderen Ausschuss des Rates zu bilden, wieder zu eröffnen. 2. Wie will die Landesregierung verhindern, dass Kommunen den Integrationsrat abschaffen? Die Landesregierung ist der Auffassung, dass die Kommunen keiner Vorgaben bedürfen, um sachgerecht zu entscheiden, auf welche Weise der in § 1 Nr. 6 des Gesetzes zur Förderung der gesellschaftlichen Teilhabe und Integration in Nordrhein-Westfalen (Teilhabe- und Integrationsgesetz) festgelegte Auftrag, „die Organisationen der Menschen mit Migrationshintergrund in demokratische Strukturen und Prozessen einzubinden und sie zu fördern“, vor Ort am besten umgesetzt werden soll. Die Landesregierung möchte daher die Kommunen lediglich von der Pflicht entbinden, Integrationsräte vor Ort einzurichten. Die Kommunen sollen so selbst entscheiden können, ob ein solches Gremium oder ein Integrationsausschuss erforderlich ist oder nicht. Nur ein solches Optionsmodell wird der konkreten individuellen Situation vor Ort tatsächlich gerecht. 3. Plant die Landesregierung Änderungen des Teilhabe- und Integrationsgesetzes oder der Gemeindeordnung? Wenn ja, welche? Die Prüfungen zur rechtlichen Umsetzung des Optionsmodells sind noch nicht abgeschlossen. Über die Ergebnisse wird die Landesregierung dem Landtag zu gegebener Zeit berichten.