LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Drucksache 17/10547 13.08.2020 Datum des Originals: 11.08.2020/Ausgegeben: 19.08.2020 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 4092 vom 13. Juli 2020 des Abgeordneten Nic Vogel AfD Drucksache 17/10197 Kontrolle von Straßen.NRW Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Durch den weiter zunehmenden Schwerlast- und Individualverkehr und wegen der lange aufgestauten Neubau- und Instandsetzungsarbeiten an der stark belasteten NRW- Verkehrsinfrastruktur ist auch in den kommenden Jahren mit einer weiteren Zunahme von Baumaßnahmen und Staus auf unseren Fernstraßen zu rechnen. Auf Grund der dadurch verursachten allgemeinen ökologischen, wirtschaftlichen und individuellen Schäden für jeden Bürger kommt dem optimierten Projektmanagement bei Straßen.NRW eine entscheidende Rolle zu. Laut der Aussage des Hauptgeschäftsführers der IHK Köln, – anlässlich einer WDR Westpol- Sendung zum Bauverlauf der Leverkusener Autobahnbrücke – gibt es bei Straßen.NRW kein internes Kontrollgremium, das die Arbeit des Landesbetriebs regelmäßig und im Sinne der Bürger kritisch prüft1. Auch auf der Internetseite von Straßen.NRW findet sich hierzu kein entsprechender Hinweis. Im Jahre 2021 wird die Verantwortung für die Autobahnen voraussichtlich von Straßen.NRW an die Autobahn GmbH des Bundes übergehen2. Dort gibt es einen Aufsichtsrat. Der Minister für Verkehr hat die Kleine Anfrage 4092 mit Schreiben vom 11. August 2020 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie beantwortet. 1 „Leverkusener Brücke: Teure Umplanungen“ WDR Westpol-Sendung vom 21.06.2020 - https://www1.wdr.de/mediathek/video/sendungen/westpol/video-leverkusener-bruecke-teureumplanungen -100.html 2 Wüst: Zweiter Chefposten soll Straßen.NRW stärken, ntv 20.03.2019 - https://www.ntv .de/regionales/nordrhein-westfalen/Wuest-Zweiter-Chefposten-soll-Strassen-NRW-staerkenarticle 20918557.html LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/10547 2 1. In welcher Form fließen Erfahrungen, die bei von Straßen.NRW durchgeführten Projekten gewonnen wurden, nachweislich in einen kontinuierlichen Verbesserungsprozess bezüglich der Stauvermeidung ein? Zur Verbesserung des Baustellengeschehens wurde im Jahr 2018 die Stabsstelle Baustellenkoordination beim Landesbetrieb Straßenbau Nordrhein-Westfalen gegründet. Damit wurden die bisherigen Anstrengungen im Bereich der Koordination von Arbeitsstellen im Landesbetrieb ausgeweitet. Die Stabsstelle bewertet alle Auswirkungen von Verkehrsführungen umfassend mit der Zielsetzung, diese im Sinne der Verkehrssicherheit und des Verkehrsflusses hin zu optimieren. Eingerichtete Baustellenverkehrsführungen werden auf ihre Leistungsfähigkeit überprüft und erforderlichenfalls optimiert. Dabei fließen gewonnene Erkenntnisse aus vorangegangenen Baustellen sowie die Anwendung neuer technischer Verfahren und Hilfsmittel in die Planung neuer Verkehrsführungen ein. 2. Wann wird bei Straßen.NRW ein internes Kontrollgremium eingeführt? Beim Landesbetrieb Straßenbau Nordrhein-Westfalen kommen intern verschiedene Instrumente der Qualitätssicherung über die Ebenen der Regionalniederlassungen, des Betriebssitzes und des Direktoriums zur Anwendung. Die Fachaufsicht obliegt dem Ministerium für Verkehr. Die Einführung eines weiteren internen Kontrollgremiums ist nicht vorgesehen. 3. Gibt es aufgrund der Erkenntnisse aus durchgeführten Projekten eine Liste von einerseits bevorzugten Unternehmen und andererseits Unternehmen die man angesichts von schlechten Erfahrungen meidet bzw. die für eine weitere Zusammenarbeit sogar gesperrt sind? Eine derartige Liste wird nicht geführt. Gemäß § 97 Abs. 2 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) gilt als Verfahrensgrundsatz das Gleichbehandlungsgebot bzw. das Diskriminierungsverbot. Eine Bevorzugung bzw. Meidung von Firmen ist demnach unzulässig und ausgeschlossen. Ein Ausschluss von Unternehmen ist allenfalls eine Einzelfallbetrachtung, daher ist auch aus diesem Grund eine entsprechende allgemeine Liste nicht zielführend. Ausschlussgründe sind abschließend geregelt in §§ 123 und 124 GWB, §§ 57, 42 Abs. 1 Vergabeverordnung (VgV), sowie in der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen § 6e EU VOB/A bzw. § 16 VOB/A. Demnach können öffentliche Auftraggeber auch keine eigenen Ausschlusstatbestände schaffen. 4. Wie viele Unternehmen sind zur Zeit für eine zukünftige Zusammenarbeit gesperrt? Bitte schlüsseln Sie Ihre Antwort getrennt nach Generalunternehmern und Subunternehmern auf. Für eine zukünftige Zusammenarbeit sind keine Unternehmen gesperrt (vgl. Antwort zu Frage 3). LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/10547 3 5. Findet diesbezüglich ein Austausch mit den Verkehrsministerien der anderen Bundesländer und des Bundes statt? Im Rahmen der turnusmäßig stattfindenden „Bund-Länder-Dienstbesprechung Auftragswesen im Bundesfernstraßenbau“ findet ein grundsätzlicher Austausch zu Themen des Vergabe- und Vertragswesens mit dem Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur sowie den anderen Bundesländern statt.