LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Drucksache 17/1055 27.10.2017 Datum des Originals: 27.10.2017/Ausgegeben: 03.11.2017 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 358 vom 28. September 2017 der Abgeordneten Verena Schäffer BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 17/757 Jugendkontaktbeamtinnen und -beamte der Polizei in NRW Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Jugendkontaktbeamtinnen und -beamte der Polizei sind feste Ansprechpartner*innen in einem Stadtteil, an die sich Jugendliche, Eltern sowie Lehrerinnen und Lehrer bei Problemen, wie etwa bei Gewalt oder Drogen, wenden können. Sie führen Gespräche mit Jugendlichen in Vierteln mit erhöhter Kriminalität und zeigen ihnen Perspektiven und Wege heraus aus einem kriminellen Umfeld. Durch ihre Vernetzung und Zusammenarbeit mit anderen Behörden und Institutionen können sie im Einzelfall Kontakt zu diesen vermitteln, wenn dies gewünscht und erforderlich ist. Jugendkontaktbeamtinnen und -beamte leisten somit einen wichtigen Beitrag zur Prävention. Der Minister des Innern hat die Kleine Anfrage 358 mit Schreiben vom 27. Oktober 2017 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister der Justiz beantwortet. 1. Wie viele Jugendkontaktbeamtinnen und -beamte gibt es derzeit in Nordrhein- Westfalen? (Bitte nach Kreispolizeibehörde aufschlüsseln) 2. Gibt es Sockelstellen für Jugendkontaktbeamtinnen und -beamte bei der Berechnung der Belastungsbezogenen Kräfteverteilung? (Falls ja, bitte den Berechnungsfaktor darstellen) 3. Gibt es Pläne, die Stellen für Jugendkontaktbeamtinnen und -beamte in der Berechnung der Belastungsbezogenen Kräfteverteilung zukünftig (stärker) zu berücksichtigen? LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/1055 2 4. Wie bewertet die Landesregierung den Beitrag von Jugendkontaktbeamtinnen und -beamten zur Kriminalprävention? Die Fragen 1 bis 4 werden zusammen beantwortet. Die Landesregierung misst Prävention und Bekämpfung von Jugendkriminalität eine hohe Bedeutung zu. Eine spezielle Funktion eines/einer „Jugendkontaktbeamtin/Jugendkontaktbeamter“ sieht der Gemeinsame Runderlass der damaligen nordrhein-westfälischen Ministerien für Inneres und Kommunales, Justiz, Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport und Schule und Weiterbildung über die „Zusammenarbeit bei der Verhütung und Bekämpfung der Jugendkriminalität“ vom 22. August 2014 (MBl.NRW. 2014 S. 493) nicht vor. Alle Kreispolizeibehörden setzen dennoch speziell geschulte, mit der Jugendkriminalität und dem Jugendschutz vertraute Beamtinnen und Beamte ein. Daneben sind insbesondere die Beamtinnen und Beamten des Bezirksdienstes Ansprechperson für alle Bevölkerungsgruppen, sie halten engen Kontakt zu Schulen in ihrem Bezirk und stehen Lehrerinnen und Lehrern, Schülerinnen und Schülern sowie Eltern als Ansprechpartner zur Verfügung. Allen polizeilichen Aspekten im Kontext der Verhütung und Bekämpfung der Jugendkriminalität wird insoweit Rechnung getragen. 5. Plant die neue Landesregierung bestehende Projekte zur Vermeidung von Jugendkriminalität wie „Kurve kriegen“ und „Klarkommen!“ fortzuführen bzw. um neue zu ergänzen? (Bitte bestehende Projekte mit Beginn der Laufzeit und der teilnehmenden Kreispolizeibehörde darstellen) Die nordrhein-westfälischen Initiativen „Kurve kriegen“ und „klarkommen!“ sind wichtige Bausteine der polizeilichen Kriminalprävention und werden weiter fortgesetzt. Das Projekt „Kurve kriegen“ findet aktuell in den Kreispolizeibehörden Aachen, Bielefeld, Dortmund, Duisburg, Hagen, Köln, Rhein-Erft-Kreis, Wesel (alle seit Oktober 2011), Bochum, Bonn, Ennepe-Ruhr-Kreis, Münster (alle seit Juli 2016), Mettmann, Oberhausen (beide seit August 2016), Düsseldorf, Essen, Gelsenkirchen, Paderborn (alle seit Oktober 2016) und in Mönchengladbach (seit November 2016) Anwendung. Das Projekt „klarkommen!“ ist in den Polizeipräsidien Dortmund und Köln seit Mai 2014 etabliert. Darüberhinausgehend sind derzeit keine weiteren landesweiten Projekte zur Prävention von Jugendkriminalität geplant.