LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Drucksache 17/10551 14.08.2020 Datum des Originals: 14.08.2020/Ausgegeben: 14.08.2020 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 4081 vom 9. Juli 2020 der Abgeordneten Dr. Dennis Maelzer, Georg Fortmeier und Annette Watermann-Krass SPD Drucksache 17/10176 Corona-Ausbruch bei Fleischkonzern - Hat sich die flächendeckende Schließung von Kitas und Schulen in den Kreisen Gütersloh und Warendorf bewährt? Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Der massenhafte Corona-Virus-Ausbruch beim Fleischkonzern Tönnies in Rheda- Wiedenbrück hat zu flächendeckenden Schließungen von Kitas und Schulen zunächst im Kreis Gütersloh, später im gesamten Kreis Warendorf geführt. Dies geschah auch in Kommunen, die wenig Bezüge zu dem Fleischkonzern und eine geringe Zahl an positiv getesteten Personen in der Bevölkerung aufwiesen. Der Kreis Gütersloh beschloss die Schließung von Schulen und Kitas auch mit dem Ziel, weitergehende Maßnahmen vermeiden zu können. Das Westfalen-Blatt (17.06.2020) schrieb dazu: „Landrat Sven-Georg Adenauer (CDU) will einen solchen generellen Lockdown verhindern, auch weil der Infektionsherd klar auf den Fleischkonzern und dessen Belegschaft zurückgehe und nicht auf die restliche Bevölkerung.“ Auf der Internetseite des Kreises Gütersloh hieß es zum damaligen Zeitpunkt dazu: „In den Schulen im Kreis Gütersloh wird ab dem 18. Juni bis zum 26. Juni, das heißt bis zum Beginn der Sommerferien, kein allgemeiner Unterricht mehr statt. In den Kindertageseinrichtungen und den Schulen wird es erweiterte Notbetreuung geben. […] Einen allgemeinen Lockdown im Kreis Gütersloh wird es nicht geben. Dies hatten Landrat Sven- Georg Adenauer und NRW-Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann gemeinsam festgelegt. An der Sitzung des Krisenstabes hatten Vertreter der drei hauptsächlich betroffenen Kommunen Rheda-Wiedenbrück, Verl und Gütersloh teilgenommen. Für die Tönnies Unternehmensgruppe Tönnies hatte unter anderem Konzernchef Clemens Tönnies an der Krisenstabssitzung teilgenommen.“ Der Minister für Arbeit, Gesundheit und Soziales hat die Kleine Anfrage 4081 mit Schreiben vom 14. August 2020 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration und der Ministerin für Schule und Bildung beantwortet. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/10551 2 Vorbemerkung der Landesregierung Die Angaben zu den Fragen 1-4 basieren auf Informationen der Kreise Gütersloh und Warendorf, die der Landesregierung auf Anforderung über die Bezirksregierungen Detmold bzw. Münster zugeleitet wurden. 1. Wie viele Kinder im Kita- bzw. Grundschulalter sind in den Kreisen Gütersloh und Warendorf seit dem Tönnies-Ausbruch positiv auf den Corona-Virus getestet worden? (Bitte nach Kreisen, Kommunen und Altersgruppe differenzieren.) Kreis Gütersloh: Alter [Jahre] 0 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 Summe: Anzahl 4 3 4 4 3 4 10 2 7 2 13 56 Kreis Warendorf: Seit dem Tönnies-Ausbruch wurde im Kreis Warendorf ein 5-jähriges Kind positiv auf das Corona-Virus getestet. Angaben zur Verteilung auf die Gemeinden innerhalb der Kreisgebiete liegen nicht vor. 2. Wie hat sich die Zahl der akut Corona-Infizierten seit dem Tönnies-Ausbruch in den einzelnen Kommunen der Kreise Warendorf und Gütersloh tagesaktuell entwickelt? (Bitte nach Daten und Kommunen differenzieren.) Hier wird auf die Anlagen 1 und 2 verwiesen. 3. In wie vielen Kitas und Grundschulen der Kreise Gütersloh und Warendorf werden Kinder von Tönnies-Beschäftigten betreut bzw. unterrichtet? (Bitte je nach Kreis in Bezug zur Gesamtzahl der Kitas bzw. Grundschulen ausweisen.) Kreis Gütersloh und Kreis Warendorf Schule: Die Arbeitgeber der Eltern von Schulkindern in der Grundschule werden weder durch die Schule noch durch den Schulträger statistisch erfasst. Deshalb kann nicht ermittelt werden, in wie vielen Grundschulen Kinder von Tönnies-Beschäftigten unterrichtet werden. Bei einem Betrieb in der Größenordnung kann aber davon ausgegangen werden, dass eine nicht unerhebliche Anzahl von Kindern eine Grundschule besuchen. Kita: Eltern müssen bei Vertragsabschluss mit der Kita ihre Berufe bzw. Arbeitgeber nicht angeben. Deshalb kann nicht ermittelt werden, in wie vielen Kindertageseinrichtungen Kinder von Tönnies-Beschäftigten betreut werden. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/10551 3 4. Nach welchen Regelungen wurde eine Notbetreuung in den Kitas und Schulen der Kreise Gütersloh und Warendorf organisiert? (Bitte insbesondere auf Anspruchsberechtigte und Betreuungsumfang eingehen.) Kreis Gütersloh Schule: Nach der Allgemeinverfügung vom 18.06.2020 waren alle öffentlichen Schulen, Ersatzschulen und Ergänzungsschulen in der Zeit vom 18.06. bis zum 26.06.2020 geschlossen. Nach der 2. Allgemeinverfügung vom 26.06.2020 war das Betreten der Schulgebäude nur für bestimmte Nutzungen erlaubt. Für die Zeit vom 18.06. bis 26.06. wurde eine Notbetreuung, ab dem 29.06. eine Ferienbetreuung eingerichtet. Teilnehmen konnten Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 1-6 mit einem besonderen Betreuungsbedarf, d. h., wenn ein Elternteil in einem systemrelevanten Beruf arbeitete und in diesem Tätigkeitsbereich unabkömmlich war, bei alleinerziehenden Erwerbstätigen, bei Alleinerziehenden, die sich in Rahmen einer Schulausbildung oder Hochschulausbildung in einer Abschlussprüfung befanden, Kinder im Rahmen des § 8a Verfahrens (Kindeswohlgefährdung), Kinder, die am offenen Ganztag der Schule teilnehmen. Der Betreuungsumfang war den Zeiten des offenen Ganztages angepasst. Kita: Nach der Allgemeinverfügung vom 18.06.2020, der 2. Allgemeinverfügung vom 26.06.2020 und der 3. Allgemeinverfügung des Kreises Gütersloh vom 02.07.2020 galten für die Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflegestellen, Heilpädagogische Kindertageseinrichtungen, Spielgruppen und Brückenprojekte die Vorgaben der „erweiterten Notbetreuung“ und der damit einhergehenden Regelungen. Diese beinhalteten das Betretungsverbot für den jeweiligen Zuständigkeitsbereich der o.g. Einrichtung für Kinder bis zur Einschulung sowie deren Erziehungsberechtigte bzw. Betreuungspersonen. Die Allgemeinverfügungen des Kreises entsprachen weitgehend der Verordnung des Landes Nordrhein-Westfalen im Rahmen der „erweiterten Notbetreuung“, wie sie vom 28.05.2020 - 08.06.2020 gültig war. Eine Betreuung konnte erfolgen, wenn ein Elternteil in einem systemrelevanten Beruf arbeitete und in diesem Tätigkeitsbereich unabkömmlich war, bei alleinerziehenden Erwerbstätigen, bei Alleinerziehenden, die sich im Rahmen einer Schulausbildung oder Hochschulausbildung in einer Abschlussprüfung befanden, Kinder im letzten Kita-Jahr vor der Einschulung, Kinder im Rahmen des § 8a Verfahrens (Kindeswohlgefährdung), Kinder mit Behinderungen, wenn diese von einem Träger der Eingliederungshilfe festgestellt wurde, Kinder in Kindertagespflege, die ihr zweites Lebensjahr vollendet hatten, in besonderen Härtefällen. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/10551 4 Die Kindertagesbetreuung war auf das notwendige zeitliche Maß beschränkt. Eltern und Kindertagesbetreuungsangebot waren gehalten, die tatsächlichen Betreuungszeiten so zu vereinbaren, dass zum einen der notwendige Bedarf vollständig abgedeckt, zum anderen aber auch nicht über diesen zeitlichen Bedarf hinaus betreut wurde. Kreis Warendorf Der Kreis Warendorf hat am 24.06.2020 eine Allgemeinverfügung zum Schutz vor Neuinfizierungen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 erlassen. Danach waren im Kreis Warendorf vom 25.06.2020 bis zum 30.06.2020 alle öffentlichen Schulen, Ersatzschulen und Ergänzungsschulen sowie alle Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflegestellen und Heilpädagogischen Kindertageseinrichtungen, Spielgruppen und Brückenprojekte geschlossen. Die in der Allgemeinverfügung enthaltenen Regelungen zur Notbetreuung entsprachen den Regelungen der Coronabetreuungsverordnung, wie sie vom 28.05.2020 bis zum 08.06.2020 galten. Eine Betreuung konnte für die gleichen Zielgruppen wie im Kreis Gütersloh erfolgen, s.o. 5. Wie bewertet die Landesregierung die Maßnahme der Kita- und Schulschließungen vor dem Hintergrund der Eindämmung des Infektionsgeschehens in den Kreisen Gütersloh und Warendorf? Alle getroffenen Maßnahmen wurden auf Grundlage des Infektionsschutzgesetzes vor Ort in eigener Verantwortung der dort zuständigen Behörden getroffen. Sie dienten der Verhinderung von Infektionsketten und dem Gesundheitsschutz der Bevölkerung. Das Landeszentrum Gesundheit Nordrhein-Westfalen (LZG.NRW) stellt täglich in seinen Lageberichten eine differenzierte Darstellung der Fallzahlen für NRW zur Verfügung, die auch die regionale Entwicklung umfasst. Die Infektionszahlen innerhalb der Bevölkerung, außerhalb der Beschäftigten der fleischverarbeitenden Industrie und ihrer Wohngemeinschaften, wurden stichprobenartig durch erweiterte Testangebote auch im Hinblick auf den Ferienstart erfasst. Sie waren nicht beunruhigend, aber dennoch initial höher als in vergleichbaren Kommunen. Dabei bleibt zu berücksichtigen, dass die Stichprobe nicht systematisch erfasst und nicht repräsentativ ist. Vor dem Hintergrund, dass es eine Vielzahl von Kontakten in Kitas und Schulen gibt, ist die Entscheidung der kurzfristigen und vorübergehenden Schließungen zwar bedauerlich, aber sinnvoll und angemessen gewesen. Eine Wirkungsanalyse gestaltet sich hingegen schwer, aufgrund vieler sich überlagernder Faktoren, wie des kurzen Zeitraums, der zeitlichen Verzögerung evtl. auftretender oder ggf. verhinderter Infektionsfälle. Anlage 1: Zahl der akut Corona-lnfizierten seit dem Tonnies-Ausbruch in den einzelnen Kommunen des Kreises Gutersloh (zu Frage 2) Kommune: Borgholzhausen Gutersloh Halle (Westf.) Harsewinkel Herzebrock-Clarholz Langenberg Rheda-Wiedenbriick Rietberg SchIoB Holte-Stukenbrock Steinhagen Verl Versmold Werther(Westf.) Bestatigte 14.07.2020 1 80 1 4 19 6 107 10 3 5 6 4 1 alIeumOUhr 13.07.20201 1 91 1 5 17 5 115 11 3 5 5 6 1 12.07.2020 1 91 1 5 16 4 Ill 14 4 6 5 6 1 11.07.2020 1 186 2 11 26 19 224 27 4 8 10 6 0 10.07.2020 1 188 2 13 25 19 216 27 4 8 11 6 0 09.07.2020 2 195 2 11 23 18 220 27 5 7 21 6 0 08.07.2020 2 185 3 10 20 18 216 29 5 8 22 6 2 07.07.2020 3 181 3 10 19 16 216 27 4 9 22 6 2 06.07.2020 3 182 3 10 18 15 217 24 3 8 21 7 2 05.07.2020 3 163 3 11 17 15 195 24 3 7 22 7 3 04.07.2020 3 165 2 12 17 15 186 24 3 8 22 7 3 03.07.2020 3 167 2 12 17 14 183 23 2 8 21 7 3 02.07.2020 3 445 2 33 89 39 774 63 2 14 77 6 3 01.07.2020 3 438 1 34 88 39 775 61 1 12 77 5 3 30.06.2020 3 432 1 36 86 41 778 57 0 11 79 2 3 Summe 247 266 265 524 520 537 526 518 513 473 467 462 1550 1537 1529 Kommune: Borgholzhausen Gutersloh Halle (Westf.) Harsewinkel Herzebrock-ClarhoIz Langenberg Rheda-Wiedenbruck Rietberg SchloB HoIte-Stukenbrock Steinhagen Verl Versmold WertherfWestf.) Bestatigte 29.06.2020 4 419 1 36 85 42 761 53 0 10 78 1 3 :al]eumOUhr 28.06.20201 3 419 1 36 80 40 746 53 0 10 78 1 3 27.06.2020 3 409 1 39 74 41 726 52 0 9 76 1 3 26.06.2020 2 400 0 38 73 39 710 53 0 8 73 1 1 25.06.2020 2 378 0 35 75 38 663 56 0 7 75 1 1 24.06.2020 1 383 0 34 76 40 636 56 0 7 76 1 1 23.06.2020 1 349 0 33 67 36 617 52 0 6 65 1 1 22.06.2020 1 305 0 30 52 26 487 31 0 5 50 1 2 21.06.2020 1 259 0 32 49 24 436 22 0 6 43 1 2 20.06.2020 1 178 0 28 48 24 409 21 0 5 22 1 1 19.06.2020 0 128 1 18 19 14 187 10 0 1 18 0 0 18.06.2020 0 79 1 13 16 11 124 7 0 1 10 0 0 17.06.2020 0 57 1 8 7 9 64 4 0 1 7 0 0 16.06.2020 1 52 1 7 6 8 51 2 0 1 5 0 0 15.06.2020 2 37 1 5 5 8 48 3 0 1 3 0 0 Summe 1493 1470 1434 1398 1331 1311 1228 990 875 738 396 262 158 134 113 Anlage2: Zahl der akut Corona-lnfizierten seit dem Tonnies-Ausbruch in den einzelnen Kommunen des Kreises Warendorf (zu Frage 2) Lageentwicklung "SARS-CoV-2" im Kreis Warendorf vom 17.06.2020 biszum 15.07.2020 Anzahl akut Corona-lnfizierte Meldung vom 17.06.2020 18.06.2020 19.06.2020 20.06.2020 21.06.2020 22.06.2020 23.06.2020 24.06.2020 25.06.2020 26.06.2020 27.06.2020 28.06.2020 29.06.2020 30.06.2020 01.07.2020 02.07.2020 03.07.2020 04.07.2020 05.07.2020 06.07.2020 07.07.2020 08.07.2020 09.07.2020 10.07.2020 11.07.2020 12.07.2020 13.07.2020 14.07.2020 15.07.2020 d) X: < 4 5 7 6 6 7 9 7 7 7 8 8 8 9 11 12 13 13 14 15 18 20 21 19 18 17 16 16 15 E 3 ^4 0

li] 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 d) -0 0) 6 16 48 50 96 97 95 151 150 154 156 161 162 162 166 170 184 184 182 184 180 175 82 63 48 26 10 9 8 7 c a)