LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Drucksache 17/10553 14.08.2020 Datum des Originals: 14.08.2020/Ausgegeben: 20.08.2020 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 4082 vom 9. Juli 2020 des Abgeordneten Martin Börschel SPD Drucksache 17/10177 Wie sichert die Landesregierung das NRW.URBAN-Gelände im Otto-Langen-Quartier in Köln-Mülheim? Vorbemerkung der Kleinen Anfrage In der Drucksache 17/9643 beantwortet die Landesregierung die Kleine Anfrage „Welche Maßnahmen ergreift die Landesregierung zur Sicherung des NRW.URBAN Geländes in Köln- Mülheim?“ des Unterzeichners. Darin wird u.a. ausgeführt, NRW.URBAN informiere das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung – z.B. anlässlich der Inventurgespräche - regelmäßig über die Sicherheitslage. Seit die NRW.URBAN (früher: LEG Stadtentwicklung) das Gelände treuhänderisch verwaltet, würden aufwendige Sicherungsmaßnahmen ergriffen. Das Gelände sei vollkommen umschlossen von massiven, mindestens 5 m hohen Mauern, Stahltoren bzw. Stabgitterzäunen im Bereich der Freiflächen. Es existiere lediglich ein regulärer Zugang, der mit zwei hochwertigen Sicherheitsschlössern verriegelt sei. Die Zäune seien zum Teil zusätzlich mit Stacheldraht versehen. Für Sicherungsmaßnahmen seien seit Anfang 2018 200.000 EUR aufgewendet worden. Ein von NRW.URBAN beauftragter Wachdienst führe regelmäßig Kontrollgänge rund um das Gelände durch. Dabei würden Beschädigungen und mögliche Schwachstellen in der Sicherung gemeldet. Fundierte Kenner der örtlichen Situation berichten allerdings deutlich Abweichendes: Die Wände seien keineswegs durchweg 5 Meter hoch, die Zäune seien an vielen Stellen durchlöchert, der Wachdienst sei nur sporadisch vor Ort und das Hausrecht werde nicht durchgesetzt. Dies führe dazu, dass sich regelmäßig Unbefugte auf dem Gelände aufhielten, zum Teil um Party zu feiern oder um dort zu übernachten. Zudem soll es schon mehrfach zu Bränden gekommen sein. Es steht zu vermuten, dass die Bewertung des Objektbetreuers für die Landesregierung ein anderes Bild der Lage vor Ort wieder gibt, als es sich für die Anwohner darstellt. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/10553 2 Die Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung hat die Kleine Anfrage 4082 mit Schreiben vom 14. August 2020 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister der Finanzen beantwortet. 1. Wie beurteilt die Landesregierung die von ihrer Darstellung abweichende Beschreibung der Situation? Zum Umfang der bisher durchgeführten Maßnahmen wird zunächst auf die Beantwortung der Kleinen Anfrage 3564 (LT-Drs. 17/9643) verwiesen. Trotz der enormen Aufwendungen für die Sicherung des Geländes verschaffen sich Unbefugte immer wieder – auch unter Einsatz schweren Werkzeugs (Stemmhämmer, Trennschleifer) – Eintritt zum Gelände. Es werden Stromaggregate verwendet, aber auch die Stromversorgung von Nachbargebäuden und angrenzend aufgestellten Werbetafeln angezapft. Das beauftragte Wachpersonal soll die Personalien der auf dem Gelände angetroffenen Personen feststellen und an die NRW.URBAN übermitteln. Gegen diese Personen wird regelmäßig Strafanzeige erstattet. Zur Einschätzung der Schwachstellen und möglicher Sicherungsmaßnahmen hat die NRW.URBAN auch den Rat der örtlichen Polizeibehörde eingeholt. Bisher wurde zweimal (2018 und im Mai dieses Jahres) eine Razzia durch die Polizei in Köln gemeinsam mit dem beauftragten Wachdienst durchgeführt. 2. Für was wurde die genannte Summe von 200.000 EUR für Sicherungsmaßnahmen konkret aufgewendet? Bitte aufschlüsseln. 3. In welchem Verhältnis stehen dabei die Ausgaben für Überwachungspersonal und für konkrete bauliche Maßnahmen oder auch Reparaturarbeiten? Bitte aufschlüsseln. 4. Wird die Landesregierung die Sicherheitsmaßnahmen aufgrund des zunehmenden Vandalismus erhöhen oder verändern? Die Fragen 2 bis 4 werden wegen des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Für die bauliche Instandsetzung der Geländesicherung wurden seit Anfang 2018 ca. 190.000 EUR aufgewendet. Im Wesentlichen waren das Arbeiten an Zäunen, Toren und Schlössern sowie die Sicherung ganzer Gebäudefassaden durch Abdeckung der Fensteröffnungen mit Blechen oder Stahlplatten. Neben den aktuell täglich zu wechselnden Zeiten stattfindenden Kontrollgängen rund um das Gelände sowie ebenfalls täglichen Streifengängen auf den Freiflächen und in den Gebäuden durch Wachdienste mit einem Schutzhund – dafür wurden seit Anfang 2018 ca. 60.000 EUR aufgewendet – hat das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung eine flächendeckende Bewachung der Liegenschaft mit Kameratürmen mit einer automatischen 24-stündigen Videoüberwachung in der Alarmzentrale des Anbieters veranlasst. Diese Kamerabewachung ist nur sinnvoll durchzuführen, wenn zunächst der Gehölzaufwuchs auf den Freiflächen des Geländes entfernt wird. Die dafür erforderliche Genehmigung ist beantragt. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/10553 3 Damit steigen die Kosten für die Bewachung des Geländes auf monatlich insgesamt ca. 14.000 EUR. Derzeit werden zudem als weitere Sicherungsmaßnahmen die Errichtung eines massiven Stabgitterzauns an der Grenze zum Nachbargrundstück zum „Ersatz“ des dort vorhandenen Baustellenzauns, Entrümpelungsmaßnahmen in den zeitweise illegal genutzten Gebäudeteilen und eine ständige Überwachung und ggf. kurzfristige Instandsetzung beschädigter Teile der Einfriedung umgesetzt.