LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Drucksache 17/1056 02.11.2017 Datum des Originals: 27.10.2017/Ausgegeben: 06.11.2017 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 294 vom 12. September 2017 des Abgeordneten Matthi Bolte-Richter BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 17/606 Wie plant die Landesregierung die Digitalisierung an Hochschulen zu unterstützen? Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Die Digitalisierung ist auch an den Hochschulen in Nordrhein-Westfalen ein wichtiges Thema. Im September 2016 haben Land und Hochschulen ihre Zusammenarbeit im Bereich Digitalisierung durch die Kooperationsplattform „Digitale Hochschule NRW“ ausgebaut. Zudem wurden für die Jahre 2016-2022 mehr als 200 Millionen Euro für nötige und innovative Maßnahmen im Bereich der Digitalisierung an Hochschulen eingeplant und teils bereits verausgabt. Im Koalitionsvertrag von CDU und FDP steht nun geschrieben: „Im Rahmen einer landesweiten Digitalisierungsoffensive werden wir die Möglichkeiten für das digitale Lehren und Lernen ausweiten. Hierzu werden wir den Investitionsstau beim dringend notwendigen Ausbau der digitalen Infrastruktur an unseren Hochschulen und Forschungseinrichtungen auflösen.“ Die Ministerin für Kultur und Wissenschaft hat die Kleine Anfrage 294 mit Schreiben vom 27. Oktober 2017 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister der Finanzen und dem Minister für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie beantwortet. Vorbemerkung der Landesregierung Die Digitalisierung an den Hochschulen und Forschungseinrichtungen ist von erheblicher Bedeutung. Dies betrifft sowohl die Aufgaben in der Lehre und Forschung als auch die Verwaltungsaufgaben. Sie hat sich hierbei an dem Nutzen für den jeweiligen Aufgabenbereich zu orientieren. Im Hinblick auf die Digitalisierung der Lehre ist somit der jeweilige Nutzen für LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/1056 2 die Studierenden und Lehrenden maßgeblich. Insofern ist relevant, dass sich durch den Einsatz digitaler Medien in der Lehre u.a. die Reichweite der Lehrangebote verbessert. 1. Wie hoch ist der Investitionsstau bei den digitalen Infrastrukturen an den öffentlichen Hochschulen in Nordrhein-Westfalen? 2. Wie hoch ist der Investitionsstau bei den digitalen Infrastrukturen an den außerhochschulischen Forschungseinrichtungen in Nordrhein-Westfalen? (bitte differenzieren nach: a) allein vom Land grundfinanzierten und b) von Land und Bund gemeinsam finanzierten Forschungseinrichtungen) 3. Wieviel mehr als die bereits eingeplanten 200 Millionen Euro für die Digitalisierung an Hochschulen will die Landesregierung bereitstellen? (bitte differenzieren nach: Mittel für a) Lehre, b) Infrastruktur und c) Forschung) 4. Was versteht die Landesregierung unter „die Möglichkeiten für das digitale Lehren und Lernen ausweiten“? Die Fragen 1 bis 4 werden zusammen beantwortet. Der Koalitionsvertrag betont den Handlungsbedarf sowohl im Bereich der Digitalisierung der Lehre an den Hochschulen als auch im Bereich der digitalen Infrastrukturen an den Hochschulen und Forschungseinrichtungen. Vor diesem Hintergrund prüft die Landesregierung, welche konkreten Maßnahmen in diesen Bereichen zu ergreifen sind. Im Rahmen dieser Prüfung werden auch die mit Mitteln des Landes bereits finanzierten Maßnahmen berücksichtigt.