LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Drucksache 17/1059 02.11.2017 Datum des Originals: 30.10.2017/Ausgegeben: 06.11.2017 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 356 vom 27. September 2017 der Abgeordneten Michael Hübner SPD und Horst Becker BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 17/755 Merkwürdige Geheimniskrämerei von Wirtschaftsminister Pinkwart – Warum bleibt der Minister bei seinem konkreten Beispiel einer Unternehmensansiedlung auch auf Nachfrage des Parlaments so unkonkret? Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Am 8. Februar 2017 ist der Landesentwicklungsplan (LEP) NRW in Kraft getreten. Der LEP zielt darauf ab, das Landesgebiet Nordrhein-Westfalens als zusammenfassender, überörtlicher und fachübergreifender Raumordnungsplan zu entwickeln, zu ordnen und zu sichern. Durch den LEP wurde bisher nachweislich kein einziges Ansiedlungsvorhaben verhindert. In seiner Plenarrede vom 15. September 2017 zu „Für Nordrhein-Westfalen wieder nachhaltige Entwicklung ermöglichen – Landesplanung praxisgerecht ausgestalten und Chancen für Wohlstand, Beschäftigung und mehr Wohnraum schaffen“ nennt Wirtschaftsminister Pinkwart als Beleg für die Schwierigkeiten eines Ansiedlungsvorhabens die ihm vorliegende konkrete Anfrage eines Unternehmens. Dieses Unternehmen sei bereits in NRW tätig und plant einen Unternehmensteil – auch wegen des Brexits – nach Kerneuropa zu verlagern und sieht hierfür mehrere Standortoptionen, davon eine in NRW. Das Genehmigungsverfahren würde in den NRW-Nachbarländern sechs Monate dauern, in NRW bis zu 24 Monate. Trotz Nachfrage gab Wirtschaftsminister Pinkwart keine weiteren Auskünfte zum Unternehmen, daher kann sein aufgeführtes Beispiel für die Schwierigkeiten von Ansiedlungsvorhaben vom Parlament nicht nachgeprüft werden. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/1059 2 Der Minister für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie hat die Kleine Anfrage 356 mit Schreiben vom 30. Oktober 2017 namens der Landesregierung beantwortet. 1. Um welches konkrete Unternehmen handelt es sich in der Rede von Minister Pinkwart? 2. An welchem Ort in NRW plant das Unternehmen seine Ansiedlung? 3. Welche konkreten Schwierigkeiten liegen bei dem Ansiedlungsvorhaben vor? Bitte hier eine Zuordnung der Schwierigkeit auf landes-, regional- und kommunaler Ebene vornehmen. 4. Welche Ansiedlungsvorhaben konnten aus Sicht von Minister Pinkwart seit 2014 aufgrund des LEPs nicht in NRW realisiert werden? Bitte hier Nennung des Unternehmensnamens und des Ortes der verhinderten Ansiedlung und eine Zuordnung der Schwierigkeiten auf landes-, regional- und kommunaler Ebene vornehmen. Die Fragen 1 bis 4 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Meine Ausführungen anlässlich der Landtagsberatung am 15. September 2017 sollten zwei Dinge deutlich machen: einerseits das Erfordernis, auf allen Ebenen in Planungsverfahren eine verantwortungsvolle Abwägung zwischen Umweltschutz, Wirtschaftswachstum und Arbeitsplätzen vorzunehmen. Zum Zweiten habe ich den Aspekt angesprochen, dass Nordrhein-Westfalen insbesondere im Verfahrensmanagement Potenziale heben kann, um Genehmigungsdauern zu verkürzen. Das von mir angeführte Beispiel einer möglichen Verlagerung eines Produktionsstandorts ist diesem zweiten Aspekt zuzuordnen. Meinen darüber hinaus in der Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Energie und Landesplanung vom 27. September 2017 gemachten Aussagen ist nichts hinzuzufügen.