LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Drucksache 17/1061 02.11.2017 Datum des Originals: 30.10.2017/Ausgegeben: 06.11.2017 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 361 vom 26. September 2017 der Abgeordneten Gabriele Walger-Demolsky AfD Drucksache 17/765 Abschiebung ausreisepflichtiger Personen in die Maghreb-Staaten Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Der Bundesinnenminister Dr. Thomas de Maizière verweist in Interviews darauf, dass straffällig gewordene Asylbewerber schnellstmöglich ausgewiesen werden sollen. Die Landesregierung verweist in einer Antwort (Drucksache 17/617) auf die kleine Anfrage 17/274 vom 26.07.2017 darauf, dass es keine zusammenhängende Erfassung ausreisepflichtiger Personen, die gleichzeitig Straftaten begangen haben, gäbe. Dies steht im Wiederspruch zu den Beteuerungen des Bundesinnenministers. Laut einem Interview für den Deutschlandfunk 1 1 mit Dieter Romann, dem Präsidenten der Bundespolizei, sind Abschiebungen auch ohne Papiere möglich. “Früher war es ausreichend, wenn ein nationales oder auch ein europäisches EU-Laissez-passer ausgestellt worden ist.“ Das Papier wird von einer Ausländerbehörde für Personen ohne gültige Reisepapiere ausgestellt. Das Dokument dient der freiwilligen Rückkehr bzw. der zwangsweisen Rückführung oder Abschiebung von Migranten in ihre Heimatländer, wenn diese vorher ihre Pässe verloren oder vernichtet haben. Der Minister für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration hat die Kleine Anfrage 361 mit Schreiben vom 30. Oktober 2017 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister des Innern und dem Minister der Justiz beantwortet. 1 http://www.deutschlandfunk.de/innere-sicherheit-das-primaerziel-muss-bleibendie .868.de.html?dram:article_id=376972 LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/1061 2 1. Wie hoch ist die Anzahl der Straftäter, gemäß Anlage 1 (Drucksache 17/617) aus den Maghreb-Staaten, für die eine Abschiebung derzeit geplant ist? Die in der Anlage 1 (Drucksache 17/617) dargestellten Zahlen aus dem Ausländerzentralregister differenzieren nicht nach Straftätern. Sie geben die Gesamtzahl und die Anzahl ausreisepflichtiger Personen in Nordrhein-Westfalen aus den Maghreb-Staaten wieder. Zurückgeführt werden vollziehbar ausreisepflichtige Personen, sofern der Abschiebung tatsächliche und rechtliche Gründe nicht entgegenstehen. Dabei kommt der Abschiebung von Straftätern und Gefährdern in Nordrhein-Westfalen Priorität zu. Hierzu verweise ich auch auf die Antwort zur Kleinen Anfrage 209, Landtags-Drucksache 17/712. Die verfügbaren Statistiken erfassen nur bereits vollzogene Abschiebungen. Geplante Abschiebungen werden statistisch nicht erfasst. 2. Wie viele dieser Personen befinden sich aktuell in Abschiebehaft? Mit Stand 04.10.2017 befanden sich insgesamt 62 ausreisepflichtige Personen aus den Maghreb-Staaten (23 algerische, 38 marokkanische und ein tunesischer Staatsangehöriger) in der Unterbringungseinrichtung für Ausreisepflichtige in Büren. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen. 3. Bis wann plant die Landesregierung die in Anlage 1 genannten 4248 ausreisepflichtigen Personen abgeschoben zu haben? Vollziehbar ausreisepflichtige Personen sind von den zuständigen Ausländerbehörden zurückzuführen, sofern tatsächliche oder rechtliche Gründe nicht entgegenstehen. Angesichts der Vielgestaltigkeit der Einzelfälle lassen sich hier keine pauschalen zeitlichen Aussagen treffen. 4. Gibt es in diesen Fällen Bestrebungen der Landesregierung per Laissez-passer- Dokument Abschiebungen zu vollziehen? Die Nutzung von EU-Laissez-passer-Dokumenten für Abschiebungen von Personen ohne gültige Reisedokumente durch deutsche Ausländerbehörden anstelle von nationalen Passersatzpapieren der betreffenden Herkunftsstaaten setzt eine entsprechende Anerkennung durch diese Staaten voraus. Bei den in Rede stehenden Maghreb-Staaten liegt eine solche Anerkennung nicht vor. 5. In der Drucksache 17/617 erklärt die Landesregierung unter Punkt 5, dass Nordrhein-Westfalen sich hinsichtlich der Verbesserung der Rückführungsverfahren bezüglich Staaten, in die sich Rückführungen schwierig gestalten, im Dialog mit dem Bund befände. Sind Rückführungen per Laissezpasser -Dokument Bestandteil dieses Dialoges? Nordrhein-Westfalen verfolgt im Rahmen seiner Möglichkeiten grundsätzlich alle Optionen verbesserter Rückführungsmöglichkeiten. Die Landesregierung wird neben dem unmittelbaren Dialog mit den zuständigen Generalkonsulaten den Bund auch weiterhin konstruktiv dabei LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/1061 3 unterstützen, im Verhandlungsweg weitere Fortschritte mit auswärtigen Staaten bezüglich der Rückübernahme ihrer Staatsangehörigen zu erzielen.