LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Drucksache 17/10620 18.08.2020 Datum des Originals: 18.08.2020/Ausgegeben: 24.08.2020 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 3958 vom 30. Juni 2020 der Abgeordneten Thomas Kutschaty und Andreas Becker SPD Drucksache 17/10022 Ruhrkonferenz – Sachstand des Projektes „Revitalisierung von Brachflächen“ Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Aus dem ehemaligen Prestigeprojekt des Ministerpräsidenten ist mittlerweile ein undurchschaubares Geflecht von Projekten und Projektpartnern geworden. Dass selbst die Landesregierung bei der wichtigen Förderung dieses Projektes den Überblick verloren hat, beweist die Antwort auf die Kleine Anfrage LT-Drs. 17/9170. Auf Nachfragen nach den konkreten Zahlen der Förderung wird auf sehr allgemeine Statusmeldungen zu den Projekten verwiesen. Hinweise auf die Projektpartner sind ebenfalls nicht ersichtlich. Diese Klagen hört man auch bei Nachfragen vor Ort. Niemand weiß, wie es weitergeht, wie es um den Förderstand steht und insbesondere nicht, wie der Mittelzufluss funktionieren soll und wann dieser geplant ist. Damit droht dieses Projekt endgültig zu scheitern. Wollte man eigentlich eine Aufbruchsstimmung erzeugen, hat die Landesregierung so einmal mehr vor Ort bei den Betroffenen lediglich Frustration und Resignation erzeugt. Die Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung hat die Kleine Anfrage 3958 mit Schreiben vom 18. August 2020 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie beantwortet. Vorbemerkung der Landesregierung Der 21. Dezember 2018 markiert mit der Schließung des letzten Steinkohlebergwerkes in Bottrop eine Zäsur für das Ruhrgebiet. Damit ging eine 200-jährige Industriegeschichte zu Ende. Dieses Ende im Jahr 2018 stand allerdings seit dem Kohlekompromiss von 2007 fest. Vor diesem Hintergrund kündigte Ministerpräsident Armin Laschet in seiner Regierungserklärung zum Antritt der Landesregierung im September 2017 die Ruhr-Konferenz an. Nach intensiven Beratungen mit Stakeholdern aus dem Ruhrgebiet stellte der Ministerpräsident im April 2018 beim Initiativkreis Ruhr in Essen das Konzept der Ruhr- Konferenz vor: Als breit angelegten interaktiven Prozess über alle Lebensbereiche und Politikfelder hinweg, mit Beteiligung aller Ressorts der Landesregierung und unter Einbindung führender Köpfe der Zivilgesellschaft. Einen ähnlich tiefgreifenden Prozess der Beratung und Beteiligung über die Zukunft des Ruhrgebiets hat es bisher nicht gegeben. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/10620 2 Eine nachhaltige Stärkung des Ruhrgebiets kann nur gelingen, wenn seine Chancen und Potenziale als wirtschaftlich erfolgreiche, dynamische und lebenswerte Metropolregion ins Bewusstsein rücken, sowohl in der Selbst- wie auch in der Außenwahrnehmung. Die Herausforderungen durch das Ende des Steinkohlebergbaus und den damit einhergehenden Strukturwandel sind zweifellos groß. Aber wer in der Defizitbetrachtung verharrt und nicht zur Chancenbetrachtung übergeht, verhindert den notwendigen Aufbruch. Ein Prozess wie die Ruhr-Konferenz der jetzigen Landesregierung hätte bereits deutlich vor dem Ende der Steinkohle-Förderung eingeleitet werden müssen. Doch seit dem Erfolg der Kulturhauptstadt 2010 hat es etwas Vergleichbares nicht gegeben. Mit der Ruhr-Konferenz verbindet die Landesregierung das endgültige Aus für die Steinkohle mit einem Signal des Aufbruchs. Sie ist eine Initiative, die auf die Ideen, die Mitwirkung und das Engagement von Akteuren aus allen gesellschaftlichen Bereichen setzt und damit nachhaltig angelegt ist. Die Ruhr-Konferenz gibt auf fünf zentralen Handlungsfeldern wichtige Impulse für die Entwicklung des Ruhrgebiets: • Vernetzte Mobilität – kurze Wege, • Erfolgreiche Wirtschaft – gute Arbeit, • Gelebte Vielfalt –starker Zusammenhalt, • Sichere Energie – gesunde Umwelt, • Beste Bildung – exzellente Forschung. Diese Handlungsfelder bilden die Schwerpunkte für die vielfältigen Fördermaßnahmen der Landesregierung im Ruhrgebiet. Darüber hinaus hat das Kabinett am 5. November 2019 weitere 74 Projekte zu ihrer Umsetzung beschlossen. Für jedes dieser Projekte wurden Meilensteinpläne entwickelt. Zur Vermeidung von Wiederholungen wird auf die Antwort der Landesregierung vom 3. Juni 2020 auf die Kleine Anfrage 3580 (LT-Drs. 17/9564) Bezug genommen. In den kommenden Jahren werden weitere Vorhaben und Ideen von Partnern wie Kommunen, Industrie- und Handelskammern, Handwerkskammern oder Unternehmen unter dem Dach der Ruhr-Konferenz diesen Impuls verstärken und die Entwicklung der Chancenregion Ruhr unterstützen. 1. In welcher Höhe wurden seitens der Projektpartner Mittel für das Projekt „Revitalisierung von Brachflächen“ im Rahmen der Ruhrkonferenz beantragt (bitte mit der konkreten Summe nach Projektpartnern gegliedert aufführen)? 2. In welcher Höhe wurden Mittel für dieses Projekt bewilligt (bitte mit der konkreten Summe nach Projektpartnern gegliedert aufführen)? 3. In welcher Höhe wurden Mittel für dieses Projekt bereits ausgezahlt (bitte mit der konkreten Summe nach Projektpartnern gegliedert aufführen)? 4. Wie ist der Zufluss der Restmittel für dieses Projekt geplant (bitte mit der konkreten Summe nach Projektpartnern gegliedert aufführen)? 5. Wie ist der genaue Informationsstand der einzelnen Projektpartner für dieses Projekt (bitte nach Projektpartnern aufschlüsseln)? LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/10620 3 Die Fragen 1 bis 5 werden zusammen beantwortet. Die Metropolregion hat großen Bedarf an attraktiven Wohn- und Gewerbeflächen. Neugründungen und Unternehmen, die sich vergrößern wollen, sind nicht nur auf Platz für die Betriebe angewiesen, sondern auch auf Fachkräfte, die wissen, dass sie ein gutes Wohnungsangebot vorfinden. Areale, die nach früherer industrieller Nutzung brachliegen, müssen passend zu diesem Bedarf erkannt und genutzt werden. Dies leistet einen wichtigen Beitrag zum Handlungsfeld „Erfolgreiche Wirtschaft – gute Arbeit“. Für die Qualifizierung dieser Brachflächen zur Wiederaufbereitung wurden im Haushalt 2020 im Kapitel 08 500 in der Titelgruppe 60 Revitalisierung von Brachflächen 5.000.000 Euro zur Verfügung gestellt. Die Ausgaben der Titelgruppe sind zur Selbstbewirtschaftung bestimmt (§ 15 Abs. 2 LHO). Die Selbstbewirtschaftungsmittel stehen über das laufende Haushaltsjahr hinaus zur Verfügung. Derzeit werden erste Maßnahmen umgesetzt: - Qualifizierung von Brachflächen unter künftigen Nutzungsgesichtspunkten inklusive einer Prioritätenliste bezüglich der Wiederaufbereitung, - klarer zeitlicher Fahrplan zur Nutzbarmachung/Vermarktung großer Flächenpotentiale, - Austausch über Hemmnisse in der Regionalentwicklung für Industrie und Gewerbe (inklusive Bundesrecht, Förderrestriktionen, Ausgleichsflächenproblematik), - Generierung von weiteren Fördermitteln für die Revitalisierung von Brachflächen.