LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Drucksache 17/10654 18.08.2020 Datum des Originals: 18.08.2020/Ausgegeben: 24.08.2020 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 3973 vom 25. Juni 2020 der Abgeordneten Thomas Kutschaty und Carsten Löcker SPD Drucksache 17/10037 Ruhrkonferenz – Sachstand des Projektes „Mobilitätsregion“ Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Aus dem ehemaligen Prestigeprojekt des Ministerpräsidenten ist mittlerweile ein undurchschaubares Geflecht von Projekten und Projektpartnern geworden. Dass selbst die Landesregierung bei der wichtigen Förderung dieses Projektes den Überblick verloren hat, beweist die Antwort auf die Kleine Anfrage LT-Drs. 17/9170. Auf Nachfragen nach den konkreten Zahlen der Förderung wird auf sehr allgemeine Statusmeldungen zu den Projekten verwiesen. Hinweise auf die Projektpartner sind ebenfalls nicht ersichtlich. Diese Klagen hört man auch bei Nachfragen vor Ort. Niemand weiß, wie es weitergeht, wie es um den Förderstand steht und insbesondere nicht, wie der Mittelzufluss funktionieren soll und wann dieser geplant ist. Damit droht dieses Projekt endgültig zu scheitern. Wollte man eigentlich eine Aufbruchsstimmung erzeugen, hat die Landesregierung so einmal mehr vor Ort bei den Betroffenen lediglich Frustration und Resignation erzeugt. Der Minister für Verkehr hat die Kleine Anfrage 3973 mit Schreiben vom 18. August 2020 namens der Landesregierung beantwortet. Vorbemerkung der Landesregierung Der 21. Dezember 2018 markiert mit der Schließung des letzten Steinkohlebergwerkes in Bottrop eine Zäsur für das Ruhrgebiet. Damit ging eine 200-jährige Industriegeschichte zu Ende. Dieses Ende im Jahr 2018 stand allerdings seit dem Kohlekompromiss von 2007 fest. Vor diesem Hintergrund kündigte Ministerpräsident Armin Laschet in seiner Regierungserklärung zum Antritt der Landesregierung im September 2017 die Ruhr-Konferenz an. Nach intensiven Beratungen mit Stakeholdern aus dem Ruhrgebiet stellte der Ministerpräsident im April 2018 beim Initiativkreis Ruhr in Essen das Konzept der Ruhr- Konferenz vor: Als breit angelegten interaktiven Prozess über alle Lebensbereiche und Politikfelder hinweg, mit Beteiligung aller Ressorts der Landesregierung und unter Einbindung LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/10654 2 führender Köpfe der Zivilgesellschaft. Einen ähnlich tiefgreifenden Prozess der Beratung und Beteiligung über die Zukunft des Ruhrgebiets hat es bisher nicht gegeben. Eine nachhaltige Stärkung des Ruhrgebiets kann nur gelingen, wenn seine Chancen und Potenziale als wirtschaftlich erfolgreiche, dynamische und lebenswerte Metropolregion ins Bewusstsein rücken, sowohl in der Selbst- wie auch in der Außenwahrnehmung. Die Herausforderungen durch das Ende des Steinkohlebergbaus und den damit einhergehenden Strukturwandel sind zweifellos groß. Aber wer in der Defizitbetrachtung verharrt und nicht zur Chancenbetrachtung übergeht, verhindert den notwendigen Aufbruch. Ein Prozess wie die Ruhr-Konferenz der jetzigen Landesregierung hätte bereits deutlich vor dem Ende der Steinkohle-Förderung eingeleitet werden müssen. Doch seit dem Erfolg der Kulturhauptstadt 2010 hat es etwas Vergleichbares nicht gegeben. Mit der Ruhr-Konferenz verbindet die Landesregierung das endgültige Aus für die Steinkohle mit einem Signal des Aufbruchs. Sie ist eine Initiative, die auf die Ideen, die Mitwirkung und das Engagement von Akteuren aus allen gesellschaftlichen Bereichen setzt und damit nachhaltig angelegt ist. Die Ruhr-Konferenz gibt auf fünf zentralen Handlungsfeldern wichtige Impulse für die Entwicklung des Ruhrgebiets: • Vernetzte Mobilität – kurze Wege, • Erfolgreiche Wirtschaft – gute Arbeit, • Gelebte Vielfalt –starker Zusammenhalt, • Sichere Energie – gesunde Umwelt, • Beste Bildung – exzellente Forschung. Diese Handlungsfelder bilden die Schwerpunkte für die vielfältigen Fördermaßnahmen der Landesregierung im Ruhrgebiet. Darüber hinaus hat das Kabinett am 5. November 2019 weitere 74 Projekte zu ihrer Umsetzung beschlossen. Für jedes dieser Projekte wurden Meilensteinpläne entwickelt. Zur Vermeidung von Wiederholungen wird auf die Antwort der Landesregierung vom 3. Juni 2020 auf die Kleine Anfrage 3580 (LT-Drs. 17/9564) Bezug genommen. In den kommenden Jahren werden weitere Vorhaben und Ideen von Partnern wie Kommunen, Industrie- und Handelskammern, Handwerkskammern oder Unternehmen unter dem Dach der Ruhr-Konferenz diesen Impuls verstärken und die Entwicklung der Chancenregion Ruhr unterstützen. 1. In welcher Höhe wurden seitens der Projektpartner Mittel für das Projekt „ÖPNV- Initiative“ im Rahmen der Ruhrkonferenz beantragt (bitte mit der konkreten Summe nach Projektpartnern gegliedert aufführen)? 2. In welcher Höhe wurden Mittel für dieses Projekt bewilligt (bitte mit der konkreten Summe nach Projektpartnern gegliedert aufführen)? 3. In welcher Höhe wurden Mittel für dieses Projekt bereits ausgezahlt (bitte mit der konkreten Summe nach Projektpartnern gegliedert aufführen)? LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/10654 3 4. Wie ist der Zufluss der Restmittel für dieses Projekt geplant (bitte mit der konkreten Summe nach Projektpartnern gegliedert aufführen)? 5. Wie ist der genaue Informationsstand der einzelnen Projektpartner für dieses Projekt (bitte nach Projektpartnern aufschlüsseln)? Die Fragen 1 bis 5 werden wegen des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Das Handlungsfeld „Vernetzte Mobilität – kurze Wege“ ist von zentraler Bedeutung für die gesamte Entwicklung der Metropolregion. Die Potenziale bei der Zusammenarbeit über kommunale und institutionelle Grenzen hinweg und auch die Angebote von Forschung, Bildung, Kultur, Sport und Freizeit können nur genutzt werden, wenn alle Ziele leicht erreichbar sind. Die ÖPNV-Initiative stärkt deshalb den Nah- und den Regionalverkehr. Das Projekt „ÖPNV-Initiative“ besteht aus den Einzelmaßnahmen „On Demand-Verkehre“, „Kommunale Schiene“ „Robustes Netz“, „Angebots- und Stationsoffensive im SPNV“, „Schnellbusse“ und „SPNV-Streckenreaktivierungen“. Zur Einzelmaßnahme „On Demand-Verkehre“ wurden für die bessere Anbindung des ländlichen Raums an das Ruhrgebiet von der Stadt Neukirchen-Vluyn für die Umsetzung eines Modellvorhabens in Kamp-Lintfort/Moers/Neukirchen-Vluyn Fördermittel in Höhe von 4,9875 Mio. Euro beantragt. Die von der Stadt Neukirchen-Vluyn beantragten Fördermittel in Höhe von 4,9875 Mio. Euro wurden in vollem Umfang bewilligt. Es ist geplant, die Mittel an den Projektpartner Stadt Neukirchen-Vluyn wie folgt auszuzahlen: 2021: 2.175.000,- Euro 2022: 1.500.000,- Euro 2023: 1.312.500,- Euro. Das Modellvorhaben wird von der Stadt Neukirchen-Vluyn in Kooperation mit den am Projekt beteiligten Kommunen in Eigenregie umgesetzt. Für eine Potentialanalyse zur Umsetzung von On Demand-Verkehren im gesamten Ruhrgebiet wurden seitens des Verkehrsverbundes Rhein-Ruhr (VRR) 300.000,- Euro beantragt. Die Bewilligung erfolgt in Kürze. Die geplanten Auszahlungen für die Potentialanalyse des Projektpartners VRR sind erst nach Bewilligung absehbar. Zur Studie des VRR erfolgt ein intensiver Austausch zwischen dem Ministerium für Verkehr und dem federführenden Kompetenzcenter Digitalisierung. In der Rahmenvereinbarung zum Förderprogramm „Kommunale Schiene“ werden zwischen den Stadtbahnunternehmen in Nordrhein-Westfalen und dem Land Nordrhein-Westfalen zur Förderung von Erneuerungsinvestitionen in die Stadt- und Straßenbahnnetze Nordrhein- Westfalens vom 19.07.2019 seitens des Landes bis 2031 Fördergelder bis zu 1 Mrd. Euro zugesagt. Die Aufteilung der Gelder auf die einzelnen Verkehrsunternehmen erfolgt hier über den sog. „Spurwerk-Schlüssel“. Auf die Verkehrsunternehmen im Ruhrgebiet entfallen davon bis 2031 Zuwendungen in Höhe von 377,9 Mio. Euro (BOGESTRA 104,6 Mio. Euro, Dortmunder Stadtwerke 21 (DSW) 96,1 Mio. Euro, H-Bahn-Gesellschaft Dortmund (HBG) 2,1 Mio. Euro, Duisburger Verkehrsgesellschaft (DVG) 54,3 Mio. Euro, Ruhrbahn 113,5 Mio. Euro, Stadtwerke Oberhausen (STOAG) 7,4 Mio. Euro). Zur jetzigen turnusmäßigen Fortschreibung LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/10654 4 des Förderprogramms nach §13 ÖPNVG NRW in 2020 wurden der Landesregierung Nordrhein-Westfalen insgesamt 107 Maßnahmen aus dem Ruhrgebiet mit Fördergeldern in Höhe von 68,6 Mio. Euro zur Anmeldung vorgelegt, davon: BOGESTRA: 31 Maßnahmen mit Zuwendungen in Höhe von 13,93 Mio. Euro DWS 21: 1 Maßnahme mit Zuwendung in Höhe von 11,64 Mio. Euro DVG: 44 Maßnahmen mit Zuwendungen in Höhe von 29,24 Mio. Euro Ruhrbahn: 23 Maßnahmen mit Zuwendungen in Höhe von 11,36 Mio. Euro STOAG: 8 Maßnahmen mit Zuwendungen in Höhe von 2,41 Mio. Euro. Bezogen auf die oben genannte Rahmenvereinbarung bzw. das Förderprogramm „Kommunale Schiene“ und die daraus resultierenden Erneuerungsmaßnahmen konnte noch keine Maßnahme der Verkehrsunternehmen im Ruhrgebiet konkret bewilligt und daher noch keine Mittel ausgezahlt werden. Für die Einzelmaßnahme „Robustes Netz“ wurden nachfolgende Projekte der VRR AöR bzw. der DB Netz AG beantragt: 1. Nachrüstung Ausfahrsignal 94N2 in Gleis 2 im Bahnhof Sythen 2,24 Mio. Euro Gesamtkosten 2. Einrichtung Gleiswechselbetrieb zwischen Rheinhausen und Trompet sowie Trompet und Moers sowie Abzw. Mühlenberg und Trompet 5,30 Mio. Euro Gesamtkosten 3. Im Bahnhof Bochum (Westkopf), Vervollständigung Weichentrapez um 2 Weichen 4,03 Mio. Euro Gesamtkosten 4. Elektronisches Stellwerk (ESTW) Rheinkamp 12,33 Mio. Euro Gesamtkosten Folgende Mittel (Planungskosten) wurden im Zusammenhang mit der Einzelmaßnahme „Robustes Netz“ bereits bewilligt: Zu lfd. Nr. 1 256.500,- Euro Zu lfd. Nr. 2 603.300,- Euro Zu lfd. Nr. 3 460.800,- Euro Zu lfd. Nr. 4 1.400.000,- Euro Die DB Netz AG hat bereits mit den Planungsarbeiten für die vier bewilligten Projekte begonnen. Weitere Mittel (Restmittel) können erst nach Bewilligung der Baukostenanträge ausgezahlt werden. Die Einzelmaßnahme „Angebots- und Stationsoffensive im Schienenpersonennahverkehr (SPNV)“ wird in der Planungsphase durch das Ministerium für Verkehr in eigener Zuständigkeit durchgeführt. Fördermittel, die durch Projektpartner beantragt werden können, als auch Antragsteller und Mittelempfänger sind zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch nicht absehbar. Zu den beiden Einzelmaßnahmen „Schnellbusse“ und „SPNV-Streckenreaktivierungen“ ist in Bezug auf die Möglichkeiten zur Entwicklung eines integrierten Schnellbussystems sowie zur Reaktivierung verkehrlich und wirtschaftlich sinnvoller Schienenstrecken eine Studie in Arbeit. Diese befindet sich noch in der Konzeptionsphase. Abhängig von den Festlegungen des LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/10654 5 weiteren Vorgehens wird auch die Finanzierung noch zu klären sein. Insofern wurden hierzu landesseitig bisher Mittel weder bewilligt noch geleistet. Durch das Ministerium für Verkehr, die Zweckverbände und die entsprechenden kommunalen Spitzenverbände werden alle Stadtbahnunternehmen kontinuierlich über neue Entwicklungen im Rahmen der Förderung der kommunalen Schiene informiert. Alle Verkehrsunternehmen sind somit auf dem gleichen Informationsstand.