LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Drucksache 17/10656 18.08.2020 Datum des Originals: 18.08.2020/Ausgegeben: 24.08.2020 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 3975 vom 25. Juni 2020 der Abgeordneten Thomas Kutschaty und Carsten Löcker SPD Drucksache 17/10039 Ruhrkonferenz – Sachstand des Projektes „Vernetzte Mobilität“ Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Aus dem ehemaligen Prestigeprojekt des Ministerpräsidenten ist mittlerweile ein undurchschaubares Geflecht von Projekten und Projektpartnern geworden. Dass selbst die Landesregierung bei der wichtigen Förderung dieses Projektes den Überblick verloren hat, beweist die Antwort auf die Kleine Anfrage LT-Drs. 17/9170. Auf Nachfragen nach den konkreten Zahlen der Förderung wird auf sehr allgemeine Statusmeldungen zu den Projekten verwiesen. Hinweise auf die Projektpartner sind ebenfalls nicht ersichtlich. Diese Klagen hört man auch bei Nachfragen vor Ort. Niemand weiß, wie es weitergeht, wie es um den Förderstand steht und insbesondere nicht, wie der Mittelzufluss funktionieren soll und wann dieser geplant ist. Damit droht dieses Projekt endgültig zu scheitern. Wollte man eigentlich eine Aufbruchsstimmung erzeugen, hat die Landesregierung so einmal mehr vor Ort bei den Betroffenen lediglich Frustration und Resignation erzeugt. Der Minister für Verkehr hat die Kleine Anfrage 3975 mit Schreiben vom 18. August 2020 namens der Landesregierung beantwortet. Vorbemerkung der Landesregierung Der 21. Dezember 2018 markiert mit der Schließung des letzten Steinkohlebergwerkes in Bottrop eine Zäsur für das Ruhrgebiet. Damit ging eine 200-jährige Industriegeschichte zu Ende. Dieses Ende im Jahr 2018 stand allerdings seit dem Kohlekompromiss von 2007 fest. Vor diesem Hintergrund kündigte Ministerpräsident Armin Laschet in seiner Regierungserklärung zum Antritt der Landesregierung im September 2017 die Ruhr-Konferenz an. Nach intensiven Beratungen mit Stakeholdern aus dem Ruhrgebiet stellte der Ministerpräsident im April 2018 beim Initiativkreis Ruhr in Essen das Konzept der Ruhr- Konferenz vor: Als breit angelegten interaktiven Prozess über alle Lebensbereiche und Politikfelder hinweg, mit Beteiligung aller Ressorts der Landesregierung und unter Einbindung führender Köpfe der Zivilgesellschaft. Einen ähnlich tiefgreifenden Prozess der Beratung und Beteiligung über die Zukunft des Ruhrgebiets hat es bisher nicht gegeben. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/10656 2 Eine nachhaltige Stärkung des Ruhrgebiets kann nur gelingen, wenn seine Chancen und Potenziale als wirtschaftlich erfolgreiche, dynamische und lebenswerte Metropolregion ins Bewusstsein rücken, sowohl in der Selbst- wie auch in der Außenwahrnehmung. Die Herausforderungen durch das Ende des Steinkohlebergbaus und den damit einhergehenden Strukturwandel sind zweifellos groß. Aber wer in der Defizitbetrachtung verharrt und nicht zur Chancenbetrachtung übergeht, verhindert den notwendigen Aufbruch. Ein Prozess wie die Ruhr-Konferenz der jetzigen Landesregierung hätte bereits deutlich vor dem Ende der Steinkohle-Förderung eingeleitet werden müssen. Doch seit dem Erfolg der Kulturhauptstadt 2010 hat es etwas Vergleichbares nicht gegeben. Mit der Ruhr-Konferenz verbindet die Landesregierung das endgültige Aus für die Steinkohle mit einem Signal des Aufbruchs. Sie ist eine Initiative, die auf die Ideen, die Mitwirkung und das Engagement von Akteuren aus allen gesellschaftlichen Bereichen setzt und damit nachhaltig angelegt ist. Die Ruhr-Konferenz gibt auf fünf zentralen Handlungsfeldern wichtige Impulse für die Entwicklung des Ruhrgebiets: • Vernetzte Mobilität – kurze Wege, • Erfolgreiche Wirtschaft – gute Arbeit, • Gelebte Vielfalt –starker Zusammenhalt, • Sichere Energie – gesunde Umwelt, • Beste Bildung – exzellente Forschung. Diese Handlungsfelder bilden die Schwerpunkte für die vielfältigen Fördermaßnahmen der Landesregierung im Ruhrgebiet. Darüber hinaus hat das Kabinett am 5. November 2019 weitere 74 Projekte zu ihrer Umsetzung beschlossen. Für jedes dieser Projekte wurden Meilensteinpläne entwickelt. Zur Vermeidung von Wiederholungen wird auf die Antwort der Landesregierung vom 3. Juni 2020 auf die Kleine Anfrage 3580 (LT-Drs. 17/9564) Bezug genommen. In den kommenden Jahren werden weitere Vorhaben und Ideen von Partnern wie Kommunen, Industrie- und Handelskammern, Handwerkskammern oder Unternehmen unter dem Dach der Ruhr-Konferenz diesen Impuls verstärken und die Entwicklung der Chancenregion Ruhr unterstützen. 1. In welcher Höhe wurden seitens der Projektpartner Mittel für das Projekt „Vernetzte Mobilität“ im Rahmen der Ruhrkonferenz beantragt (bitte mit der konkreten Summe nach Projektpartnern gegliedert aufführen)? 2. In welcher Höhe wurden Mittel für dieses Projekt bewilligt (bitte mit der konkreten Summe nach Projektpartnern gegliedert aufführen)? 3. In welcher Höhe wurden Mittel für dieses Projekt bereits ausgezahlt (bitte mit der konkreten Summe nach Projektpartnern gegliedert aufführen)? 4. Wie ist der Zufluss der Restmittel für dieses Projekt geplant (bitte mit der konkreten Summe nach Projektpartnern gegliedert aufführen)? 5. Wie ist der genaue Informationsstand der einzelnen Projektpartner für dieses Projekt (bitte nach Projektpartnern aufschlüsseln)? LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/10656 3 Die Fragen 1 bis 5 werden wegen des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Das Handlungsfeld „Vernetzte Mobilität – kurze Wege“ ist von zentraler Bedeutung für die gesamte Entwicklung der Metropolregion. Die Potenziale bei der Zusammenarbeit über kommunale und institutionelle Grenzen hinweg und auch die Angebote von Forschung, Bildung, Kultur, Sport und Freizeit können nur genutzt werden, wenn alle Ziele leicht erreichbar sind. Mobilität muss daher auch mit den Augen der Nutzerinnen und Nutzer gedacht werden. „Wie komme ich von A nach B?“ – die Antwort auf diese Frage mit Blick auf Verkehrsmittel, Strecke, Zeit und Tarif darf nur wenige Klicks kosten. Das Projekt „Vernetzte Mobilität“ besteht derzeit aus den Einzelmaßnahmen „Mobilstationen“, „Park-and-Ride / Bike-and-Ride“, „E-Tarif / Multimodaler Tarif“ sowie „App-Lösung für mehr Vernetzung“. Im Kontext mit der Einzelmaßnahme „Mobilstationen“ wird derzeit vom Verkehrsverband Rhein-Ruhr (VRR) eine Umsetzungsstudie erarbeitet. Hierfür wurden Mittel in Höhe von 160.000,- Euro beantragt und bewilligt. Bis Ende 2019 sind 80.000,- Euro abgeflossen, die restlichen Mittel fließen 2020 ab. Zum Teilbereich „Park-and-Ride / Bike-and-Ride“ ist geplant, beim VRR eine zentrale Koordinierung zur Ansprache und Beratung der entsprechenden Projektpartner bzw. Kommunen einzurichten. Ein Förderantrag des VRR befindet sich in Vorbereitung. Die Bewilligung erfolgte noch nicht, Mittelabflüsse liegen bisher nicht vor. Eine Finanzierung von Baumaßnahmen im Rahmen des Bausteins Park-and-Ride bzw. Bikeand -Ride erfolgt i.d.R. nach § 12 des Gesetzes über den öffentlichen Personennahverkehr in Nordrhein-Westfalen (ÖPNVG NRW) durch die Zweckverbände und ist für das Förderprogramm des Landes nach § 13 ÖPNVG NRW nicht vorgesehen. Im Zuge der Novellierung des Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes des Bundes (GVFG) ist unter § 2 (2) Nr. 2 GVFG (Bau und Ausbau von Umsteigeanlagen zum schienengebundenen öffentlichen Personennahverkehr in kommunaler Baulast) ein Fördertatbestand in das Gesetz aufgenommen worden, welcher (etwaige) Park-and-Ride- bzw. Bike-and-Ride-Maßnahmen bedient. Die Entscheidung über eine Programmaufnahme trifft der Bund. Für die Projekte „E-Tarif / Multimodaler Tarif“ und „App-Lösung für mehr Vernetzung“ liegen noch keine Förderanträge vor. Projektpartner sind der VRR, der Zweckverband Nahverkehr Westfalen-Lippe, das Kompetenzcenter Marketing und das Kompetenzcenter Digitalisierung.