LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Drucksache 17/10657 18.08.2020 Datum des Originals: 18.08.2020/Ausgegeben: 24.08.2020 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 3976 vom 25. Juni 2020 der Abgeordneten Thomas Kutschaty und Carsten Löcker SPD Drucksache 17/10040 Ruhrkonferenz – Sachstand des Projektes „Mobilität für den Industriestandort“ Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Aus dem ehemaligen Prestigeprojekt des Ministerpräsidenten ist mittlerweile ein undurchschaubares Geflecht von Projekten und Projektpartnern geworden. Dass selbst die Landesregierung bei der wichtigen Förderung dieses Projektes den Überblick verloren hat, beweist die Antwort auf die Kleine Anfrage LT-Drs. 17/9170. Auf Nachfragen nach den konkreten Zahlen der Förderung wird auf sehr allgemeine Statusmeldungen zu den Projekten verwiesen. Hinweise auf die Projektpartner sind ebenfalls nicht ersichtlich. Diese Klagen hört man auch bei Nachfragen vor Ort. Niemand weiß, wie es weitergeht, wie es um den Förderstand steht und insbesondere nicht, wie der Mittelzufluss funktionieren soll und wann dieser geplant ist. Damit droht dieses Projekt endgültig zu scheitern. Wollte man eigentlich eine Aufbruchsstimmung erzeugen, hat die Landesregierung so einmal mehr vor Ort bei den Betroffenen lediglich Frustration und Resignation erzeugt. Der Minister für Verkehr hat die Kleine Anfrage 3976 mit Schreiben vom 18. August 2020 namens der Landesregierung beantwortet. Vorbemerkung der Landesregierung Der 21. Dezember 2018 markiert mit der Schließung des letzten Steinkohlebergwerkes in Bottrop eine Zäsur für das Ruhrgebiet. Damit ging eine 200-jährige Industriegeschichte zu Ende. Dieses Ende im Jahr 2018 stand allerdings seit dem Kohlekompromiss von 2007 fest. Vor diesem Hintergrund kündigte Ministerpräsident Armin Laschet in seiner Regierungserklärung zum Antritt der Landesregierung im September 2017 die Ruhr-Konferenz an. Nach intensiven Beratungen mit Stakeholdern aus dem Ruhrgebiet stellte der Ministerpräsident im April 2018 beim Initiativkreis Ruhr in Essen das Konzept der Ruhr- Konferenz vor: Als breit angelegten interaktiven Prozess über alle Lebensbereiche und Politikfelder hinweg, mit Beteiligung aller Ressorts der Landesregierung und unter Einbindung LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/10657 2 führender Köpfe der Zivilgesellschaft. Einen ähnlich tiefgreifenden Prozess der Beratung und Beteiligung über die Zukunft des Ruhrgebiets hat es bisher nicht gegeben. Eine nachhaltige Stärkung des Ruhrgebiets kann nur gelingen, wenn seine Chancen und Potenziale als wirtschaftlich erfolgreiche, dynamische und lebenswerte Metropolregion ins Bewusstsein rücken, sowohl in der Selbst- wie auch in der Außenwahrnehmung. Die Herausforderungen durch das Ende des Steinkohlebergbaus und den damit einhergehenden Strukturwandel sind zweifellos groß. Aber wer in der Defizitbetrachtung verharrt und nicht zur Chancenbetrachtung übergeht, verhindert den notwendigen Aufbruch. Ein Prozess wie die Ruhr-Konferenz der jetzigen Landesregierung hätte bereits deutlich vor dem Ende der Steinkohle-Förderung eingeleitet werden müssen. Doch seit dem Erfolg der Kulturhauptstadt 2010 hat es etwas Vergleichbares nicht gegeben. Mit der Ruhr-Konferenz verbindet die Landesregierung das endgültige Aus für die Steinkohle mit einem Signal des Aufbruchs. Sie ist eine Initiative, die auf die Ideen, die Mitwirkung und das Engagement von Akteuren aus allen gesellschaftlichen Bereichen setzt und damit nachhaltig angelegt ist. Die Ruhr-Konferenz gibt auf fünf zentralen Handlungsfeldern wichtige Impulse für die Entwicklung des Ruhrgebiets: • Vernetzte Mobilität – kurze Wege, • Erfolgreiche Wirtschaft – gute Arbeit, • Gelebte Vielfalt –starker Zusammenhalt, • Sichere Energie – gesunde Umwelt, • Beste Bildung – exzellente Forschung. Diese Handlungsfelder bilden die Schwerpunkte für die vielfältigen Fördermaßnahmen der Landesregierung im Ruhrgebiet. Darüber hinaus hat das Kabinett am 5. November 2019 weitere 74 Projekte zu ihrer Umsetzung beschlossen. Für jedes dieser Projekte wurden Meilensteinpläne entwickelt. Zur Vermeidung von Wiederholungen wird auf die Antwort der Landesregierung vom 3. Juni 2020 auf die Kleine Anfrage 3580 (LT-Drs. 17/9564) Bezug genommen. In den kommenden Jahren werden weitere Vorhaben und Ideen von Partnern wie Kommunen, Industrie- und Handelskammern, Handwerkskammern oder Unternehmen unter dem Dach der Ruhr-Konferenz diesen Impuls verstärken und die Entwicklung der Chancenregion Ruhr unterstützen. 1. In welcher Höhe wurden seitens der Projektpartner Mittel für das Projekt „Mobilität für den Industriestandort“ im Rahmen der Ruhrkonferenz beantragt (bitte mit der konkreten Summe nach Projektpartnern gegliedert aufführen)? 2. In welcher Höhe wurden Mittel für dieses Projekt bewilligt (bitte mit der konkreten Summe nach Projektpartnern gegliedert aufführen)? 3. In welcher Höhe wurden Mittel für dieses Projekt bereits ausgezahlt (bitte mit der konkreten Summe nach Projektpartnern gegliedert aufführen)? 4. Wie ist der Zufluss der Restmittel für dieses Projekt geplant (bitte mit der konkreten Summe nach Projektpartnern gegliedert aufführen)? LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/10657 3 5. Wie ist der genaue Informationsstand der einzelnen Projektpartner für dieses Projekt (bitte nach Projektpartnern aufschlüsseln)? Aufgrund des Sachzusammenhangs werden die Fragen 1 bis 5 gemeinsam beantwortet. Das Handlungsfeld „Vernetzte Mobilität – kurze Wege“ ist von zentraler Bedeutung für die gesamte Entwicklung der Metropolregion. Die Potenziale bei der Zusammenarbeit über kommunale und institutionelle Grenzen hinweg und auch die Angebote von Forschung, Bildung, Kultur, Sport und Freizeit können nur genutzt werden, wenn alle Ziele leicht erreichbar sind. Das gilt auch für Güter, darum kümmert sich das Projekt „Mobilität für den Industriestandort“. Das Projekt „Mobilität für den Industriestandort“ besteht aus den Einzelmaßnahmen „Digitale Schiene“, „Planungs- und Genehmigungsbeschleunigung“, „Kundenorientiertes Bauen“, „Infrastrukturvorhaben für den Industriestandort“ sowie „Modellregion autonomes Binnenschiff“. Zur Einzelmaßnahme „Digitale Schiene“: In Bezug auf die Möglichkeiten zur Nachrüstung störanfälliger Infrastrukturen der Deutschen Bahn AG mit moderner Leit- und Sicherungstechnik sowie digitaler Stellwerkstechnik strebt der Bund eine gemeinsame Absichtserklärung mit der Deutschen Bahn AG an. Erst im Anschluss hieran wird eine Bedarfsanalyse entsprechender Maßnahmen erfolgen können, wenn der Bund und die Bahn den Konzeptionsrahmen abgesteckt haben. Daher wurden in diesem Zusammenhang landesseitig Mittel bisher weder bewilligt noch geleistet. Die Einzelmaßnahmen „Planungs- und Genehmigungsbeschleunigung“ und „Kundenorientiertes Bauen“ werden durch das Ministerium für Verkehr in eigener Zuständigkeit durchgeführt. Fördermittel, die durch Projektpartner beantragt werden können, sind nicht vorgesehen. Projektpartner im Sinne der Fragen 1 bis 4 als Antragsteller und Mittelempfänger sind ebenfalls nicht vorgesehen. Zum Teilbereich „Infrastrukturvorhaben für den Industriestandort“: Die Realisierung der im Bundesverkehrswegeplan (BVWP) 2030 enthaltenen Maßnahmen obliegt dem Bund. Eine finanzielle Unterstützungsleistung des Landes ist durch Regierungsabkommen obligatorisch, haushälterisch abgebildet und entspricht den bekannten Daten. Bis zum Jahr 2022 werden so ca. 23 Millionen Euro aus Landesmitteln für die Durchführung der BVWP-Maßnahmen am Rhein-Herne-Kanal und Datteln-Hamm-Kanal zur Verfügung gestellt. Der Finanzierungsanteil 2030 hängt als Ausgleich der Disparität von den tatsächlich geleisteten Baukosten ab. Es ist ein Projektbeirat aus Bundes- und Landesvertretern eingerichtet, der die Durchführung der Ausbauprojekte begleitet und im Bedarfsfall in der Planungsphase unterstützt. Die Projekte zeichnen sich durch ihre Langfristigkeit aus. Ein verfrühter Bewertungsversuch dieser investiven Projekte ist nicht angezeigt. Im Zusammenhang mit der Einzelmaßnahme „Modellregion autonomes Binnenschiff“ wurden von dem Duisburger Entwicklungszentrum für Schiffstechnik und Transportsysteme e.V. (DST) für den Aufbau des „Versuchs- und Leitungszentrums Autonome Binnenschiffe“ in 2019 Fördermittel in Höhe von 1.470.800,- Euro beantragt und bewilligt. Die Fördermittel sind in voller Höhe ausgezahlt, jedoch nicht vollständig verausgabt worden. Für 2020 stehen erneut Haushaltsmittel in Höhe von rund 1,5 Mio. Euro zur Verfügung. Das Bewilligungsverfahren für eine Förderung in 2020 ist aktuell noch nicht abgeschlossen. Das DST baut das Zentrum zusammen mit seinen Projektpartnern, der Universität Duisburg-Essen und der Rheinisch- Westfälischen Technischen Hochschule (RWTH) Aachen, auf.