LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Drucksache 17/1066 02.11.2017 Datum des Originals: 30.10.2017/Ausgegeben: 07.11.2017 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 362 vom 28. September 2017 der Abgeordneten Sigrid Beer BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 17/767 Wann erhalten Eltern, Schulen und Kommunen Klarheit bei der Frage G8 oder G9? Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Alle Parteien in NRW haben sich für Änderungen beim achtjährigen Bildungsgang (G8) zum Abitur an Gymnasien ausgesprochen. Die Koalition von CDU und FDP hat in ihrem Koalitionsvertrag ausgeführt, dass ab dem Schuljahr 2019/2020 der neunjährige Bildungsgang (G9) eingeführt wird. Gleichzeitig werde Gymnasien „eine unbürokratische Entscheidungsmöglichkeit für G8 eröffnet.“ Dies wirft einige Fragen auf und hat zu Diskussionen in Schulen und Kommunen geführt. So bleiben die Schulträger in ihrer Verantwortung bei den Aussagen des Koalitionsvertrages außen vor. In Schulen wird diskutiert, ob man umsteigen oder bei G8 bleiben möchte. Dabei sind genauere Umstände, wer mit welcher Mehrheit wann eine Entscheidung treffen muss, unklar. Schulen und Kommunen werden bislang von Seiten der Landesregierung im Unklaren über die genauen Schritte und die zeitliche Abfolge gelassen und müssen wohl auf den Gesetzentwurf warten. Der Städte- und Gemeindebund NRW hat nun die Aufgabe übernommen, nach Gesprächen im Schulministerium die Kommunen zu informieren und schreibt, dass einstweilen keine Entscheidungen auf der Ebene der Schulkonferenzen bzw. der Schulträger erforderlich sind. Außerdem verweist er auf Fragen der Konnexität, die im Koalitionsvertrag nicht erwähnt wurden. In ihrer Schuljahresauftaktpressekonferenz hat Schulministerin Yvonne Gebauer ausgeführt, dass die Umstellung auf G9 zum Schuljahr 2019/2020 nicht nur für die Klasse 5 gelten soll, sondern auch für die Klasse 6. betroffenen Schülerinnen und Schüler dieses Jahrgangs sind zur Zeit in Klasse 4. Die Eltern werden in den nächsten Wochen eine weiterführende Schule suchen. Sie sind verunsichert, weil sie nicht wissen können, ob das ausgesuchte Gymnasium 2019 auf G9 umstellt oder bei G8 bleibt. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/1066 2 Die Ministerin für Schule und Bildung hat die Kleine Anfrage 362 mit Schreiben vom 30. Oktober 2017 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit der Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung beantwortet. 1. Warum überlässt es das Schulministerium den Kommunalen Spitzenverbänden, die Kommunen und dann damit hoffentlich mittelbar die Gymnasien über den aktuellen Sachstand der Überlegungen zur Entwicklung von G 8/G9 zu informieren? Die Frage beruht auf einer unrichtigen Annahme, denn das Ministerium für Schule und Bildung informiert die interessierte Öffentlichkeit im Bildungsportal: https://www.schulministerium.nrw.de/docs/Schulpolitik/G8-G9/index.html Es wird dort fortlaufend die Entscheidungen der Landesregierung zum Bildungsgang im Gymnasium veröffentlichen. Außerdem wird das Ministerium für Schule und Bildung, die Leitungen der öffentlichen und privaten Gymnasien in einer Schulmail über den aktuellen Sachstand und die weiteren Planungen bei der Einführung des neunjährigen Bildungsgangs informieren. 2. Wann werden Schulen und Kommunen von Seiten des Schulministeriums über die Schritte und die Zeitschiene hinsichtlich G8 und G9 informiert? Das Ministerium bereitet derzeit einen Gesetzentwurf vor. Bereits stattgefunden haben vorbereitende Gespräche mit am Schulleben beteiligten Verbänden und Organisationen sowie den G 9-Bürgerinitiativen zur Meinungsbildung der Landesregierung. Nach der Kabinettentscheidung über den Referentenentwurf des Gesetzes wird das Ministerium die am Schulleben beteiligten Verbände und Organisationen gemäß § 77 des Schulgesetzes zu dem Gesetzentwurf anhören. Parallel dazu werden das Ministerium und die Bezirksregierungen in Schulleiterdienstbesprechungen informieren und beraten. 3. Wie werden die Übergänge von der Grundschule in die Gymnasien in den nächsten beiden Jahren gestaltet? Die Übergänge von der Grundschule in die Gymnasien werden sich wie bisher nach § 8 der Ausbildungsordnung Grundschule richten. 4. Wie ist die Situation von Eltern rechtlich zu bewerten, die ihr Kind 2018 an einem Gymnasium angemeldet haben in der Erwartung, dass es 2019 auf G9 umstellt, und dann feststellen müssen, dass es bei G8 bleibt? Es gibt keinen Rechtsanspruch darauf, die Schullaufbahn an einem bestimmten Gymnasium im G 9 zu beenden, wenn sie im G 8 begonnen worden ist. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/1066 3 5. Wird mit dem Gesetzentwurf auch eine Konnexitätsprüfung erfolgen? Über die Höhe der auszugleichenden Kosten der Schulträger der öffentlichen Gymnasien bei der Umstellung von G 8 auf G 9 wird das Land mit den Kommunalen Spitzenverbänden mit dem Ziel einer einvernehmlichen Lösung verhandeln.