LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Drucksache 17/10663 18.08.2020 Datum des Originals: 18.08.2020/Ausgegeben: 24.08.2020 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 3915 vom 26. Juni 2020 der Abgeordneten Jochen Ott und Eva-Maria Voigt-Küppers SPD Drucksache 17/9978 Talentschulen in NRW Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Zum Programm der Landesregierung „Talentschulen“ heißt es auf der Website des Ministeriums Schule und Bildung: „Alle Kinder haben Talente und gute Bildungspolitik eröffnet daher gerechte Bildungschancen für alle Schülerinnen und Schüler. Mit dem Schulversuch Talentschulen wollen wir die Schulen dabei unterstützen, ihre Aufgabe noch besser wahrzunehmen. An den Talentschulen soll exemplarisch erprobt werden, wie die Entkoppelung von sozialer Herkunft und Bildungserfolg an Schulstandorten mit besonderen Herausforderungen gelingen kann. […] Die aufgenommenen Schulen werden im Schulversuch gezielt dabei unterstützt, sich in diesen Feldern weiterzuentwickeln. Hierzu erhalten sie zusätzliche Ressourcen und weitere Angebote. […]“1 Fokus des Programmes sind Schulen an Standorten mit besonderen Herausforderungen. Ziel ist es, die dadurch verstärkten Bildungshürden abzubauen und Bildungschancen zu bieten. Dies funktioniert allerdings nur, wenn die versprochenen zusätzlichen Ressourcen an den Schulstandorten auch ankommen. Hierzu zählt die Stellenbesetzung. Es gibt Hinweise, dass dies an manchen Schulen nicht möglich ist. Die Ministerin für Schule und Bildung hat die Kleine Anfrage 3915 mit Schreiben vom 18. August 2020 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration, sowie dem Minister für Arbeit, Gesundheit und Soziales beantwortet. 1 Vgl. https://www.schulministerium.nrw.de/docs/Schulentwicklung/Talentschulen/index.html (23.06.2020) LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/10663 2 1. Wie viele Stellen für Lehrerinnen und Lehrer wurden den einzelnen Talentschulen für die Schuljahre 2019/20 und 2020/21 zugewiesen? (bitte für jede Schule Standort, Stellen und Eingruppierung auflisten) Das Ministerium für Schule und Bildung weist die mit dem Haushalt bereitgestellten Stellen den jeweiligen Bezirksregierungen zur Bewirtschaftung zu. Die Schulen erhalten von der Schulaufsicht auf dieser Grundlage eine Personalausstattung zur Abdeckung des sich nach der Verordnung zur Ausführung des § 93 Absatz 2 SchulG ergebenen und von der Schulaufsicht anerkannten Lehrerstellenbedarfs für ein Schuljahr. Bei allen Talentschulen mit Sekundarstufe I wurden zum Start des Schulversuchs jeweils drei Stellen, bei den Talentschulen der Schulform Berufskolleg jeweils vier Stellen als Mehrbedarf anerkannt. Für die Schulform Berufskolleg werden ab dem Schuljahr 2020/21 zwei weitere Stellen anerkannt. Diese Ausstattung ergibt sich aus folgender Regelung: Die 45 Talentschulen mit Sekundarstufe I erhalten einen Zuschlag von 20 Prozent auf den Grundstellenbedarf. Damit die teilnehmenden Schulen bereits zu Beginn des Schulversuchs über zusätzliche Ressourcen verfügen, wurde der jahrgangsweise Aufwuchs so gestaltet, dass bereits zum jeweiligen Start für die allgemeinbildenden Schulen zum Schuljahr 2019/20 bzw. 2020/21 jeweils drei Stellen bereitgestellt werden. Wegen der Besonderheiten der berufsbildenden Schulen erfolgt die Bemessung der zusätzlichen Ressourcen bei diesen Schulen nicht über einen Zuschlag zum Grundbedarf, sondern die 15 berufsbildenden Schulen erhalten jeweils vier Stellen für die Umsetzung des Schulversuchs sowie ab dem Schuljahr 2020/21 jeweils zwei weitere Stellen für die Umsetzung besonderer Förderprojekte. Die Zuweisung der Stellen für Talentschulen an die Bezirksregierungen erfolgte in den im Haushalt 2019 bzw. in den im Haushalt 2020 vorgesehenen Wertigkeiten. Insoweit wird auf Kapitel 05 300 Titelgruppe 76 verwiesen. 2. Welche Stellen für Lehrerinnen und Lehrer konnten im Schuljahr 2019/20 an den Talentschulen besetzt bzw. nicht besetzt werden? (bitte für jede Schule Standort, Stellen und Eingruppierung auflisten)? 3. Welche Stellen für Schulsozialarbeiterinnen und Schulsozialarbeiter konnten im Schuljahr 2019/20 an den Talentschulen besetzt bzw. nicht besetzt werden? (bitte für jede Schule Standort, Stellen und Eingruppierung auflisten)? Die Fragen 2 und 3 werden gemeinsam beantwortet: Die Talentschulen können in Abstimmung mit der unteren Schulaufsicht entscheiden, ob sie die zusätzlichen Stellen für die Einstellung von Lehrkräften oder für anderes Personal, deren Einstellung von der geltenden Erlasslage abgedeckt ist (darunter auch Schulsozialarbeiterinnen und Schulsozialarbeiter), nutzen. An folgenden Schulen wurde je eine Sozialarbeiterin / ein Sozialarbeiter eingestellt und in der Tabelle 1 in der Spalte „sonstige Einstellungen“ ausgewiesen: Hans Böckler Berufskolleg in Marl Willy-Brandt-Gesamtschule in Bergkamen Hans-Böckler Realschule in Bochum LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/10663 3 Für einen Teil der Schulen der zweiten Kohorte, die mit der Umsetzung des Schulversuchs mit dem Schuljahr 2020/21 beginnen, konnten wie in Tabelle 1 dargestellt, teilweise vorab geeignete Personen eingestellt werden, um einen reibungslosen Start des Versuchs zu gewährleisten. Diese wurden vereinzelt bereits ab dem 01.05.2020 eingestellt. Die Besetzung der wie in der Antwort auf die Frage 1 dargelegten zusätzlichen Stellen, stellt sich mit Stand 01.07.2020 wie folgt dar: Tabelle 1: Einstellungen auf die zusätzlich gewährten Stellen Kurzbezeichnung der Schule Standort Anzahl der Einstellungen gesamt A 12 A13 sonstige Schulen der ersten Kohorte Ahlen, SK Sedanstraße Ahlen 2 1 1 0 Bergkamen, GE Willy- Brandt-Gesamtschule Bergkamen 3 0 2 1 Bielefeld, GE Rosenhöhe Bielefeld 3 0 3 0 Bielefeld, RS Brackwede Bielefeld 3 3 0 0 Bochum, BK Alice-Salomon- Berufskolleg Bochum 4 0 4 0 Bochum, GH Liselotte- Rauner-Schule Bochum 2 2 0 0 Bochum, RS Hans-Böckler Bochum 3 2 0 1 Bottrop, BK An der Berufsschule Bottrop 2 0 1 1 Bottrop, GE Janusz-Korczak Bottrop 1 0 0 1 Dortmund, BK Paul-Ehrlich Dortmund 4 0 4 0 Dortmund, GE Anne-Frank- Schule Dortmund 3 2 1 0 Dortmund, Gym Heisenberg Dortmund 1 0 1 0 Duisburg, Gym Elly-Heuss- Knapp Duisburg 1 0 1 0 Duisburg, Gym Mercator Duisburg 3 0 2 1 Essen, GE Gustav- Heinemann-Gesamtschule Essen 3 2 1 0 Gelsenkirchen, BK Königstraße Gelsenkirchen 2 0 1 1 Gelsenkirchen, GE Horst Gelsenkirchen 1 0 1 0 Gelsenkirchen, GE Ueckendorf Gelsenkirchen 2 1 1 0 Gelsenkirchen, Gym Ricarda-Huch Gelsenkirchen 2 0 2 0 Hagen, SK Altenhagen Hagen 2 1 1 0 Anne-Frank-Schule HS Hamm 3 3 0 0 Herford, GE Salzufler Str. Herford 3 0 2 1 Herne, RS Crange Herne 3 1 0 2 LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/10663 4 Hückelhoven, GH In der Schlee Hückelhoven 3 3 0 0 Köln, GE Ferdinandstraße Köln 3 0 3 0 Köln, Gym Heinrich-Mann- Gymnasium Köln 3 0 3 0 Lünen, GH ProfilSchuleLünen- Brambauer Lünen 3 3 0 0 Marl, BK Hans-Böckler Marl 5 0 3 2 Münster, GH Waldschule Kinderhaus Münster 1 0 0 1 Recklinghausen, BK Max- Born Recklinghausen 3 0 1 2 Recklinghausen, RS Otto- Burrmeister Recklinghausen 2 1 0 1 Siegburg, GE Zeithstraße Siegburg 3 0 3 0 Siegen, RS Am Oberen Schloss Siegen 3 2 0 1 Stadtlohn, GH Losbergschule Stadtlohn 2 1 0 1 Wuppertal, Gym Wilhelm- Dörpfeld-Gym Wuppertal 2 0 1 1 Schulen der zweiten Kohorte Aachen, GH Drimborn Aachen 2 2 0 0 Bielefeld, BK C.-Severing/ Bleichstr. Bielefeld 4 0 4 0 Dorsten, SK Juliusstraße Dorsten 2 0 2 0 Gelsenkirchen, BK Technik und Gestaltung Gelsenkirchen 2 0 1 1 Gladbeck, GE Ingeborg- Drewitz Gladbeck 1 0 1 0 Marl, GE Martin-Luther-King Marl 1 1 0 0 4. Sind zugewiesene Sek. I-Stellen umwandelbar in Sek. II-Stellen an den Talentschulen, um den Anreiz für Bewerberinnen und Bewerber zu erhöhen? Bzgl. der Umwandelbarkeit von Sekundarstufe I-Stellen in Sekundarstufe II-Stellen wurde für die Talentschulen keine Sonderregelung geschaffen, siehe auch Antwort auf Frage 1 letzter Absatz. 5. Wie verfährt die Landesregierung, wenn zugewiesene Stellen für Talentschulen nicht besetzt werden konnten? Für die personelle Ausstattung der Schulen (und somit auch der Talentschulen) entsprechend des jeweiligen Stellenbedarfs sind die Bezirksregerungen als obere Schulaufsicht zuständig. Die Bezirksregierungen prüfen im jeweiligen Einzelfall, mit welchen konkreten personalwirtschaftlichen Maßnahmen eine auskömmliche Personalausstattung der Schulen sichergestellt werden kann. Das Ministerium für Schule und Bildung ist hierüber mit den Bezirksregierungen in einem regelmäßigen Austausch.