LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Drucksache 17/10667 18.08.2020 Datum des Originals: 18.08.2020/Ausgegeben: 24.08.2020 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 3984 vom 30. Juni 2020 der Abgeordneten Thomas Kutschaty und Carsten Löcker SPD Drucksache 17/10048 Ruhrkonferenz – Sachstand des Projektes „Mobil in der Stadt“ Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Aus dem ehemaligen Prestigeprojekt des Ministerpräsidenten ist mittlerweile ein undurchschaubares Geflecht von Projekten und Projektpartnern geworden. Dass selbst die Landesregierung bei der wichtigen Förderung dieses Projektes den Überblick verloren hat, beweist die Antwort auf die Kleine Anfrage LT-Drs. 17/9170. Auf Nachfragen nach den konkreten Zahlen der Förderung wird auf sehr allgemeine Statusmeldungen zu den Projekten verwiesen. Hinweise auf die Projektpartner sind ebenfalls nicht ersichtlich. Diese Klagen hört man auch bei Nachfragen vor Ort. Niemand weiß, wie es weitergeht, wie es um den Förderstand steht und insbesondere nicht, wie der Mittelzufluss funktionieren soll und wann dieser geplant ist. Damit droht dieses Projekt endgültig zu scheitern. Wollte man eigentlich eine Aufbruchsstimmung erzeugen, hat die Landesregierung so einmal mehr vor Ort bei den Betroffenen lediglich Frustration und Resignation erzeugt. Der Minister für Verkehr hat die Kleine Anfrage 3984 mit Schreiben vom 18. August 2020 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie und der Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung beantwortet. Vorbemerkung der Landesregierung Der 21. Dezember 2018 markiert mit der Schließung des letzten Steinkohlebergwerkes in Bottrop eine Zäsur für das Ruhrgebiet. Damit ging eine 200-jährige Industriegeschichte zu Ende. Dieses Ende im Jahr 2018 stand allerdings seit dem Kohlekompromiss von 2007 fest. Vor diesem Hintergrund kündigte Ministerpräsident Armin Laschet in seiner Regierungserklärung zum Antritt der Landesregierung im September 2017 die Ruhr-Konferenz an. Nach intensiven Beratungen mit Stakeholdern aus dem Ruhrgebiet stellte der Ministerpräsident im April 2018 beim Initiativkreis Ruhr in Essen das Konzept der Ruhr- Konferenz vor: Als breit angelegten interaktiven Prozess über alle Lebensbereiche und Politikfelder hinweg, mit Beteiligung aller Ressorts der Landesregierung und unter Einbindung LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/10667 2 führender Köpfe der Zivilgesellschaft. Einen ähnlich tiefgreifenden Prozess der Beratung und Beteiligung über die Zukunft des Ruhrgebiets hat es bisher nicht gegeben. Eine nachhaltige Stärkung des Ruhrgebiets kann nur gelingen, wenn seine Chancen und Potenziale als wirtschaftlich erfolgreiche, dynamische und lebenswerte Metropolregion ins Bewusstsein rücken, sowohl in der Selbst- wie auch in der Außenwahrnehmung. Die Herausforderungen durch das Ende des Steinkohlebergbaus und den damit einhergehenden Strukturwandel sind zweifellos groß. Aber wer in der Defizitbetrachtung verharrt und nicht zur Chancenbetrachtung übergeht, verhindert den notwendigen Aufbruch. Ein Prozess wie die Ruhr-Konferenz der jetzigen Landesregierung hätte bereits deutlich vor dem Ende der Steinkohle-Förderung eingeleitet werden müssen. Doch seit dem Erfolg der Kulturhauptstadt 2010 hat es etwas Vergleichbares nicht gegeben. Mit der Ruhr-Konferenz verbindet die Landesregierung das endgültige Aus für die Steinkohle mit einem Signal des Aufbruchs. Sie ist eine Initiative, die auf die Ideen, die Mitwirkung und das Engagement von Akteuren aus allen gesellschaftlichen Bereichen setzt und damit nachhaltig angelegt ist. Die Ruhr-Konferenz gibt auf fünf zentralen Handlungsfeldern wichtige Impulse für die Entwicklung des Ruhrgebiets: • Vernetzte Mobilität – kurze Wege, • Erfolgreiche Wirtschaft – gute Arbeit, • Gelebte Vielfalt –starker Zusammenhalt, • Sichere Energie – gesunde Umwelt, • Beste Bildung – exzellente Forschung. Diese Handlungsfelder bilden die Schwerpunkte für die vielfältigen Fördermaßnahmen der Landesregierung im Ruhrgebiet. Darüber hinaus hat das Kabinett am 5. November 2019 weitere 74 Projekte zu ihrer Umsetzung beschlossen. Für jedes dieser Projekte wurden Meilensteinpläne entwickelt. Zur Vermeidung von Wiederholungen wird auf die Antwort der Landesregierung vom 3. Juni 2020 auf die Kleine Anfrage 3580 (LT-Drs. 17/9564) Bezug genommen. In den kommenden Jahren werden weitere Vorhaben und Ideen von Partnern wie Kommunen, Industrie- und Handelskammern, Handwerkskammern oder Unternehmen unter dem Dach der Ruhr-Konferenz diesen Impuls verstärken und die Entwicklung der Chancenregion Ruhr unterstützen. 1. In welcher Höhe wurden seitens der Projektpartner Mittel für das Projekt „Mobil in der Stadt“ im Rahmen der Ruhrkonferenz beantragt (bitte mit der konkreten Summe nach Projektpartnern gegliedert aufführen)? 2. In welcher Höhe wurden Mittel für dieses Projekt bewilligt (bitte mit der konkreten Summe nach Projektpartnern gegliedert aufführen)? 3. In welcher Höhe wurden Mittel für dieses Projekt bereits ausgezahlt (bitte mit der konkreten Summe nach Projektpartnern gegliedert aufführen)? 4. Wie ist der Zufluss der Restmittel für dieses Projekt geplant (bitte mit der konkreten Summe nach Projektpartnern gegliedert aufführen)? LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/10667 3 5. Wie ist der genaue Informationsstand der einzelnen Projektpartner für dieses Projekt (bitte nach Projektpartnern aufschlüsseln)? Die Fragen 1 bis 5 werden wegen des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Das Handlungsfeld „Vernetzte Mobilität – kurze Wege“ ist von zentraler Bedeutung für die gesamte Entwicklung der Metropolregion. Die Potenziale bei der Zusammenarbeit über kommunale und institutionelle Grenzen hinweg und auch die Angebote von Forschung, Bildung, Kultur, Sport und Freizeit können nur genutzt werden, wenn alle Ziele leicht erreichbar sind. Voraussetzung für eine effektive regionale Mobilität ist eine verbesserte Nahmobilität. Deshalb gibt es zu diesem Thema ein eigenes Projekt. Das Projekt „Mobil in der Stadt“ besteht aus den Einzelmaßnahmen „Modellprojekt zur Quartierserschließung“, „Sharing-Angebote“, „Modellprojekt zur Citylogistik“, „Abbau von Barrieren in der Nahmobilität“ sowie „Kommunales Mobilitätsmanagement“. Im Kontext mit den Einzelmaßnahmen „Modellprojekt zur Quartierserschließung“ und „Sharing-Angebote“ werden momentan Gespräche mit dem Regionalverband Ruhr (RVR) geführt. Vom Ergebnis dieser und den im Anschluss mit weiteren Ministerien zu führenden Gespräche hängt der künftige Mittelbedarf ab. Die künftigen Projektpartner (Belegenheitskommunen) und zu finanzierende Gegenstände stehen noch nicht fest. Mittel wurden bisher weder beantragt noch bewilligt. Für ein „Modellprojekt zur Citylogistik“ hat die Stadt Herne Fördermittel in Höhe von 125.000,- Euro für die Umsetzung des Vorhabens beantragt. Diese Mittel wurden in voller Höhe bewilligt. Auszahlungen sind bislang noch nicht erfolgt, der Mittelabfluss wird auf Anforderung des Projektpartners Stadt Herne erfolgen. Die Einzelmaßnahme „Abbau von Barrieren in der Nahmobilität“ beinhaltet Einzelförderungen nach der Förderrichtlinie Nahmobilität (FöRi-Nah). Bisher wurde eine Maßnahme in Gelsenkirchen (104.800,- Euro) beantragt und bewilligt. Informationen zum Mittelabfluss liegen noch nicht vor. Die Einzelmaßnahme „Kommunales Mobilitätsmanagement“ ist ein bestehendes Instrument, das im Rahmen der Ruhr-Konferenz zunächst keiner weiteren Fördermittel bedarf. Die Unterstützung der Städte erfolgt durch das Zukunftsnetz Mobilität Nordrhein-Westfalen.