LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Drucksache 17/10668 18.08.2020 Datum des Originals: 18.08.2020/Ausgegeben: 24.08.2020 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 3954 vom 30. Juni 2020 der Abgeordneten Thomas Kutschaty und Jochen Ott SPD Drucksache 17/10018 Ruhrkonferenz – Sachstand des Projektes „Lehrergewinnung“ Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Aus dem ehemaligen Prestigeprojekt des Ministerpräsidenten ist mittlerweile ein undurchschaubares Geflecht von Projekten und Projektpartnern geworden. Dass selbst die Landesregierung bei der wichtigen Förderung dieses Projektes den Überblick verloren hat, beweist die Antwort auf die Kleine Anfrage LT-Drs. 17/9170. Auf Nachfragen nach den konkreten Zahlen der Förderung wird auf sehr allgemeine Statusmeldungen zu den Projekten verwiesen. Hinweise auf die Projektpartner sind ebenfalls nicht ersichtlich. Diese Klagen hört man auch bei Nachfragen vor Ort. Niemand weiß, wie es weitergeht, wie es um den Förderstand steht und insbesondere nicht, wie der Mittelzufluss funktionieren soll und wann dieser geplant ist. Damit droht dieses Projekt endgültig zu scheitern. Wollte man eigentlich eine Aufbruchsstimmung erzeugen, hat die Landesregierung so einmal mehr vor Ort bei den Betroffenen lediglich Frustration und Resignation erzeugt. Die Ministerin für Schule und Bildung hat die Kleine Anfrage 3954 mit Schreiben vom 18. August 2020 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister der Finanzen beantwortet. Vorbemerkung der Landesregierung Der 21. Dezember 2018 markiert mit der Schließung des letzten Steinkohlebergwerkes in Bottrop eine Zäsur für das Ruhrgebiet. Damit ging eine 200-jährige Industriegeschichte zu Ende. Dieses Ende im Jahr 2018 stand allerdings seit dem Kohlekompromiss von 2007 fest. Vor diesem Hintergrund kündigte Ministerpräsident Armin Laschet in seiner Regierungserklärung zum Antritt der Landesregierung im September 2017 die Ruhr-Konferenz an. Nach intensiven Beratungen mit Stakeholdern aus dem Ruhrgebiet stellte der Ministerpräsident im April 2018 beim Initiativkreis Ruhr in Essen das Konzept der Ruhr- Konferenz vor: Als breit angelegten interaktiven Prozess über alle Lebensbereiche und Politikfelder hinweg, mit Beteiligung aller Ressorts der Landesregierung und unter Einbindung führender Köpfe der Zivilgesellschaft. Einen ähnlich tiefgreifenden Prozess der Beratung und Beteiligung über die Zukunft des Ruhrgebiets hat es bisher nicht gegeben. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/10668 2 Eine nachhaltige Stärkung des Ruhrgebiets kann nur gelingen, wenn seine Chancen und Potenziale als wirtschaftlich erfolgreiche, dynamische und lebenswerte Metropolregion ins Bewusstsein rücken, sowohl in der Selbst- wie auch in der Außenwahrnehmung. Die Herausforderungen durch das Ende des Steinkohlebergbaus und den damit einhergehenden Strukturwandel sind zweifellos groß. Aber wer in der Defizitbetrachtung verharrt und nicht zur Chancenbetrachtung übergeht, verhindert den notwendigen Aufbruch. Ein Prozess wie die Ruhr-Konferenz der jetzigen Landesregierung hätte bereits deutlich vor dem Ende der Steinkohle-Förderung eingeleitet werden müssen. Doch seit dem Erfolg der Kulturhauptstadt 2010 hat es etwas Vergleichbares nicht gegeben. Mit der Ruhr-Konferenz verbindet die Landesregierung das endgültige Aus für die Steinkohle mit einem Signal des Aufbruchs. Sie ist eine Initiative, die auf die Ideen, die Mitwirkung und das Engagement von Akteuren aus allen gesellschaftlichen Bereichen setzt und damit nachhaltig angelegt ist. Die Ruhr-Konferenz gibt auf fünf zentralen Handlungsfeldern wichtige Impulse für die Entwicklung des Ruhrgebiets: • Vernetzte Mobilität – kurze Wege, • Erfolgreiche Wirtschaft – gute Arbeit, • Gelebte Vielfalt –starker Zusammenhalt, • Sichere Energie – gesunde Umwelt, • Beste Bildung – exzellente Forschung. Diese Handlungsfelder bilden die Schwerpunkte für die vielfältigen Fördermaßnahmen der Landesregierung im Ruhrgebiet. Darüber hinaus hat das Kabinett am 5. November 2019 weitere 74 Projekte zu ihrer Umsetzung beschlossen. Für jedes dieser Projekte wurden Meilensteinpläne entwickelt. Zur Vermeidung von Wiederholungen wird auf die Antwort der Landesregierung vom 3. Juni 2020 auf die Kleine Anfrage 3580 (LT-Drs. 17/9564) Bezug genommen. In den kommenden Jahren werden weitere Vorhaben und Ideen von Partnern wie Kommunen, Industrie- und Handelskammern, Handwerkskammern oder Unternehmen unter dem Dach der Ruhr-Konferenz diesen Impuls verstärken und die Entwicklung der Chancenregion Ruhr unterstützen. 1. In welcher Höhe wurden seitens der Projektpartner Mittel für das Projekt „Lehrergewinnung“ im Rahmen der Ruhrkonferenz beantragt (bitte mit der konkreten Summe nach Projektpartnern gegliedert aufführen)? 2. In welcher Höhe wurden Mittel für dieses Projekt bewilligt (bitte mit der konkreten Summe nach Projektpartnern gegliedert aufführen)? 3. In welcher Höhe wurden Mittel für dieses Projekt bereits ausgezahlt (bitte mit der konkreten Summe nach Projektpartnern gegliedert aufführen)? 4. Wie ist der Zufluss der Restmittel für dieses Projekt geplant (bitte mit der konkreten Summe nach Projektpartnern gegliedert aufführen)? 5. Wie ist der genaue Informationsstand der einzelnen Projektpartner für dieses Projekt (bitte nach Projektpartnern aufschlüsseln)? LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/10668 3 Die Fragen 1 bis 5 werden wegen des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Die Spitzenforschung in der Metropole Ruhr kann ein neues Level erreichen, die Bildungschancen – von der Schule über die Berufsausbildung bis zum Studium – werden dabei zugleich ausgebaut. Initiativen, die für eine gute Lehrerausstattung auch an Schulen in schwierigem Umfeld sorgen, leisten deshalb einen wichtigen Beitrag zum Handlungsfeld „Beste Bildung – exzellente Forschung“. Das Projekt „Lehrergewinnung“ wird durch das Ministerium für Schule und Bildung in eigener Zuständigkeit durchgeführt. Durch das vom Ministerium für Schule und Bildung im November 2019 vorgestellte dritte Maßnahmenpaket der Landesregierung zur Gewinnung von Lehrkräften sind gezielt Schulen in den Blick genommen worden, die örtlich, schulform- oder fächerbezogen Schwierigkeiten haben, ihre Stellen zu besetzen. Der dringende Personalbedarf besteht insbesondere in den kreisfreien Städten und Kreisen des Ruhrgebiets. Dort sind die Herausforderungen besonders groß. Den Schulen wurde ab 2020 die Möglichkeit eröffnet, neu zu besetzende Stellen durch finanzielle Anreize attraktiver zu machen. So können Lehrkräften mit entsprechender Lehramtsbefähigung bei Neueinstellung für die Dauer von 30 Monaten Sonderzuschläge (§ 69 LBesG) oder Zulagen (§ 16 Absatz 5 TV-L) in Höhe von monatlich 350 Euro brutto gewährt werden. Voraussetzung ist, dass die Schule innerhalb des letzten Jahres alle denkbaren Besetzungsverfahren erfolglos genutzt hat; das heißt mindestens ein Listenverfahren, ein schulbezogenes Ausschreibungsverfahren und ein Versetzungsverfahren. Für die Sonderzuschläge und Zulagen stellt das Land in den drei Jahren von 2020 bis 2022 insgesamt 17 Millionen Euro zur Verfügung: drei Millionen in 2020, sechs Millionen in 2021, acht Millionen in 2022. Insgesamt haben bisher 38 Schulen 43 Lehrkräfte mit einem Sonderzuschlag oder einer Zulage einstellen können (Zeitraum 1.5. bis 30.6.2020). Angesichts des kurzen Projektzeitraums sind diese Zahlen positiv zu bewerten.