LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Drucksache 17/10676 18.08.2020 Datum des Originals: 18.08.2020/Ausgegeben: 24.08.2020 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 3916 vom 26. Juni 2020 der Abgeordneten Jochen Ott und Eva-Maria Voigt-Küppers SPD Drucksache 17/9979 Schutz für Lehrerinnen und Lehrer Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Als Anlage zur 24. Schulmail wurden Vorgaben und Hinweise für Schulen versendet. Diese sollen Schulleitungen und Lehrkräften einen Planungsrahmen für das kommende Schuljahr 2020/21 bieten. Die Verantwortung für viele Bereiche werden nun aber wieder an genau diese abgegeben, da die Vorgaben seitens der Landesregierung oft sehr vage sind und an vielen Stellen keine Alternativszenarien aufgeführt werden. Viele Fragen bleiben weiterhin ungeklärt. So heißt es in diesem fast zwanzigseitigen Papier: „Zwischenzeitlich hat das RKI am 13. Mai 2020 seine Empfehlung zum Umgang mit Risikogruppen von einer abstrakten Zuordnung zu einer individualisierten, ärztlich zu bestätigenden Zuordnung verändert.“1 Und weiter: „Mit der Wiederaufnahme des Unterrichtsbetriebs Ende April war und ist ein Schutzkonzept für die Beschäftigten (Lehrkräfte und sonstiges pädagogisches Personal) verbunden. Den Empfehlungen des RKI folgend wurden zunächst sogenannte Risikogruppen gebildet. Angehörigen solcher Gruppen war die Teilnahme am Präsenzunterricht – wegen der Ansteckungsgefahr durch eine Vielzahl von Begegnungen mit Schülerinnen und Schülern – zunächst freigestellt. Mit der Mitte Mai 2020 vollzogenen Abkehr des RKI vom Konzept einer generalisierten Gruppenzuordnung zugunsten einer individuellen medizinischen Bewertung hat auch das Ministerium für Schule und Bildung sein Schutzkonzept angepasst. Nunmehr muss das Bestehen eines besonderen Risikos im Einzelfall jedenfalls ärztlich attestiert werden. Zur ergänzenden Unterstützung hat das Land Mund-Nase-Bedeckungen für Lehrkräfte an allen Schulen finanziert (2,3 Millionen Euro). Weitere 700.000 Euro sind für die Beschaffung besonderer Schutzausrüstung für Lehrkräfte an Förderschulen bereitgestellt worden.“2 1 Vgl. https://www.schulministerium.nrw.de/docs/bp/Ministerium/Schulverwaltung/Schulmail/Archiv- 2020/200623/Schul--und-Unterrichtsbetrieb-in-Corona-Zeiten-und-zum-Schuljahresstart- 2020_2021.pdf, hier: Seite 2. 2 Ebenda, hier: Seite 3. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/10676 2 Lehrkräfte, denen bislang aufgrund einer Zugehörigkeit zu einer COVID-19-Risikogruppe die Teilnahme am Präsenzunterricht freigestellt waren, müssen nun ein ärztliches Attest vorweisen. Sollte ihnen dies nun nicht von ihren Ärztinnen und Ärzten ausgestellt werden, bedeutet dies nicht automatisch, dass ihr Risiko einen schwereren Krankheitsverlauf im Falle einer COVID-19-Erkrankung zu erleben, gleich null ist. Auch mag es sein, dass einige Lehrerinnen und Lehrer, auch ohne eigene Zugehörigkeit zu einer Risikogruppe, sich trotzdem fürchten, sich in einem Regelbetrieb der Schulen nach den Ferien (eher) anstecken zu können. Viele sorgen sich um ihre Gesundheit und die ihrer Angehörigen – gerade, wenn in den Familien Personen mit schweren Vorerkrankungen, pflegebedürftige Verwandte u.a. leben. Die Ministerin für Schule und Bildung hat die Kleine Anfrage 3916 mit Schreiben vom 18. August 2020 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister für Arbeit, Gesundheit und Soziales beantwortet. 1. Welche Schutzausrüstungen gedenkt die Landesregierung den Lehrerinnen und Lehrern generell/kostenlos für das Schuljahr 2020/21 zur Verfügung zu stellen? (bitte alle Ausrüstungsgegenstände, ggf. mit Modellangaben und anderen Zusätzen, auflisten) Mit Runderlass vom 12.05.2020 sind den Bezirksregierungen für die Bereitstellung von Alltagsschutzmasken durch die kommunalen Schulträger zusätzliche Haushaltsmittel zur Bewirtschaftung (Gesamtbetrag von 2.239.000 Euro) zur Verfügung gestellt worden. Aus diesen Mitteln sollen den Lehrkräften und dem sonstigen Landespersonal an öffentlichen Schulen Alltagsschutzmasken bereitgestellt werden. Darüber hinaus stellt die Landesregierung den öffentlichen Schulen zum Beginn des Schuljahres ca. 1,1 Mio. FFP2-Masken aus Landesbeständen zur Verfügung. Jeder Schule wird somit eine Reserve für den Bedarfsfall verfügbar haben. Die Masken werden nicht als persönliche Schutzausrüstung an jede einzelne Lehrkraft ausgegeben, sondern sollen in der Schule anlassbezogen zum Einsatz kommen. 2. Welche Schutzausrüstungen gedenkt die Landesregierung den Lehrerinnen und Lehrern speziell an Förderschulen sowie dem gesamten Personal an Förderschulen generell/kostenlos für das Schuljahr 2020/21 zur Verfügung zu stellen? (bitte alle Ausrüstungsgegenstände auflisten, ggf. trennen nach den verschiedenen Förderschwerpunkten sofern Unterschiede bestehen) Mit Runderlassen vom 27.05.2020 und 14.07.2020 sind den Bezirksregierungen für die Bereitstellung von besonderer Schutzausstattung zum Eigenschutz (Einmalhandschuhe, Schutzkleidung, Schutzkittel, Plexiglasscheiben, besondere Schutzmasken nach FFP- Standard und Gesichtsschutzvisiere) für Lehrkräfte und weiteres Landespersonal an Förderschulen aller Förderschwerpunkte und Schulen für Kranke sowie Schulen des Gemeinsamen Lernens zusätzliche Haushaltsmittel zur Bewirtschaftung zur Verfügung gestellt worden. Für die Förderschulen und Schulen für Kranke wurde ein Budget von insgesamt 700.000 Euro bereitgestellt. Für Förderschulen mit den Förderschwerpunkten Körperliche und motorische Entwicklung (KME) und Geistige Entwicklung (GE) sind aufgrund der Eigenart der Förderschwerpunkte erhöhte Mittel vorgesehen. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/10676 3 Für gesundheitsrelevante Maßnahmen an öffentlichen Schulen des Gemeinsamen Lernens (Besondere Schutzausrüstung für Landespersonal in Klassen mit mindestens 1 Schüler/Schülerin mit Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung) steht darüber hinaus ein Budget von insgesamt 731.100 Euro zur Verfügung. Es ist den Schulen unbenommen, sich im Wege der Sammelbestellung zusammenzuschließen. Förderschulen z. B. in Trägerschaft der Landschaftsverbände können nach Abstimmung mit ihrem Schulträger auch über diesen die Mittel nach Vorlage eines Nachweises bei den Bezirksregierungen abrufen. Auch jeder einzelnen Förderschule wird darüber hinaus ein Kontingent an FFP2-Masken als Reserve zur Verfügung gestellt. 3. Welche Schutzausrüstungen gedenkt die Landesregierung speziell den Lehrerinnen und Lehrern, die nachweislich einer Risikogruppe angehören, sich aber freiwillig für die Teilnahme am Präsenzunterricht melden, generell/kostenlos für das Schuljahr 2020/21 zur Verfügung zu stellen? (bitte alle Ausrüstungsgegenstände, ggf. mit Modellangaben und anderen Zusätzen, auflisten) Zum Einsatz der Lehrkräfte erfolgt seit dem 03. Juni 2020 auf Basis der Empfehlungen des Robert Koch-Instituts keine Einstufung in Risikogruppen mehr. Zur Bereitstellung von Haushaltsmitteln zur Beschaffung von Schutzausrüstung wird auf die Antworten zu Fragen 1 und 2 verwiesen. 4. Im Handel, auch in Apotheken, so wird berichtet, werden vermehrt defekte, nicht geprüfte und gefälschte Schutzausrüstungen angeboten, darunter auch FFP2- Masken: Wie gedenkt die Landesregierung sicherstellen zu können, dass alle Mittel zum Schutz der Lehrkräfte geprüft und funktionsfähig sind? Persönliche Schutzausrüstungen (PSA) dürfen nur auf dem Markt bereitgestellt werden, wenn sie den geltenden Bestimmungen entsprechen. Die PSA-Verordnung sieht hierfür die CE- Kennzeichnung vor. Der Hersteller bestätigt damit u. a. die Übereinstimmung mit allen rechtlichen Anforderungen. Die Übereinstimmung kann daneben auch durch eine behördliche Sonderzulassung bestätigt werden. Gefälschte Schutzausrüstungen dürfen selbstverständlich nicht verwendet werden. Sie sind umgehend vom Besteller beim Vertragspartner zu reklamieren. Gleichzeitig sollten neben der Schulabteilung auch das Arbeitsschutzdezernat der Bezirksregierung informiert werden. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/10676 4 5. Sollten fehlerhafte Schutzausrüstungen ausgeteilt worden sein oder diese im Laufe des Schuljahres 2020/21 durch Abnutzung erneuert werden müssen: Gedenkt die Landesregierung, Schulen und Lehrkräfte aller Schulformen auch über das Jahr versetzt mit Ersatzausrüstungen kontinuierlich/kostenlos zu versorgen? Das ist nicht ausgeschlossen. Die dynamische Entwicklung des Pandemiegeschehens macht es erforderlich, die Arbeitsbedingungen von Lehrerinnen und Lehrern regelmäßig in den Blick zu nehmen und gegebenenfalls anzupassen. Eine längerfristige Prognose ist daher derzeit seriös nicht möglich.