LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Drucksache 17/10678 18.08.2020 Datum des Originals: 18.08.2020/Ausgegeben: 24.08.2020 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 4125 vom 23. Juli 2020 der Abgeordneten Josefine Paul, Verena Schäffer und Stefan Engstfeld BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 17/10315 Fortbildungen zum Themenbereich sexualisierte Gewalt gegen Kinder und Jugendliche in der Justiz – gewährleistet das Land im angemessenen Umfang die Vermittlung von Fachwissen? Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Lügde, Bergisch-Gladbach und zuletzt Münster - drei erdrückende Vorfälle, die noch für weitaus mehr Fälle sexualisierter Gewalt gegenüber Kindern und Jugendlichen in NRW stehen. Möglicherweise hätten im Fall in Münster die Taten früher aufgedeckt werden können, wenn das Familiengericht den Sachverhalt richtig eingeschätzt hätte. Eine spezielle Schulung hätte eine Versagung des Kontakts wahrscheinlicher gemacht. § 13 S. 1 LRiStaG normiert nach dem Wortlaut eine Fortbildungspflicht für Richterinnen bzw. Richter und Staatsanwältinnen bzw. Staatsanwälte. Allerdings wird aus der Begründung ersichtlich, dass die Teilnahme an einzelnen Fortbildungsveranstaltungen freiwillig bleibt. Begründet wird dies mit dem Grundsatz der richterlichen Unabhängigkeit. Nach § 13 S. 2 LRiStaG ist die Landesjustizverwaltung verpflichtet, in einem angemessenen Umfang Fortbildungen anzubieten. Der Minister der Justiz hat die Kleine Anfrage 4125 mit Schreiben vom 18. August 2020 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration beantwortet. 1. Welche Fortbildungsangebote machte das Land den Richterinnen und Richtern, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte gemäß § 13 S. 2 LRiStaG NRW seit dem 1. Januar 2016? (Bitte nach Jahren, nach Gerichtsbezirken, mit Angabe der Themen und der Teilnehmerzahl auflisten.) 2. Wie viele Familienrichterinnen und Familienrichter sowie Staatsanwältinnen und Staatsanwälte haben in den letzten 10 Jahren im Rahmen Ihrer Tätigkeit spezielle Kinderschutzfortbildungen besucht? (Bitte mit Nennung des Zeitpunkts sowie LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/10678 2 Ortes der Fortbildungsmaßnahme, des konkreten Fortbildungsthemas und die Anzahl der jeweils an den Fortbildungen teilgenommenen Richterinnen und Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Sozialbehörden.) Die Fragen 1 und 3 werden zusammen beantwortet: Vorab sei darauf hingewiesen, dass Fortbildung auf vielfältige Weise erlangt werden kann, die nicht statistisch erfasst wird. Gerade für Juristinnen und Juristen ist es üblich, sich auch in neue und ungewohnte Gebiete selbständig einzuarbeiten, wie etwa durch das Studium von Fachliteratur, durch Gespräche mit erfahrenen Kolleginnen und Kollegen, durch Kollegiale Beratung, Intervision und - auch behördenübergreifenden - Erfahrungsaustausch, Runde Tische und ähnliche Maßnahmen. So stehen etwa im Justizintranet auch elektronische Arbeitshilfen z.B. zu den Themen „Einführung in die Kriminologie“, „Grundlagen der Kriminalprognose“ sowie „Opferrechte im Strafprozess“ zur Verfügung. In die Beantwortung der Frage können nachfolgend nur diejenigen Fortbildungsveranstaltungen aufgenommen werden, welche an den Fortbildungsinstituten der Justiz, insbesondere der Justizakademie, an der Deutschen Richterakademie und in der bezirklichen Fortbildung stattgefunden haben. Dies schließt nicht aus, dass weitere Fortbildung im o.g. Sinn erfolgt ist. Außerdem ist es weit verbreitet, dass die Teilnehmerinnen und Teilnehmer nach einer Fortbildung die erlangten Erkenntnisse im Wege eines Wissenstransfers mit ihren Kolleginnen und Kollegen austauschen. Dies vorausgeschickt können den in der beigefügten Zusammenstellung enthaltenen Kurzbeschreibungen die konkreten Themen der Fortbildungsangebote des Landes Nordrhein- Westfalen für Richterinnen und Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte sowie Amtsanwältinnen und Amtsanwälte seit dem Jahr 2016 zum Bereich „sexualisierte Gewalt gegen Kinder und Jugendliche“ entnommen werden (Anlage 1). Neben Fortbildungen zum „Opferschutz“ und insbesondere zur „einfühlsamen Vernehmung bzw. Anhörung von kindlichen und jugendlichen Zeuginnen und Zeugen“ werden z.B. auch die Themen „Kinderpornographie“, „Auswertung familienpsychologischer Gutachten“ aber auch der „Umgang mit rückfallgefährdeten Sexualstraftätern“ angesprochen. Einzelheiten zu den Seminaren sind in der anliegenden Zusammenstellung enthalten. In der ebenfalls anliegenden tabellarischen Übersicht sind unter Angabe des Titels, der Dauer, des Tagungsortes und der Teilnehmerzahl die Seminare aufgeführt, die zum Themenbereich sexualisierte Gewalt gegen Kinder und Jugendliche von der Justizakademie des Landes Nordrhein-Westfalen sowie der Deutschen Richterakademie, einer von Bund und Ländern gemeinsam getragenen Fortbildungseinrichtung mit Tagungshäusern in Trier und Wustrau, seit dem Jahr 2011 angeboten worden sind (Anlage 2). Bei den Teilnehmenden werden in der Spalte „davon: staatsanwaltlicher Dienst“ auch Amtsanwältinnen und Amtsanwälte erfasst, da diese vor den Amtsgerichten die Staatsanwaltschaft vertreten können. Bei einer Seminarteilnahme von Angehörigen des amtsanwaltlichen Dienstes wird in einer Fußnote die entsprechende Anzahl angegeben. Hinsichtlich des Tagungsortes ist anzumerken, dass die Justizakademie grundsätzlich die von dort veranstalteten Seminare in der eigenen Tagungsstätte in Recklinghausen durchführt. Im Hinblick auf das umfangreiche Fortbildungsangebot werden aber auch andere Tagungshäuser genutzt, wenn in der justizeigenen Tagungsstätte in Recklinghausen keine Kapazitäten verfügbar sind. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/10678 3 Erläuternd möchte ich darauf hinweisen, dass die Beantwortung auf die Jahre 2011 bis 2019 beschränkt ist. Für das Jahr 2010 stehen die Angaben elektronisch nicht zur Verfügung. Eine händische Erfassung konnte in dem für die Beantwortung zur Verfügung stehenden kurzen Zeitraum nicht erfolgen. Ergänzend finden neben diesen zentralen Angeboten auch im Rahmen der bezirklichen Fortbildung weitere Seminare zu dem genannten Themenkreis statt. So hat der Generalstaatsanwalt in Köln in den letzten Jahren Veranstaltungen zu den Themen „Opferschutz“ und „sexualisierte Gewalt“ durchgeführt. Der Präsident des Oberlandesgerichts Hamm hat das Seminar „die psychologische Begutachtung zu gerichtlichen Fragestellungen nach der Erziehungsfähigkeit von Eltern im Zusammenhang mit einer fraglichen Kindeswohlgefährdung“ in den Jahren 2016 und 2018 angeboten. 2. Inwiefern werden die Richterinnen und Richter sowie Staatsanwältinnen und Staatsanwälte auf Fortbildungen hingewiesen und angehalten, dieses Angebot wahrzunehmen? Statistische Daten zu der Frage, inwiefern Richterinnen und Richter sowie Staatsanwältinnen und Staatsanwälte von ihren dienstvorgesetzten Stellen dazu angehalten werden, angebotene Fortbildungsveranstaltungen wahrzunehmen, liegen nicht vor. Da die Erhebung derartiger Daten innerhalb der zur Beantwortung einer Kleinen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit zudem ebenso wenig möglich ist wie eine Beantwortung der Fragestellung in allgemeiner Form, ist insoweit eine Stellungnahme nicht möglich. Allgemein kann aber angeführt werden, dass die Teilnahme an geeigneten Fortbildungsveranstaltungen Gegenstand der periodisch stattfindenden Mitarbeiter- bzw. Personalentwicklungsgespräche ist. Die umfangreichen Fortbildungsangebote der Justizakademie des Landes Nordrhein- Westfalen, der Deutschen Richterakademie und anderer Einrichtungen werden unter anderem im Justizintranet Nordrhein-Westfalen und regelmäßig auch durch Rundmails an die Bediensteten bekanntgegeben, um ihnen die Auswahl geeigneter Fortbildungen zu erleichtern. Im Rahmen der regelmäßigen Geschäftsprüfungen der Gerichte und Staatsanwaltschaften wird auch festgestellt, ob die Justizangehörigen auf Fortbildungsangebote hingewiesen werden. 4. Wie steht die Landesregierung zu der Frage, eine spezielle Fortbildungspflicht für Familienrichterinnen und -richter einzuführen? Das Landesrichter- und Staatsanwältegesetz (LRiStaG) sieht schon jetzt in § 13 eine allgemeine Fortbildungspflicht von Richterinnen und Richtern sowie Staatsanwältinnen und Staatsanwälten vor. Danach sind Richterinnen und Richter sowie Staatsanwältinnen und Staatsanwälte verpflichtet, sich fortzubilden. Die dienstliche Fortbildung ist vom Dienstherrn durch geeignete Maßnahmen zu fördern. Die Regelung verdeutlicht die besondere Bedeutung der Fortbildung für die Qualität der richterlichen und staatsanwaltschaftlichen Aufgabenwahrnehmung. Sie steht indes auch in einem Spannungsfeld zu der gemäß Artikel 97 Absatz 1 des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland (GG) verfassungsrechtlich garantierten richterlichen Unabhängigkeit. Die Teilnahme an einzelnen - bestimmten - Fortbildungsveranstaltungen ist, worauf seinerzeit auch in der Gesetzesbegründung LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/10678 4 ausdrücklich hingewiesen worden ist, schon mit Rücksicht auf die richterliche Unabhängigkeit freiwillig (LT-Drucks. 16/9520, S. 109). Es liegt daher in der eigenen Verantwortung einer jeden Richterin bzw. eines jeden Richters, sich auf denjenigen Gebieten fortzubilden, die sie oder er für die Tätigkeit für wichtig erachtet bzw. hinsichtlich derer sie oder er für sich einen Fortbildungsbedarf ausmacht. Die Frage, ob die Einführung einer speziellen Fortbildungspflicht für Familienrichterinnen und -richter unterstützt wird, lässt sich nicht in allgemeiner Form beantworten. Vielmehr ist die Bewertung abhängig von der konkreten gesetzgeberischen Ausgestaltung einer solchen Verpflichtung. Allgemein lässt sich allerdings ausführen, dass eine solche Regelung Gefahr laufen könnte, mit dem Grundsatz der richterlichen Unabhängigkeit in Widerspruch zu geraten (vgl. Gesetzesbegründung zum LRiStaG, LT-Drs. 16/9520, S. 109). Eine Verletzung der Verfassungsnorm des Artikel 97 Absatz 1 GG durch eine einfachgesetzliche Fortbildungspflicht für Richterinnen und Richter muss jedoch stets ausgeschlossen werden können. Das Institut der richterlichen Unabhängigkeit beinhaltet zuvorderst die Weisungsfreiheit der Richterinnen und Richter bei der Erfüllung der ihnen anvertrauten Rechtsprechungsaufgaben. Daher wäre es insbesondere unzulässig, Richterinnen und Richter zu zeitlich und örtlich gebundenen Fortbildungsmaßnahmen zu verpflichten, so dass sie an der Ausübung ihrer Rechtsprechungsaufgaben in der von ihnen - auf der Grundlage einer in richterlicher Unabhängigkeit getroffenen Entscheidung - als sachdienlich erachteten Weise gehindert werden. Letztlich würde eine gesetzliche Fortbildungspflicht für Richterinnen und Richter, die konkrete Vorgaben dazu enthält, in welchem Umfang und/oder in welchem Zeitraum bestimmte Fortbildungsmaßnahmen zu absolvieren sind, die zur dienstrechtlichen Überwachung der Fortbildungspflicht berufenen vorgesetzten Stellen vor praktische Probleme stellen. Denn die dienstliche Anweisung zum Besuch einer bestimmten Fortbildungsveranstaltung bzw. die dienstrechtliche Sanktionierung der Missachtung einer gesetzlich vorgeschriebenen Fortbildungspflicht könnte einen (unzulässigen) Eingriff in die richterliche Unabhängigkeit darstellen. 5. Wie hat sich der fachliche Austausch zwischen Familienrichterinnen und Familienrichtern, Staatsanwältinnen und Staatsanwälten, Jugendamtsmitarbeiterinnen und -mitarbeitern sowie weiterer in den Sorge- und Umgangsverfahren beteiligten Professionen an den Amtsgerichten seit den letzten zehn Jahren entwickelt? Vorab ist zu bemerken, dass alle beteiligten Professionen stetig um eine Verbesserung des bestehenden Netzwerkes zum Schutz von Kindern und Jugendlichen bemüht sind. Soweit dies innerhalb der für die Beantwortung der Kleinen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit ermittelt werden konnte, finden außerhalb konkreter Verfahren an zahlreichen Amtsgerichtsstandorten in NRW bereits seit vielen Jahren Austausche als „Runde Tische“ oder ähnlich benannte Zusammenkünfte - zumeist einmal jährlich, in vielen Fällen aber auch deutlich häufiger - statt, die im Laufe der Zeit stetig intensiviert wurden. Dabei tauschen sich die Familienrichterinnen und Familienrichter mit den Fachkräften der Jugendämter zu allen einschlägigen Themen (u.a. auch „sexualisierte Gewalt gegen Kinder und Jugendliche“) aus. Der Teilnehmerkreis ist im Laufe der Zeit um weitere Beteiligte, wie z.B. Fachanwältinnen und Fachanwälte, Fachkräfte von Beratungsstellen, der Jugendgerichtshilfe oder Erziehungsberatungsstellen, Verfahrensbeistände sowie Umgangspflegerinnen und -pfleger, aber teilweise auch Kinderärztinnen und -ärzte, Kinderpsychologinnen und -psychologen sowie Kinderpsychiaterinnen und -psychiater erweitert worden. Die Anzahl der Teilnehmenden hat sich daher über die letzten zehn Jahre stetig erhöht. Auch mit (Jugend-)Staatsanwältinnen und (Jugend-)Staatsanwälten findet ein Austausch statt. Die Rolle der Staatsanwaltschaft wird LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/10678 5 indes dadurch geprägt, dass sie auch bei der Teilnahme an „Runden Tischen“ oder einem sonstigen fachlichen Austausch an das Legalitätsprinzip gebunden und daher, soweit nicht gesetzlich ein anderes bestimmt ist, zum Einschreiten verpflichtet ist, wenn sie Kenntnis von zureichenden tatsächlichen Anhaltspunkten für verfolgbare Straftaten erhält (§ 152 Absatz 2 Strafprozessordnung). Teilweise existieren bei den Jugendämtern bzw. Beratungsstellen Arbeitskreise etwa zu den Themen „Gewaltschutz“ und „Verhinderung sexuellen Missbrauchs von Kindern und Jugendlichen“, an denen auf Einladung - allerdings nicht regelmäßig - Familienrichterinnen und -richter teilnehmen. Zusätzlich zu den turnusmäßigen Zusammenkünften finden anlassbezogene persönliche oder telefonische Kontakte und Austausche der Familienrichterinnen und Familienrichter mit den Fachkräften der Jugendämter statt. In vielen Fällen arbeiten zudem Familienrichterinnen und Familienrichter in überörtlichen, regionalen Arbeitskreisen und Netzwerken oder beratend im Jugendhilfeausschuss der Stadtvertretungen mit. Schließlich gibt es seit dem Jahr 2016 mit dem „Landesweiten Erfahrungsaustausch zwischen Jugendhilfe und Justiz“ eine durch das Ministerium der Justiz sowie das Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen veranstaltete jährliche interdisziplinäre Fachtagung, die sich an Fachkräfte der Jugendämter sowie Richterinnen und Richter der Familiengerichte wendet. Die Veranstaltung widmet sich jeweils unterschiedlichen Schwerpunktthemen an der Schnittstelle zwischen Jugendhilfe und Familienrecht. Betreffend den Austausch zwischen Gerichten und Jugendämtern ist allerdings immer zu beachten, dass Jugendämter Teil der Exekutive sind, die Gerichte aber der Judikative angehören. Gerade in Sorgerechtsfällen wäre der Eindruck der Beteiligten, es bestehe eine Art Kollusion zwischen Jugendämtern und Gericht, fatal für die Akzeptanz der gerichtlichen Entscheidungen in der Öffentlichkeit. Der Aspekt der Gewaltenteilung hat insoweit große Relevanz und ist bei der Intensivierung von fachlichem Austausch zu berücksichtigen. Strafrecht - Vernehmung kindlicher und jugendlicher Zeugen (Ri/StA) Ziel der Veranstaltung Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer sind im Umgang mit kindlichen und jugendlichen Zeuginnen und Zeugen sensibilisiert und haben ihre Vernehmungstechnik verbessert , unter Vermeidung von (evtl.) „sekundärer Traumatisierung“ durch die Befragung . Sie kennen die Besonderheiten, die bei der Befragung von Kindern und Jugendlichen zu beachten sind und sind in der Lage, Vernehmungen zugleich einfühlsam und effizient zu gestalten (Kosten-Nutzen-Überlegungen) Inhalt Besonders für kindliche und jugendliche Zeugen und Zeuginnen als (mögliche) Opfer von körperlicher und/oder psychischer Gewalt (einschließl. sexuellen Missbrauchs) stellen Befragungen im Strafverfahren in der Regel eine hohe psychische Belastung dar. Ihre Aussagen als (häufig einziges) Beweismittel können durch unangemessene Fragetechniken schnell wertlos gemacht werden. Es werden die entwicklungs-, sozial- und kommunikationspsychologischen Informationen vorgestellt, die bei der Planung und Durchführung einer angemessenen, effektiven Befragung minderjähriger (Opfer-) Zeugen einzubeziehen sind. Die Planung und Durchführung von Befragungen werden anhand von Fallbeispielen geübt (Fallarbeit). Darüber hinaus erhalten die Teilnehmenden Gelegenheit zu praktischen Übungen von Befragungsabschnitten mit Videounterstützung (Rollenspiel). Schließlich werden Hinweise zur Beurteilung der Glaubhaftigkeit der Aussagen vor allem von jungen Kindern gegeben. EichholzS Textfeld Anlage 1 Strafrecht - Vernehmung von Opferzeugen (Ri / StA / AA) Ziel der Veranstaltung Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer sind im Umgang mit Opferzeuginnen und - zeugen sensibilisiert und haben ihre Vernehmungstechnik verbessert. Inhalt Der Umgang mit Opferzeuginnen und -zeugen stellt an Richterinnen und Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte sowie Amtsanwältinnen und Amtsanwälte besondere Anforderungen, auf die die juristische Ausbildung nur unzureichend vorbereitet. Die Veranstaltung soll die Grundlagen des Opferrechts im Strafprozess vermitteln, eine Sensibilisierung der Teilnehmenden im Umgang mit (traumatisierten) Opferzeuginnen und -zeugen bewirken und darin schulen, Vernehmungen zugleich einfühlsam und effizient zu gestalten, wobei auch eine etwaige psychische Symptomatik berücksichtigt wird. Dabei werden spezifische Probleme, etwa bei der Vernehmung von Kindern und Jugendlichen sowie muslimischen Frauen als Opferzeuginnen, herausgearbeitet. Darüber hinaus werden die Möglichkeiten und der Nutzen der Beauftragung des Fachbereichs Gerichtshilfe des Ambulanten Sozialen Dienstes im Zusammenhang mit dem Opferschutz dargestellt. Familienrecht - Anhörung von Kindern und Jugendlichen (Ri / Rpfl) Ziel der Veranstaltung Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer sind im Umgang mit Kindern und Jugendlichen sensibilisiert und haben ihre Anhörungstechnik verbessert. Inhalt Der Umgang mit Kindern und Jugendlichen stellt besondere Anforderungen an das Verhandlungs- und Anhörungsgeschick von Richterinnen und Richtern. Das Seminar soll eine Sensibilisierung der Teilnehmenden im Umgang mit Kindern und Jugendlichen bewirken und es den Teilnehmerinnen und Teilnehmern erleichtern, Anhörungen zugleich einfühlsam und effizient zu gestalten. Das Seminar verdeutlicht die Besonderheiten der Anhörung von Kindern und Jugendlichen, der Befragungstechnik und der Beurteilung des Realitätsbezugs der kindlichen Darstellung. Es widmet sich hierbei insbesondere der Anhörung von Kindern im familiengerichtlichen Verfahren. Die Teilnehmenden erhalten jeweils die Gelegenheit zu praktischen Übungen mit Videounterstützung. Strafrecht - Bekämpfung der Kinderpornografie (Ri / StA) Ziel der Veranstaltung Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer sind in das Thema eingearbeitet und haben vorhandene Kenntnisse vertieft und aktualisiert. Inhalt Die Veranstaltung soll der Vermittlung von aktuellen Erkenntnissen über rechtliche, technische und ermittlungstaktische Schwierigkeiten bei der Bekämpfung der Kinderpornografie dienen. Sie soll ferner Raum für einen Erfahrungsaustausch der Teilnehmerinnen und Teilnehmer bieten. Strafrecht- KURS-NRW (Ri/StA) Ziel der Veranstaltung Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer haben ihre Kenntnisse über das Programm KURS-NRW vertiefen können und hatten Gelegenheit zum Erfahrungsaustausch. Inhalt Seit dem Jahr 2010 besteht die Konzeption zum Umgang mit rückfallgefährdeten Sexualstraftätern in Nordrhein-Westfalen (KURS-NRW). Zurzeit fallen etwa 1.100 Probanden der Führungsaufsicht unter KURS. In der Veranstaltung wird die Konzeption vorgestellt. Dabei wird insbesondere auf folgende Themen eingegangen: Zielgruppe von KURS-NRW Einstufung in Risikogruppen an KURS beteiligte Stellen sowie deren Aufgaben und Vorgehensweisen der Verfahrensablauf im Allgemeinen die Ausgestaltung von Führungsaufsichtsbeschlüssen bei KURS-Probanden elektronische Aufenthaltsüberwachung (insbes. Elektronische Fußfessel) Darüber hinaus erhalten die Teilnehmenden im Rahmen eines Erfahrungsaustausches die Gelegenheit ihre Kenntnisse zu vertiefen und praktische Problemstellungen zu erörtern. Strafrecht - Erfahrungsaustausch KURS NRW (Ri / StA / VZ / Polizei) Ziel der Veranstaltung Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer haben ihre Kenntnisse über das Programm KURS-NRW vertiefen können und hatten Gelegenheit zum Erfahrungsaustausch. Inhalt Es werden die unterschiedlichen Rollen und Aufgaben der in KURS-Fällen beteiligten Institutionen und ihre Zusammenarbeit entsprechend der KURS-Konzeption dargestellt, problematische Sachverhalte anhand von Fallbeispielen erörtert, Fragestellungen aus der Praxis geklärt und ein interdisziplinärer Erfahrungsaustausch ermöglicht. Familienrecht und Strafrecht - Stalking und Gewaltschutz - Erkennen, Bewerten, Verhindern (Ri / StA / Rpfl / AA) Ziel der Veranstaltung Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer haben eingehende Informationen zum Stalking als auch zu Gewaltschutzfällen erhalten und können Gefährdungspotentiale in einem laufenden Verfahren besser einschätzen. Inhalt Die Veranstaltung vermittelt durch Darstellung der straf- und familienrechtlichen sowie der Opfersicht als auch der Tätigkeit des Ausgleichs Lippe-Ruhr umfangreiche Kenntnisse zu den immer häufiger auftretenden Fällen des intensiven Nachstellens (Stalking) und der Gewaltschutzfälle sowohl für straf- als auch familienrechtlich tätige Justizangehörige. Neben der Darstellung der rechtlichen Aspekte sowie der Erfahrungen der Staatsanwaltschaft und des Familiengerichts werden - durch die Beleuchtung der aktuellen Situation vor Ort in Nordrhein-Westfalen - typische Täterpersönlichkeiten und Tathandlungen sowie Schutzkonzepte vorgestellt. Denn die Schutzkonzepte für die Opfer und das Fallmanagement müssen den durch unterschiedliche Tätertypologien bedingten unterschiedlichen Verlaufsformen des Stalking Rechnung tragen. Es werden u. a. Möglichkeiten der Initiierung sowie Grenzen außergerichtlicher Regelungen vor dem Hintergrund langjähriger Praxis sowie typische Opferverhaltensweisen und deren Ursachen aufgezeigt. Familienrecht - Familienpsychologische Gutachten - Aktuelle Fragen und Einführung in die Rechtspsychologie (Ri) Ziel der Veranstaltung Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer kennen die für die Beauftragung und Auswertung familienpsychologischer Gutachten erforderlichen (rechts)psychologischen Grundlagen. Inhalt Die Veranstaltung beschäftigt sich mit grundlegenden und aktuellen Fragen der Rechtspsychologie, die im Zusammenhang mit der Beauftragung und Auswertung von familienpsychologischen Gutachten von besonderer Bedeutung sind. U.a. sollen folgende Themen behandelt werden: Hintergrundwissen zu psychologischen Theorien, insbes. Bindungstheorie Aktueller Stand inhaltlicher und formaler Kriterien von rechtspsychologischen Gutachten Erfahrungsaustausch über richterliche Belastungssituationen innerhalb von Familienrechtsstreitigkeiten und deren Bewältigung Hintergrundwissen, Durchführung und Demonstration psychologischer Testverfahren Erarbeitung und Vertiefung relevanter systemischer Fragentechniken der Konfliktlösung im Familienrecht Vorstellung ausgewählter Störungsbilder der klinischen Kinder- und Jugendpsychologie Aktuelle Fragen des FamFG und BGB (nach Teilnehmendenwunsch). Familienpsychologische Gutachten und einvernehmliche Konfliktlösungen Die Tagung wendet sich an Richterinnen und Richter der Familiengerichtsbarkeit. Die Veranstaltung will die Teilnehmerinnen und Teilnehmer befähigen, wichtige Aspekte und aktuelle Fragen, die bei der Beauftragung und Auswertung von familienpsychologischen Gutachten von besonderer Bedeutung sind, sicherer einzuschätzen und zu bewerten. Neben Vortragsteilen sowie individueller und Kleingruppenarbeit werden im Wege der Gruppendiskussion und im persönlichen Erfahrungsaustausch für die richterliche Praxis relevante Probleme erörtert und mit der gängigen Rechtsprechung bzw. den Erkenntnissen der Rechtspsychologie abgeglichen. Darüber hinaus will die Tagung (einvernehmliche) Lösungsmöglichkeiten in Konfliktsituationen in familiengerichtlichen Verfahren erarbeiten, insbesondere mit hochkonflikthaften Familiensystemen und Besonderheiten bei Familien mit Auslandsbezug, die beispielsweise bei Parteien mit unterschiedlichen kulturellen Hintergründen und Umgangsverfahren über die Ländergrenzen hinweg entstehen können. Geplante Themen sind: Familienrechtspsychologische Sachverständige in der Kritik: Qualifikation und Auswahl von Sachverständigen Qualitätsstandards (Mindestanforderungen) inhaltlicher und formaler Kriterien für rechtspsychologische Gutachten und Vorgehensweisen im Familienrecht Ablauf der Begutachtung – Methoden der Sachverständigen Begrifflichkeiten im Zusammenhang mit familienpsychologischen Gutachten (Kindeswohl , Kindeswille, Erziehungsfähigkeit, Bindung, Interaktionsbeobachtung (mit Veranschaulichung durch ein Video) Einführung in die Testpsychologie (projektive und psychometrische Testverfahren , Testgütekriterien), Hintergrundwissen und Selbstdurchführung eines psychologischen Testverfahrens Systemisches Fragen, u. a. Erarbeiten von Konfliktlösungen bei hochstrittigen Familien (‚Nussknackerstrategien‘) Beurteilung der Erziehungsfähigkeit gemäß § 1666 BGB (Einschränkungen durch psychische Störungen, Sucht, Partnerschaftsgewalt, Misshandlung, Vernachlässigung und sexuellen Missbrauch, Intelligenzminderung, somatische Erkrankungen u.a.) Ausgewählte Störungsbilder der klinischen Kinder- und Jugendpsychologie sowie im Erwachsenenalter Auswirkungen von Traumatisierungen auf die Erziehungsfähigkeit / kindliche Entwicklung (Posttraumatische Belastungsstörung PTBS) Beurteilung der Umgangsregelung nach §§ 1684 ff. BGB Beurteilung von Sorgerechtsregelungen und aktuellen Fragen des FamFG und BGB aus rechtspsychologischer Sicht HKÜ-Verfahren. Kindliche Beeinträchtigung durch elterliche Partnerschaftsgewalt und die Gestaltung kindschaftsrechtlicher Verfahren Die Tagung wendet sich vorrangig an Richterinnen und Richter der ordentlichen Gerichtsbarkeit, die mit Familiensachen befasst sind. Elterliche Partnerschaftsgewalt ist als Indikator potenzieller Kindeswohlgefährdung zu werten. Die interdisziplinäre Tagung beleuchtet Art und Umfang der kindlichen Schädigungen aus entwicklungspsychologischer, medizinischer sowie kinderpsychiatrischer Sicht, zeichnet Heilungsbedingungen auf und setzt diese in Bezug zu den rechtlichen Anforderungen im familiengerichtlichen Verfahren, insbesondere zu den Regelungen der elterlichen Sorge und des Umgangs. Für den kollegialen Erfahrungsaustausch steht ausreichend Raum zur Verfügung. Im Einzelnen werden die folgenden Aspekte erörtert: Ausmaß und Art kindlicher Schädigung durch elterliche Partnerschaftsgewalt Kriterien und Verfahren zur Einschätzung einer Kindeswohlgefährdung in Fällen elterlicher Partnerschaftsgewalt Die Bedeutung kindlicher Bindung für Traumatisierung und Heilung Auswirkungen (kinder-) therapeutischer Behandlung auf die Aussagetüchtigkeit bzw. –verwertbarkeit Auswirkungen der Partnerschaftsgewalt auf die Eltern als Sorge- und Umgangsberechtigte bzw. –begehrende Die Gestaltung von Sorge- und insbesondere Umgangsregelungen vor dem Hintergrund der dargestellten neuesten Erkenntnisse aus entwicklungspsychologischer , pädagogischer und medizinischer Forschung Die Vereinbarung von Gewaltschutz und Kinderschutz Soziale Trainingskurse für Partnerschaftsgewalt ausübende Elternteile zur Förderung der Erziehungsfähigkeit. Strafverfolgung bei sexuellem Übergriff – Die „Nein-heißt-Nein-Lösung“ im StGB Die Tagung wendet sich an Richterinnen und Richter sowie Staatsanwältinnen und Staatsanwälte. Mit dem im November 2016 in Kraft getretenen 50. Strafrechtsänderungsgesetz – Verbesserung des Schutzes der sexuellen Selbstbestimmung hat das Sexualstrafrecht eine grundlegende Neuausrichtung erfahren. Sie hat nicht nur zur Aufnahme der „Nein-heißt-Nein-Lösung“ in das Strafgesetzbuch geführt, sondern auch eine Vielzahl weiterer neuer Grundtatbestände im Sexualstrafrecht geschaffen. Die Tagung wird sich im Einzelnen mit diesen neuen Regelungen befassen. Es sollen aber auch die besonderen Schwierigkeiten und Anforderungen in Strafverfahren wegen sexuellen Übergriffs beleuchtet werden und zwar auch vor dem Hintergrund der neuen Rechtslage. So wird es unter anderem um die Probleme beim Tatnachweis und bei der Beweissicherung gehen sowie um den Umgang mit Falschverdächtigungen . Schließlich wird sich die Tagung mit dem Schutz der Opfer in Strafverfahren wegen Sexualdelikten beschäftigen. Gewalt in der Familie – Familien- und strafrechtliche Aspekte, Glaubhaftigkeitsbeurteilung bei Verdacht auf sexuellen Missbrauch Die Tagung wendet sich an Richterinnen und Richter, die im Straf- bzw. Familienrecht tätig sind, sowie an Staatsanwältinnen und Staatsanwälte. In Vorträgen und Diskussionen sollen insbesondere folgende Themen beleuchtet werden: Entstehung von häuslicher Gewalt Gewalt in Familien aus dem islamischen Kulturkreis Reaktion des Familiengerichts auf Gewalt in der Familie unter besonderer Berücksichtigung des Gewaltschutzgesetzes Aufgaben und Probleme des Jugendamtes bei familiären Konflikten Gewaltopfer und Strafverfahren Glaubhaftigkeitsbeurteilungen bei Verdacht auf sexuellen Missbrauch Videovernehmung von kindlichen Gewaltopfern. Die Anhörung/Vernehmung von Kindern und Jugendlichen, auch unter Berücksichtigung der Videovernehmung Die Tagung wendet sich an Strafrichterinnen und Strafrichter sowie an Staatsanwältinnen und Staatsanwälte, aber auch an Familienrichterinnen und Familienrichter. Nach Einführungsvorträgen zu den rechtlichen Grundlagen der Anhörung von Kindern und Jugendlichen vor dem Familiengericht sowie zu den rechtlichen Grundlagen der Videovernehmung im Strafprozess sollen zunächst die grundlegenden psychologischen Besonderheiten der Vernehmung/Anhörung von Kindern und Jugendlichen vermittelt werden, bevor das erworbene Wissen durch umfassende praktische Übungen und die Auswertung von Videoaufzeichnung vertieft wird. Kindschaftsrecht Von der Übertragung der gemeinsamen Sorge bis zum Umgangsrecht des leiblichen Vaters – Aktuelle Rechtsprechung des BGH zum Kindschaftsrecht Wie viel Wahrheit braucht und verträgt das Kind? – Gestaltung der richterlichen Kindesanhörung, insbesondere zu das Kind belastenden oder für dieses traumatischen Umständen, aus psychologischer Sicht Das psychologische Sachverständigen- Gutachten im Kindschaftsverfahren – Probleme der Beweisaufnahme und der Beweiswürdigung an der Schnittstelle zwischen Psychologie und Kindschaftsrecht Das psychologische Sachverständigen- Gutachten im Kindschaftsverfahren – Gesetzliche Neuerungen und Entwicklungsperspektiven Grundstrukturen des internationalen Kindschaftsrechts und aktuelle Entwicklungen Familienrechtliche Behandlung minderjähriger Flüchtlinge Aktuelle Gesetzesentwicklung im Kindschafts- und Abstammungsrecht: Freiheitsentziehende Maßnahmen, Beschleunigungsrüge, Spenderregister, Missbräuchliche Vaterschaftsanerkennungen Das Wechselmodell im Kindschafts- und Unterhaltsrecht „Nein heißt Nein – wirklich?“ Das neue Sexualstrafrecht in Theorie und Praxis Das neue Sexualstrafrecht: Strafbarkeitslücken nach dem alten Recht Auslegung und Bewertung des neuen Rechts Sexuelle Gewalt gegen Frauen in patriarchalischen Strukturen / kulturell legitimierte Gewalt gegen Frauen Welche praktischen Defizite und Probleme sieht die Rechtsanwaltschaft im Gesetzesvollzug Das neue Sexualstrafrecht aus aussagepsychologischer Sicht Workshop zur Aussagepsychologie Kindschaftsrecht in der familiengerichtlichen Praxis mit interdisziplinären Bezügen Die Tagung richtet sich an Familienrichterinnen und Familienrichter, die bereits eine Familienabteilung bearbeiten oder künftig übernehmen werden. Die unter juristischen Aspekten nicht immer leicht greifbare Materie in Sorge- und Umgangsverfahren soll im interdisziplinären Kontext unter Berücksichtigung aktueller Entwicklungen und verfahrensspezifischer Besonderheiten näher beleuchtet werden. Ein Schwerpunkt der Tagung soll den sozialwissenschaftlichen Bezügen des Familienrechts gewidmet werden, die in der juristischen Ausbildung zumeist nur wenig Beachtung finden. Zudem sollen verschiedene, in der täglichen Praxis häufig auftauchende Fragestellungen zum Sorge- und Umgangsrecht sowie bei möglicher Kindeswohlgefährdung in Vortrag und Diskussion erörtert werden. „Kind im Konflikt; Kinder bei Trennung und Scheidung; psychologisches Hintergrundwissen für die Kindesanhörung Umgangsregelungen im Spannungsfeld zwischen Wechselmodell und Umgangsverweigerung bzw. –boykott; Vorwurf sexueller Missbrauch; Anforderungen an gerichtliche Sachverständigengutachten “ „Kinderschutz im Lichte der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts Des Weiteren ist eine Exkursion zum Bundesjustizministerium in Berlin vorgesehen. Kindesschutz, Jugendhilfe und Familiengerichtliche Gutachten Kindeswohlgefährdung und Elternrecht – materiell-rechtliche Voraussetzungen gemäß §§ 1666, 1666a BGB unter Berücksichtigung verfassungsrechtlicher Vorgaben Verfahrensrechtliche Anforderungen in Kindesschutzsachen - Verfahrensgestaltung - Amtsermittlung nach § 26 FamFG Beweiserhebung in Kindschaftssachen, insbesondere Einholung von Sachverständigengutachten Psychologische Sachverständigengutachten: Mindeststandards für Sachverständigengutachten Kindesschutz als gemeinsame Aufgabe von Familiengericht und Jugendamt - Aufgaben, Möglichkeiten und Grenzen der Jugendhilfe beim Kinderschutz - Rolle des Jugendamts im familiengerichtlichen Verfahren - Kooperation, Informationsaustausch und Konflikte zwischen Jugendamt und Familiengericht Zwischenergebnisse der Studie "Kindeswohl zwischen Jugendhilfe der Justiz“ Kindesschutz bei Eltern mit psychischer Erkrankung - Gefährdungseinschätzung - Hilfen und Unterstützungsmöglichkeiten Jahr 2011 a) Justizakademie Recklinghausen* Summe: 56 7 49 0 * Im Hinblick auf die Auslastung der justizeigenen Tagungsstätte in Recklinghausen werden auch externe Tagungshäuser genutzt. Tagungen für Richterinnen und Richter sowie Staatsanwältinnen und Staatsanwälte, zum Themenbereich sexualisierte Gewalt gegen Kinder und Jugendliche 16. bis 18.03.2011 Recklinghausen 7 7 Teilnehmende insgesamt davon: weitere Dienste Zeitraum Tagungsort davon: staatsanwaltlicher Dienst davon: richterlicher Dienst 11 25.10. bis 27.10.2011 Recklinghausen 15 12.07. bis 14.07.2011 Recklinghausen 16 Strafrecht - Vernehmung kindlicher und jugendlicher Zeugen (Ri / StA) 14 Familienrecht - Anhörung von Kindern und Jugendlichen (Ri) 15 Familienrecht - Familienpsychologische Gutachten - Aktuelle Fragen und Einführung in die Rechtspsychologie (Ri) Duisburg Familienrecht - Anhörung von Kindern und Jugendlichen (Ri) 16 05. bis 06.09.2011 11 EichholzS Textfeld Anlage 2 b) Deutsche Richterakademie* Summe: 11 5 6 0 Gesamtsumme: 67 12 55 0 davon: weitere Dienste 27.03. bis 02.04.2011 Wustrau 5 3 2 Zeitraum Tagungsort Teilnehmende insgesamt davon: staatsanwaltlicher Dienst davon: richterlicher Dienst 30.10. bis 05.11.2011 Der Schutz von Kindern vor Vernachlässigung und Misshandlung 17.01. bis 22.01.2011 2 Trier 3 1 2 1 Wustrau 0 30.01. bis 05.02.2011 *Eine von Bund und Ländern gemeinsam getragene Tagungsstätte. Zu den dortigen Seminaren können alle Bundesländer und der Bund Teilnehmende entsenden. Der Umgang mit Opfern sexueller Gewalt innerhalb des Strafverfahrens, insbesondere mit Kindern/Jugendlichen Die Anhörung/Vernehmung von Kindern und Jugendlichen, auch unter Berücksichtigung der Videovernehmung Gewalt in der Familie - familien- oder strafrechtliche Aspekte, Stalking und Kindesmissbrauch Trier 3 Jahr 2012 a) Justizakademie Recklinghausen Familienrecht - Missbrauchsverdacht im Trennungskonflikt (Ri) 27.08.2012 Recklinghausen 19 3 16 Summe: 78 12 66 0 Zeitraum Tagungsort Teilnehmende insgesamt davon: staatsanwaltlicher Dienst davon: richterlicher Dienst davon: weitere Dienste 14 16 11 9 Familienrecht - Familienpsychologische Gutachten - Aktuelle Fragen und Einführung in die Rechtspsychologie (Ri) 21. bis 23.02.2012 Gelsenkirchen 14 Familienrecht - Anhörung von Kindern und Jugendlichen (Ri) 19. bis 21.11.2012 Gelsenkirchen 16 Strafrecht - Vernehmung kindlicher und jugendlicher Zeugen (Ri / StA) 02. bis 03.05.2012 Recklinghausen 16 5 Strafrecht - Vernehmung von Opferzeugen (Ri / StA) 02. bis 04.04.2012 Gelsenkirchen 13 4 b) Deutsche Richterakademie Summe: 15 9 5 1 Gesamtsumme: 93 21 71 1 Pflegekinder und -familien 06. bis 11.02.2012 Wustrau 2 2 Die Anhörung/Vernehmung von Kindern und Jugendlichen, auch unter Berücksichtigung der Videovernehmung 29.10. bis 03.11.2012 Wustrau 1 1 2 Gewalt in der Familie - familien- und strafrechtliche Aspekte, Stalking und Kindesmissbrauch 02. bis 08.09.2012 Trier 5 2 Der Umgang mit Opfern sexueller Gewalt innerhalb des Strafverfahrens, insbesondere mit Kindern/Jugendlichen 18. bis 24.03.2012 Wustrau 7 6 davon: staatsanwaltlicher Dienst davon: richterlicher Dienst davon: weitere Dienste 1 1 Zeitraum Tagungsort Teilnehmende insgesamt Jahr 2013 a) Justizakademie Recklinghausen Summe: 93 12 81 0 * davon 1 Amtsanwältin bzw. Amtsanwalt Zeitraum Tagungsort Teilnehmende insgesamt davon: staatsanwaltlicher Dienst davon: richterlicher Dienst davon: weitere Dienste 11 Familienrecht - Familienpsychologische Gutachten - Aktuelle Fragen und Einführung in die Rechtspsychologie (Ri) 02. bis 04.09.2013 Recklinghausen 11 Familienrecht - Familienpsychologische Gutachten - Aktuelle Fragen und Einführung in die Rechtspsychologie (Ri) 06. bis 08.05.2013 Münster 14 14 Familienrecht - Familienpsychologische Gutachten - Aktuelle Fragen und Einführung in die Rechtspsychologie (Ri) 04. bis 06.02.2013 Recklinghausen 16 16 Straf- und Zivilrecht - Stalking - Erkennen, bewerten, verhindern (Ri / StA)* 25.06.2013 Recklinghausen 8 3 17 Strafrecht - Vernehmung kindlicher und jugendlicher Zeugen (Ri / StA) 26. bis 27.06.2013 Recklinghausen 16 4 12 6 Strafrecht - Vernehmung von Opferzeugen (Ri / StA) 26. bis 28.06.2013 Münster 11 5 5 OVG-Fachtagung - Kinder- und Jugendhilferecht (Ri) 30.09.2013 Recklinghausen 17 b) Deutsche Richterakademie Summe: 6 1 5 0 Gesamtsumme: 99 13 86 0 Psychotraumatologie bei Kindern und Jugendlichen – Konsequenzen für die familienrichterliche Entscheidungsbildung 14. bis 18.10.2013 Wustrau 4 4 Der Umgang mit Opfern sexueller Gewalt im Strafverfahren, insbesondere mit Kindern/Jugendlichen 24.02. bis 02.03.2013 Wustrau 2 1 1 Zeitraum Tagungsort Teilnehmende insgesamt davon: staatsanwaltlicher Dienst davon: richterlicher Dienst davon: weitere Dienste Jahr 2014 a) Justizakademie Recklinghausen Summe: 79 10 69 0 Familienrecht - Familienpsychologische Gutachten - Vertiefung (Ri) 24. bis 25.09.2014 Recklinghausen 11 11 Familienrecht - Familienpsychologische Gutachten - Aktuelle Fragen und Einführung in die 08. bis 10.09.2014 Duisburg 11 11 Familienrecht - Familienpsychologische Gutachten - Aktuelle Fragen und Einführung in die 19. bis 21.02.2014 Recklinghausen 15 15 Familienrecht - Anhörung von Kindern und Jugendlichen (Ri) 15. bis 17.12.2014 Duisburg 15 15 Strafrecht - Vernehmung kindlicher und jugendlicher Zeugen (Ri / StA) 25. bis 26.06.2014 Recklinghausen 9 5 4 Strafrecht - Vernehmung von Opferzeugen (Ri / StA / AA) 08. bis 10.10.2014 Recklinghausen 7 2 5 Strafrecht - Vernehmung von Opferzeugen (Ri / StA) 30.06. bis 02.07.2014 Recklinghausen 11 3 8 Zeitraum Tagungsort Teilnehmende insgesamt davon: staatsanwaltlicher Dienst davon: richterlicher Dienst davon: weitere Dienste b) Deutsche Richterakademie 1 Summe: 13 2 10 1 Gesamtsumme: 92 12 79 1 4 Kindschaftsrechtliche Verfahren bei elterlicher Partnergewalt 13. bis 16.10.2014 Trier 5 Die Anhörung/Vernehmung von Kindern und Jugendlichen, auch unter Berücksichtigung der Videovernehmung 08. bis 12.12.2014 Wustrau 5 1 5 davon: weitere Dienste Gewalt in der Familie - Familien- und strafrechtliche Aspekte, Stalking und Kindesmissbrauch 15. bis 20.06.2014 Trier 3 1 1 Zeitraum Tagungsort Teilnehmende insgesamt davon: staatsanwaltlicher Dienst davon: richterlicher Dienst Jahr 2015 a) Justizakademie Recklinghausen 4 Summe: 84 11 65 8 * davon 1 Amtsanwältin bzw. Amtsanwalt ** davon 3 Amtsanwältinnen bzw. Amtsanwälte Familienrecht - Familienpsychologische Gutachten - Aktuelle Fragen und Einführung in die Rechtspsychologie (Ri) 17. bis 19.06.2015 Recklinghausen 15 15 Familienrecht - Familienpsychologische Gutachten - Aktuelle Fragen und Einführung in die Rechtspsychologie (Ri) 09. bis 11.02.2015 Recklinghausen 14 14 10. bis 11.06.2015 Recklinghausen 12 3 5 Familienrecht - Anhörung von Kindern und Jugendlichen (Ri / Rpfl) 16. bis 18.12.2015 Recklinghausen 16 13 3 Strafrecht - Vernehmung kindlicher und jugendlicher Zeugen (Ri / StA) 26. bis 27.02.2015 Recklinghausen 16 3 13 Familienrecht und Strafrecht - Stalking - Erkennen, Bewerten, Verhindern (AA / Ri / StA / Rpfl)** Strafrecht - Vernehmung von Opferzeugen (Ri / StA / AA)* 16. bis 18.03.2015 Recklinghausen 11 5 6 Zeitraum Tagungsort Teilnehmende insgesamt davon: staatsanwaltlicher Dienst davon: richterlicher Dienst davon: weitere Dienste b) Deutsche Richterakademie Summe: 7 0 7 0 Gesamtsumme: 91 11 72 8 7 Zeitraum Tagungsort Teilnehmende insgesamt davon: staatsanwaltlicher Dienst davon: richterlicher Dienst davon: weitere Dienste Trier 7 Gewalt in der Familie - Familien- und strafrechtliche Aspekte, Stalking und Kindesmissbrauch 07. bis 12.06.2015 Jahr 2016 a) Justizakademie Recklinghausen 3 Summe: 81 11 56 14 * davon 1 Amtsanwältin bzw. Amtsanwalt ** davon 2 Amtsanwältinnen bzw. Amtsanwälte 9 Familienrecht - Familienpsychologische Gutachten - Aktuelle Fragen und Einführung in die Rechtspsychologie (Ri) 22.02. bis 24.02.2016 Recklinghausen 16 16 Familienrecht - Familienpsychologische Gutachten - Aktuelle Fragen und Einführung in die Rechtspsychologie (Ri) 08. bis 10.06.2016 Recklinghausen 9 Familienrecht und Strafrecht - Stalking und Gewaltschutz - Erkennen, Bewerten, Verhindern (Ri / StA / Rpfl / AA) ** 20. bis 21.09.2016 Recklinghausen 12 64 2 Familienrecht - Anhörung von Kindern und Jugendlichen (Ri / Rpfl) 15. bis 17.11.2016 Recklinghausen 16 79 Strafrecht - KURS-NRW (Ri / StA) 17.11.2016 Recklinghausen 6 0 5 1 Strafrecht - Vernehmung kindlicher und jugendlicher Zeugen (Ri / StA) 02. bis 03.06.2016 Duisburg 11 4 7 Strafrecht - Vernehmung von Opferzeugen (Ri / StA / AA) * 02. bis 04.02.2016 Recklinghausen 11 8 Zeitraum Tagungsort Teilnehmende insgesamt davon: staatsanwaltlicher Dienst davon: richterlicher Dienst davon: weitere Dienste b) Deutsche Richterakademie Summe: 14 0 14 0 Gesamtsumme: 95 11 70 14 Die Anhörung / Vernehmung von Kindern und Jugendlichen, auch unter Berücksichtigung der Videovernehmung 30.10. bis 04.11.2016 Trier 1 1 Zeitraum Tagungsort Teilnehmende insgesamt davon: staatsanwaltlicher Dienst davon: richterlicher Dienst davon: weitere Dienste 16. bis 20.05.2016 Trier 2 2 Kindschaftsrecht in der familiengerichtlichen Praxis mit interdisziplinären Bezügen 11. bis 15.07.2016 Wustrau 7 7 Familienpsychologische Gutachten Kinderschutz, Jugendhilfe und Familiengerichtliche Gutachten 04. bis 08.12.2016 Wustrau 3 3 1 Gewalt in der Familie - Familien- und strafrechtliche Aspekte, Stalking und Kindesmissbrauch 31.01. bis 05.02.2016 Trier 1 Jahr 2017 a) Justizakademie Recklinghausen 13 4 Summe: 84 17 59 8 Familienrecht - Familienpsychologische Gutachten - Aktuelle Fragen und Einführung in die Rechtspsychologie (Ri) 09. bis 11.01.2017 Duisburg 16 16 10 Familienrecht und Strafrecht - Stalking und Gewaltschutz - Erkennen, Bewerten, Verhindern (Ri / StA / Rpfl / AA) 18. bis 19.01.2017 Recklinghausen 12 2 Strafrecht - Vernehmung kindlicher und jugendlicher Zeugen (Ri / StA) 11. bis 12.05.2017 Recklinghausen 13 3 Familienrecht - Anhörung von Kindern und Jugendlichen (Ri / Rpfl) 16. bis 18.05.2017 Recklinghausen 15 Strafrecht - Vernehmung von Opferzeugen (Ri / StA / AA) 29. bis 31.07.2017 Gelsenkirchen 15 7 Strafrecht - KURS-NRW (Ri / StA) 20.02.2017 Recklinghausen 13 5 davon: weitere Dienste Zeitraum Tagungsort Teilnehmende insgesamt davon: staatsanwaltlicher Dienst davon: richterlicher Dienst 8 8 6 2 a) Deutsche Richterakademie Summe: 24 7 17 0 Gesamtsumme: 108 24 76 8 2 2 7 Kindliche Beeinträchtigung durch elterliche Partnerschaftsgewalt und Gestaltung kindschaftsrechtlicher Verfahren Trier 2 Kindschaftsrecht 20. bis 24.11.2017 Trier 7 Familienpsychologische Gutachten 23. bis 27.01.2017 Trier Gewalt in der Familie - Familien- und strafrechtliche Aspekte, Glaubhaftigkeitsbeurteilung bei Verdacht auf sexuellem Missbrauch 20. bis 25.08.2017 Trier 5 3 2 DRA-aktuell: Nein heißt Nein - wirklich? Das neue Sexualstrafrecht in Theorie und Praxis 21. bis 24.05.2017 Wustrau 8 4 4 davon: weitere Dienste Zeitraum Tagungsort Teilnehmende insgesamt davon: staatsanwaltlicher Dienst davon: richterlicher Dienst 23. bis 27.10.2017 2 Jahr 2018 a) Justizakademie Recklinghausen 22. bis 23.03.2018 26.02.2018 - 12 28.02.2018 Summe: 114 21 60 33 * davon 3 Amtsanwältinnen bzw. Amtsanwälte Familienrecht - Familienpsychologische Gutachten - Aktuelle Fragen und Einführung in die Rechtspsychologie (Ri) 23. bis 25.01.2018 Duisburg 16 16 5 6 Familienrecht - Anhörung von Kindern und Jugendlichen (Ri / Rpfl) Recklinghausen 17 5 Familienrecht und Strafrecht - Stalking und Gewaltschutz - Erkennen, Bewerten, Verhindern (Ri / StA / Rpfl / AA) * 29. bis 30.01.2018 Essen 15 4 21 Strafrecht - Vernehmung von Opferzeugen (Ri / StA / AA) 17. bis 19.10.2018 Recklinghausen 10 3 7 Strafrecht - Erfahrungsaustausch KURS NRW (Ri / StA / VZ / Polizei) 15.10.2018 Recklinghausen 28 3 4 1Strafrecht - KURS-NRW (Ri / StA) 09.04.2018 Recklinghausen 15 8 6 Strafrecht - Vernehmung kindlicher und jugendlicher Zeugen (Ri / StA) Duisburg 13 3 10 Zeitraum Tagungsort Teilnehmende insgesamt davon: staatsanwaltlicher Dienst davon: richterlicher Dienst davon: weitere Dienste b) Deutsche Richterakademie Summe: 19 8 11 0 Gesamtsumme: 133 29 71 33 2 Kindschaftsrecht in der familiengerichtlichen Praxis mit interdisziplinären Bezügen 29.10. bis 02.11.2018 Wustrau 2 Die Anhörung/Vernehmung von Kindern und Jugendlichen, auch unter Berücksichtigung der Videovernehmung 02. bis 07.12.2018 Wustrau 3 1 2 Strafverfolgung bei sexuellem Übergriff - die "Nein-heißt-Nein-Lösung" im Strafgesetzbuch 02. bis 06.12.2018 Trier 6 5 1 Gewalt in der Familie - Familien- und strafrechtliche Aspekte, Glaubhaftigkeitsbeurteilung bei Verdacht auf sexuellem Missbrauch 08. bis 13.04.2018 Trier 6 2 4 davon: weitere Dienste Zeitraum Tagungsort Teilnehmende insgesamt davon: staatsanwaltlicher Dienst davon: richterlicher Dienst 2Familienpsychologische Gutachten 14. bis 18.05.2018 Trier 2 Jahr 2019 a) Justizakademie Recklinghausen 6 7 5 Summe: 94 37 50 7 * 1 Amtsanwältin bzw. Amtsanwalt ** 6 Amtsanwältinnen bzw. Amtsanwälte Familienrecht und Strafrecht - Stalking und Gewaltschutz - Erkennen, Bewerten, Verhindern (Ri / StA / Rpfl / AA) ** 18. bis 19.02.2019 Essen 15 3 Familienrecht - Familienpsychologische Gutachten - Aktuelle Fragen und Einführung in die Rechtspsychologie (Ri) 01.04. bis 03.04.2019 Münster 17 Strafrecht - Bekämpfung der Kinderpornografie (Ri / StA) 30. bis 31.10.2019 Duisburg 15 11 Familienrecht - Anhörung von Kindern und Jugendlichen (Ri / Rpfl) 08. bis 10.05.2019 Recklinghausen 10 Strafrecht - Vernehmung von Opferzeugen (Ri / StA / AA) * 15. bis 17.04.2019 Recklinghausen 16 7 Strafrecht - KURS-NRW (Ri / StA) 02.10.2019 Recklinghausen 10 5 Strafrecht - Vernehmung kindlicher und jugendlicher Zeugen (Ri / StA) 07. bis 08.01.2019 Recklinghausen 11 7 Zeitraum Tagungsort Teilnehmende insgesamt davon: weitere Dienste davon: staatsanwaltlicher Dienst davon: richterlicher Dienst 4 5 9 4 4 17 b) Deutsche Richterakademie Summe: 10 4 6 0 Gesamtsumme: 104 41 56 7 Kindliche Beeinträchtigung durch elterliche Partnerschaftsgewalt und die Gestaltung kindschaftsrechtlicher Verfahren 01. bis 05.04.2019 Trier 3 3 Strafverfolgung bei sexuellem Übergriff - Die "Nein-heißt-Nein-Lösung" im StGB 09. bis 13.12.2019 Wustrau 1 1 Zeitraum Tagungsort Teilnehmende insgesamt 2 Gewalt in der Familie - Familien- und strafrechtliche Aspekte, Glaubhaftigkeitsbeurteilung bei Verdacht auf sexuellem Missbrauch 11. bis 15.03.2019 Wustrau 4 3 1 Familienpsychologische Gutachten und einvernehmliche Konfliktlösungen 18. bis 22.11.2019 Trier 2 davon: staatsanwaltlicher Dienst davon: richterlicher Dienst davon: weitere Dienste Leere Seite