LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Drucksache 17/10679 18.08.2020 Datum des Originals: 18.08.2020/Ausgegeben: 24.08.2020 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 4083 vom 10. Juli 2020 des Abgeordneten Martin Börschel SPD Drucksache 17/10178 Warum blockiert die Landesregierung die Entwicklung des Otto-Langen-Quartiers in Köln-Mülheim? Vorbemerkung der Kleinen Anfrage In der Drucksache 17/9643 beantwortet die Landesregierung die Kleine Anfrage „Welche Maßnahmen ergreift die Landesregierung zur Sicherung des NRW.URBAN Geländes in Köln- Mülheim?“ des Unterzeichners. Darin wird u.a. ausgeführt, dass der von der Stadt Köln favorisierte Direktverkauf eingehend mit der Stadt Köln erörtert worden sei, aber nach mehrfacher juristischer Beratung verworfen werden musste, da ein Direktverkauf gegen EU-Beihilferecht verstoßen könnte. In Abstimmung mit der Stadt Köln hat das Land Nordrhein-Westfalen die NRW.URBAN Ende April dieses Jahres beauftragt, ein Verkaufsverfahren zu initiieren, das die städtebaulichen Ziele der Stadt Köln berücksichtigt. Nach Durchführung des Wettbewerbsverfahrens sollen mit den geeigneten Investoren-Architekten-Teams Verhandlungen bzgl. der städtebaulichen Entwürfe, des Nutzungskonzeptes und des Kaufpreises geführt werden. Aus Sicht der Stadt Köln besteht ein hohes öffentliches Interesse an einer raschen, aber auch städtebaulich sinnvollen und harmonischen Entwicklung des Quartiers, insbesondere zur Schaffung bezahlbaren Wohnraums gemischt mit kultureller und gewerblicher Nutzung. Die Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung hat die Kleine Anfrage 4083 mit Schreiben vom 18. August 2020 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister der Finanzen beantwortet. 1. Welche sind aus Sicht des Landes NRW die städtebaulichen Ziele der Stadt Köln, die NRW.URBAN bei der Durchführung des Verkaufsverfahrens berücksichtigen soll? Das Aufstellen und Ändern von Bauleitplänen obliegt der Stadt Köln im Rahmen der ihr verfassungsrechtlich garantierten Planungshoheit. Im Hinblick auf die städtebaulichen Vorgaben und Festlegung der Parameter des Präqualifikationsverfahrens hat die Stadt Köln über die inhaltlichen Fragen im Rahmen ihrer kommunalen Planungshoheit zu entscheiden. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/10679 2 2. Inwieweit hat sich die Oberbürgermeisterin bzw. die Stadt Köln mit der Landesregierung dahingehend abgestimmt, dass ein wettbewerbliches Verkaufsverfahren eingeleitet werden soll? (Es wird um eine genaue Darstellung hinsichtlich Zeitpunkt und Beteiligter der diesbezüglichen Absprachen gebeten.) Am 17. Januar 2020 wurde im Stadtgespräch mit dem Baudezernenten der Stadt Köln und der Amtsleiterin für Stadtentwicklung vereinbart, gemeinsam mit der Stadt Köln ein Verkaufsverfahren zu gestalten. Ein wettbewerbliches Verkaufsverfahren ist aus haushalts- und beihilferechtlichen Gründen unverzichtbar. Daher wurde regierungsintern ein mehrstufiges europaweites Verkaufsverfahren abgestimmt. Diesem Verfahren werden städtebauliche Vorgaben und Festlegung der Parameter der Stadt Köln zu Grunde gelegt. Hierüber wurde der Baudezernent der Stadt Köln anschließend unterrichtet und NRW.URBAN beauftragt, mit der Stadt Köln ein gemeinsames Werkstattverfahren zur Konkretisierung der städtebaulichen Ziele und Rahmenbedingungen sowie in der Folge ein mehrstufiges europaweites Verkaufsverfahren zur Veräußerung der Liegenschaft durchzuführen. NRW.URBAN hat den Kontakt zur Stadt Köln bereits aufgenommen. Ein erstes Sondierungsgespräch zur Abstimmung des weiteren Vorgehens ist für Anfang September terminiert. 3. Gibt es rechtswirksame Zusicherungen an die Stadt Köln zu Möglichkeiten der Mitwirkung? Mit der Stadt Köln wird wie oben beschrieben die Vorbereitung und Durchführung des Verfahrens abgestimmt.