LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Drucksache 17/1068 02.11.2017 Datum des Originals: 27.10.2017/Ausgegeben: 07.11.2017 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 338 vom 19. September 2017 des Abgeordneten Herbert Strotebeck AfD Drucksache 17/688 Sexualverbrechen in NRW Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Prolog: In der Silvesternacht 2015 kam es durch ca. 1000 „Flüchtlinge“ zu sexuellen Übergriffen und Diebstählen rund um den Kölner Hauptbahnhof. Von den über 1.200 Strafanzeigen haben mehr als 500 einen sexuell motivierten Hintergrund.1 Eine einfache Abfrage mit dem Suchbegriff „sexuelle Übergriffe“ in einer Internetsuchmaschine zeigt, dass es in Deutschland mittlerweile beinahe wöchentlich zu sexuellen Übergriffen von teilweise hunderten „Flüchtlingen“ bei Volksfesten und ähnlichen Veranstaltungen kommt. Die Texte in der Lokalpresse gleichen sich dabei. Exemplarisch ein Vorfall aus dem Juli 2017: „Wie die Polizei am Sonntag mitteilte, soll am Samstag eine 17-Jährige von drei Asylbewerbern [in Schorndorf] festgehalten und am Po begrapscht worden sein. Bereits am Freitagabend wurden den Beamten drei Fälle sexueller Belästigung gemeldet. In einem Fall wurde ein verdächtiger Iraker ermittelt. […] In der Nacht zum Sonntag versammelten sich laut Polizei […] bis zu 1.000 junge Leute im Schlosspark der Stadt und randalierten. Bei einem großen Teil handelte es sich wohl um Personen mit Migrationshintergrund, heißt es in der Mitteilung. Als die Polizei einschritt, wurden die Beamten mit Flaschen beworfen.“2 1 http://www.heute.de/untersuchungsausschuss-koelner-silvesternacht-abschlussbericht-kritik-anpolizei -und-stadt-46870694.html 2 https://www.swr.de/swraktuell/bw/uebergriffe-und-krawalle-bei-volksfest-in-schorndorf/- /id=1622/did=19910152/nid=1622/1dc95q0/index.html LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/1068 2 Besonders makabre Fälle schaffen es auch in die überregionale Presse: Im Oktober 2016 wurde eine 19-jährige Studentin durch einen „Schutzsuchenden“ aus Afghanistan vergewaltigt und ermordet.3 Im September 2017 kam es in Bayern zu einer Vergewaltigung einer 16- Jährigen auf offener Straße in der Nähe eines Flüchtlingsheims. Die drei mutmaßlichen Täter sind „Flüchtlinge“ aus Afghanistan.4 Dass dies nicht alles nur „Einzelfälle“ sind, zeigt sich anhand einer aktuellen Statistik: Laut Presseberichten hat es in Bayern in den ersten sechs Monaten dieses Jahres 48 Prozent mehr Vergewaltigungen gegeben als im Vorjahreszeitraum. Laut Presse seien „die Gründe für die Steigerung der Gesamtzahl zunächst unklar.“5 Vergangene Woche wurden vom Düsseldorfer Flughafen acht „Flüchtlinge“ nach Afghanistan abgeschoben. Die „Refugees“ hatten unter anderem schweren Kindesmissbrauch und Vergewaltigungen begangen.6 Am Düsseldorfer Flughafen gab es Proteste gegen die Abschiebung der „schutzsuchenden“ Straftäter. Der Verein „Pro Asyl“ fordert den Stopp der Abschiebungen und sorgt sich in einer Pressemitteilung um die abgeschobenen „Flüchtlinge“: „Rückkehrer haben zudem oft kein soziales Netzwerk mehr, das zum Überleben in Afghanistan dringend notwendig ist.“7 Der Minister des Innern hat die Kleine Anfrage 338 mit Schreiben vom 27. Oktober 2017 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration, dem Minister der Finanzen sowie dem Minister der Justiz beantwortet. Vorbemerkung der Landesregierung: Datenquelle zur Beantwortung der Fragen 1 und 2 ist die Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS). Die Erfassung von Fällen und Tatverdächtigen in der PKS erfolgt nach bundeseinheitlichen Richtlinien. 1. Wie hat sich die Anzahl der Straftaten mit sexuellem Hintergrund in NRW entwickelt (bitte aufschlüsseln nach Sexualdelikten/-verbrechen insgesamt und Vergewaltigungen von 2014 bis heute)? Vergewaltigungen und sexuelle Nötigungen werden in der PKS zusammenfassend und nicht differenziert ausgewiesen. Daten zu Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung sind der Anlage zu entnehmen. Hierzu wird ergänzend angemerkt: Aufgrund der Änderung des Sexualstrafrechts im November 2016 weist die PKS seit dem Jahr 2017 Straftaten gemäß § 184 i StGB und § 184 j StGB gesondert als Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung aus. Diese Delikte wurden vor der Strafrechtsänderung in der PKS 3 http://www.spiegel.de/panorama/justiz/freiburg-was-der-angeklagte-im-mordfall-maria-l-vor-gerichtaussagt -a-1166255.html 4 http://www.augsburger-allgemeine.de/bayern/Auf-offener-Strasse-vergewaltigt-id42699751.html 5 http://www.pnp.de/nachrichten/bayern/2652516_Statistik-48-Prozent-mehr-Vergewaltigungen-in- Bayern.html 6 https://www.welt.de/politik/deutschland/article168624643/Abschiebung-auch-wegen-schwerensexuellen -Kindesmissbrauchs.html 7 https://www.proasyl.de/pressemitteilung/abschiebungen-nach-afghanistan-stoppen/ LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/1068 3 nicht als Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung, sondern als Beleidigungen auf sexueller Grundlage erfasst. Straftaten gemäß § 177 Abs. 1, 2, 3, 4, 7, 8 und 9 StGB werden der PKS-Gruppe „Vergewaltigung und sexuelle Nötigung“ erst seit dem 01.01.2017 zugeordnet. 2. Wie hoch ist der Anteil Nicht-Deutscher unter den Straftätern von Frage 1 (bitte aufschlüsseln von 2014 bis heute)? Siehe Anlage. Zu berücksichtigen ist, dass Aussagen zur Staatsangehörigkeit von Tatverdächtigen nur bei den Delikten möglich sind, die aufgeklärt werden konnten. Bei einem Teil der bekannt gewordenen Fälle ist aber über die Tatverdächtigen nichts bekannt. Die zu aufgeklärten Fällen erfassten Tatverdächtigendaten können nicht unmittelbar auf die unaufgeklärten Fälle übertragen werden oder zu ihnen in Relation gesetzt werden. Zudem leben nicht alle nichtdeutschen Tatverdächtigten in Deutschland (z.B. Touristen, reisende Täter). 3. Wie viele ausländische Sexualverbrecher aus NRW wurden abgeschoben (bitte aufschlüsseln nach Anzahl von 2014 bis heute)? Straftäterinnen und Straftäter werden in der von der Bundespolizei geführten Statistik zu Abschiebungen nicht gesondert erfasst. 4. Bekommt „Pro Asyl“ Fördergelder vom Land NRW? Der Träger ProAsyl / Flüchtlingsrat Essen e.V. wird seit dem Jahr 2014 im Rahmen der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur sozialen Beratung von Flüchtlingen in NRW gefördert. 5. Wenn ja, in welcher Höhe bekommt „Pro Asyl“ NRW-Fördergelder (bitte aufschlüsseln von 2014 bis heute) Entsprechende Daten ergeben sich aus der folgenden Tabelle: Förderjahr Förderung in Euro 2017 359.877,27 2016 336.271,07 2015 182.214,70 2014 68.981,18 Kleine Anfrage 338 Anlage 2014 10 138 7 046 1 390 19,73 2015 9 845 6 749 1 481 21,94 2016 10 376 7 084 2 039 28,78 1.HJ 2017 6 142 4 263 1 292 30,31 davon: 114000 Sexuelle Belästigung § 184i StGB 1.HJ 2017 1 177 817 351 42,96 115000 Straftaten aus Gruppen § 184j StGB 1.HJ 2017 5 10 10 100,00 2014 1 814 1 548 515 33,27 2015 1 858 1 573 500 31,79 2016 2 320 1 757 674 38,36 1.HJ 2017 1 223 1 042 394 37,81 davon: 111600 Straftaten gemäß § 177 Abs. 1, 2, 3, 4, 7, 8 und 9 StGB 1.HJ 2017 169 132 49 37,12 Tatverdächtige insgesamt Nichtdeutsche TatverdächtigeFälle Anteil in %Jahr Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung Vergewaltigung und sexuelle Nötigung §§ 177 Abs. 2, 3 und 4, 178 StGB 100000 111000 PKS- Schlüsselzahl Straftat Quelle: PKS NRW