LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Drucksache 17/10687 20.08.2020 Datum des Originals: 20.08.2020/Ausgegeben: 26.08.2020 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 4142 vom 30. Juli 2020 der Abgeordneten Angela Lück SPD Drucksache 17/10385 Land bekämpft Lehrermangel Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Rund 800 Gymnasiallehrer von den NRW-Universitäten sollen mit frischem Abschluss eingestellt werden. Da sich der Bedarf auf Grund von Corona drastisch erhöht hat. Einige Lehrer aus dem Jahr 2019 haben noch befristete Stellen. Bei einigen ist die Befristung jetzt ausgelaufen. Sie suchen eine Schule, die sie einstellt, im Bereich des Regierungsbezirks Detmold ohne Erfolg. Einige werden die Möglichkeit nutzen und eine unbefristete Stelle in Niedersachsen antreten. Einige Gymnasien haben fehlendes Lehrpersonal durch bereits pensionierte Lehrer ersetzt, die zum großen Teil auf Grund ihres Alters zu den Corona-Risikopersonen gehören. Die Ministerin für Schule und Bildung hat die Kleine Anfrage 4142 mit Schreiben vom 20. August 2020 namens der Landesregierung beantwortet. 1. Wie stellt sich die Stellensituation von Lehrern, die ihren Abschluss im letzten Jahr absolviert haben, nach der neuen Verordnung im Regierungsbezirk Detmold für die Sekundarstufe II dar? Nach aktuellem Erkenntnisstand ergibt sich aufgrund der Umstellung auf einen G9- Bildungsgang an den Gymnasien zum Schuljahr 2026/27 ein sehr hoher Einstellungsbedarf. Dieser Einstellungsbedarf kann zum Schuljahr 2026/27 weder absolut noch fächerspezifisch vollständig mit den entsprechenden Lehrkräften gedeckt werden, weil insbesondere die Lehrkräfte mit dringend gesuchten Mangelfächern zu diesem Zeitpunkt nicht (mehr) in ausreichender Zahl zur Verfügung stehen werden. Aus diesen Gründen ist es erforderlich, bereits im Vorgriff auf die anstehende Bedarfssituation zum Schuljahr 2026/27 Einstellungen über den tatsächlichen Bedarf hinaus vorzunehmen, damit die Lehrkräfte zum Schuljahr 2026/27 auch in der gewünschten Quantität und mit den benötigten Fächern zur Verfügung stehen. Hierzu werden der Schulform Gymnasium zeitlich befristet zusätzliche Stellen (Vorgriffsstellen) bereitgestellt. Ziel sollte es sein, den im LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/10687 2 genannten Zeitraum insgesamt bestehenden Einstellungsbedarf möglichst gleichmäßig auf die Schuljahre zu verteilen, damit den grundständig ausgebildeten SII-Lehrkräften mit guten Abschlüssen und/oder mit sog. Mangelfächern jährlich ein adäquates Einstellungsangebot unterbreitet werden kann. Der Bezirksregierung Detmold sind 88 Stellen für unbefristete Einstellungen von Gymnasiallehrkräften an den öffentlichen Gymnasien zusätzlich zugewiesen worden. Insofern verbessern sich die aktuellen Einstellungschancen für neu ausgebildete Lehrkräfte. 2. Welche Fächerkombinationen fehlen auf den Gymnasien und Gesamtschulen im Regierungsbezirk Detmold? Der Stellenbedarf in den kommenden Jahren ist im Wesentlichen von der Schülerzahlentwicklung an diesen Schulen abhängig. Inwieweit der Stellenbedarf künftig gedeckt werden kann, ist abhängig von der jeweiligen regionalen Situation am Lehrkräftearbeitsmarkt. Die landesweite Lehrkräftebedarfsprognose kann der Veröffentlichung „Prognose zum Lehrkräftearbeitsmarkt in Nordrhein-Westfalen, Einstellungschancen für Lehrkräfte bis zum Schuljahr 2039/40“ des Ministeriums für Schule und Bildung von April 2018 auch für die Schulformen Gymnasium und Gesamtschule entnommen werden (veröffentlicht unter: https://www.schulministerium.nrw.de/docs/bp/Lehrer/Lehrkraftwerden /Einstiegschancen/Prognosen.pdf). 3. Wie viele Stellen bleiben von bereits pensionierten Lehrern im Regierungsbezirk Detmold besetzt? Im Regierungsbezirk Detmold sind derzeit im Bereich des Lehramtes an Gymnasien und Gesamtschulen 40 Lehrkräfte nach Eintritt in den Ruhestand oder die Rente wieder im Schuldienst tätig. Über den Beschäftigungsumfang und die Beschäftigungsdauer wird nach Sachlage im Einzelfall entschieden. Die Ermittlung des Gesamtumfangs in Stellen ist daher mit hohem Aufwand verbunden und in der für die Beantwortung zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich. Lehrkräfte im Ruhestand oder in Rente werden in der Regel wieder im Schuldienst beschäftigt, wenn ausgebildetes Fachpersonal (z.B. örtlich oder fächerbezogen) auf dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung steht. Die Einstellungschancen ausgebildeter Lehrkräfte reduzieren sich hierdurch nicht. 4. Was tut die Landesregierung, damit fertig studierte Lehrer aus NRW nicht nach Niedersachsen gehen, um dort eine unbefristete besser bezahlte Stelle anzunehmen? Die Einstellungschancen der Lehrkräfte in NRW sind je nach Schulform, Region, Fächerkombination und Abschlussnoten der Staatsprüfung unterschiedlich gut. Aktuell gibt es einen Bewerberüberhang an Lehrkräften mit der Befähigung für das Lehramt an Gymnasien und Gesamtschulen (Gym/Ge). In der Schulform Grundschule, den LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/10687 3 Schulformen der Sekundarstufe I, der Schulform Berufskolleg und für die sonderpädagogische Förderung werden dagegen dringend ausgebildete Lehrkräfte gesucht. Um auch den Gym/Ge-Lehrkräften eine Einstellungsperspektive zu bieten, werden Einstellungen an anderen Schulformen ermöglicht, für die sie nicht die Lehramtsbefähigung besitzen: Einstellung in der Grundschule Gym/Ge-Lehrkräfte können von Anfang an im Rahmen eines Dauerbeschäftigungsverhältnisses an einer Grundschule eingestellt werden, sofern sie über eine Lehrbefähigung für ein Unterrichtsfach der Grundschule verfügen. Sie erhalten die Zusage, zwei Jahre später an eine Schule entsprechend ihrer Lehramtsbefähigung versetzt zu werden (Erlass vom 13.09.2017). Einstellung in Schulen der Sekundarstufe I Gym/Ge-Lehrkräfte können von Anfang an im Rahmen eines Dauerbeschäftigungsverhältnisses in der Sekundarstufe I eingestellt werden und erhalten nach vier Jahren ein Angebot zur Versetzung auf eine Stelle der Sekundarstufe II möglichst an derselben Schule. Sollte das nicht möglich sein, erfolgt die Versetzung an eine Schule der entsprechenden Schulform (Erlass vom 3.07.2018). Einstellung an Förderschulen und für das Gemeinsame Lernen an allgemeinen Schulen Lehrkräfte mit einem allgemeinen Lehramt können im Rahmen der Neuausrichtung der Inklusion (Erlasse vom 14.06.2019 und 20.06.2019) seit Sommer 2019 auch im Gemeinsamen Lernen in der Sekundarstufe I eingestellt und ggfs. verbeamtet werden. Einstellung am Gymnasium (s. Frage 1) Gym/Ge-Lehrkräfte werden sukzessive am Gymnasium eingestellt mit sofortiger Teilabordnung an eine Schule einer anderen Schulform, im Vorgriff auf den wegen der Wiedereinführung von G9 erhöhten Lehrkräftebedarf am Gymnasium ab dem Schuljahr 2026/27. Ein Teil dieser Lehrkräfte – zum Schuljahr 2020/21 insgesamt 800 – soll bereits vorzeitig unbefristet eingestellt und grundsätzlich an Schulformen abgeordnet werden, an denen der Personalbedarf besonders groß ist. In den kommenden Jahren sollen insgesamt 3.000 solcher Vorgriffstellen besetzt werden. Vorgezogenes Listenverfahren Neben den o. g. Maßnahmen werden in NRW im Rahmen des Einstellungsverfahrens vorgezogene Listenverfahren durchgeführt. Der Landesregierung ist es ein Anliegen, den Lehramtsanwärterinnen und Lehramtsanwärtern möglichst umgehend nach Abschluss des Vorbereitungsdienstes eine dauerhafte Anschlussbeschäftigung, möglichst im Beamtenverhältnis auf Probe, zu bieten. Dazu werden über das sogenannte vorgezogene Listenverfahren bereits Einstellungsangebote mehrere Monate vor Abschluss des Vorbereitungsdienstes auf der Grundlage der Note des Masters of Education unter dem Vorbehalt des Bestehens der Staatsprüfung vergeben. Damit haben die Lehramtsanwärterinnen und Lehramtsanwärter, die die angebotenen Stelle annehmen, die Sicherheit einer nahtlosen Weiterbeschäftigung.