LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Drucksache 17/10688 20.08.2020 Datum des Originals: 20.08.2020/Ausgegeben: 26.08.2020 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 3925 vom 30. Juni 2020 der Abgeordneten Eva-Maria Voigt-Küppers und Jochen Ott SPD Drucksache 17/9989 Digitale Endgeräte für die Schulen in NRW Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Mit dem DigitalPakt Schule wollen Bund und Länder für eine bessere Ausstattung der Schulen mit digitaler Technik sorgen. Um das Ziel zu erreichen, haben Bund und Länder die Verwaltungsvereinbarung für den DigitalPakt unterzeichnet. Ein Großteil der Gelder steht zur Verfügung, um Schülerinnen und Schüler mit Laptops und/ oder anderen Endgeräten wie z. B. Tablets auszustatten. Die Corona-Krise hat deutlich gezeigt, dass die Schülerinnen und Schüler schnell die Möglichkeit zum Digitalen Lernen brauchen. Die Schulträger brauchen jetzt Planungssicherheit, um die Mittel noch dieses Jahr zu verausgaben. Die Organisation der Bestellungen, die Implementierung von spezieller Software auf den Geräten und die Verteilung an den Schulen wird darüber hinaus einige Zeit in Anspruch nehmen, da mit Lieferverzögerungen und Bearbeitungszeiten bei dieser großen Menge an Endgeräten zu rechnen ist. Offenbar sieht das auch Ministerpräsident Laschet so, der in seiner Rede am 24.06.2020 im Plenum zusagte, dass das Land NRW die Defizite in der Infrastruktur der digitalen Bildung beseitigen wird. Er sprach von rund 260 Millionen Euro, um die digitale Ausstattung an den Schulen zu verbessern. „Es wird keine Situation mehr geben, dass ein Kind, weil die Eltern vielleicht keinen Computer haben, zu Hause nicht mitlernen kann – ein Riesenschritt für Chancengerechtigkeit.“ Die Ministerin für Schule und Bildung hat die Kleine Anfrage 3925 mit Schreiben vom 20. August 2020 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister für Arbeit, Gesundheit und Soziales und der Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung beantwortet. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/10688 2 1. Wann beabsichtigt die Landesregierung, den Lernmittel-katalog um digitale Endgeräte zu erweitern? 4. Welche Vorgaben macht die Landesregierung, sodass sichergestellt ist, dass jedes Kind ein solches Gerät im Schuljahr 2020/21 zur Verfügung hat? Aufgrund des Sachzusammenhanges werden die Fragen 1 und 4 gemeinsam beantwortet. Lernmittel sind aufgrund ihrer Definition gemäß §30 Absatz 1 SchulG Schulbücher und andere Medien (wie zum Beispiel digitale Schulbücher), aber keine Gegenstände, die im Unterricht als Gebrauchs- oder Übungsmaterial verwendet werden. Letzteres schließt technische Hilfsmittel und sonstige Arbeitsmittel ein. Die Ausstattung der Schülerinnen und Schüler mit digitalen Endgeräten hat für die Landesregierung sehr hohe Priorität und ist deshalb verlässlich nicht über eine Erweiterung des Lernmittelkataloges sicherzustellen. Vielmehr unterstützt das Land die Schulträger dabei, Geräte insbesondere für Schülerinnen und Schüler mit besonderem Bedarf anzuschaffen. Die mit den Mitteln angeschafften Geräte sollen durch die Schulträger auf die Schulen verteilt werden, um einem möglichst hohen Anteil an Schülerinnen und Schülern digitalen Unterricht zu Hause, unterstützt durch mobile Endgeräte, zu ermöglichen (Laptops, Notebooks und Tablets mit Ausnahme von Smartphones). Dabei soll der besondere Bedarf aus Sicht der Schulen zum Ausgleich sozialer Ungleichgewichte eine bedeutende Rolle spielen. Eine individuelle Bedürftigkeitsprüfung erfolgt nicht. Die beschafften Geräte sollen im Wege der Leihe den Schülerinnen und Schülern zur Verfügung gestellt werden. Die bereits zitierte Förderrichtlinie regelt die Voraussetzungen und das Verfahren. 2. Wann werden die Schulträger in die Lage versetzt, digitale Endgeräte anzuschaffen? Digitale Endgeräte, die vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie seit dem 16. März 2020 beschafft worden sind, können im Rahmen der vom Bund und von den Ländern eingerichteten Förderprogramme finanziert werden. Am 29. Juni 2020 gab die Landesregierung bekannt, im Rahmen ihres Konjunkturprogramms die Finanzierung von Endgeräten für Lehrkräfte i. H. v. 103 Millionen Euro zu übernehmen. Die Förderrichtlinie wurde am 29. Juli 2020 veröffentlicht, die Schulträger können die Mittel also ab sofort beantragen. Darüber hinaus hat der Bund am 22. April 2020 beschlossen, zusätzliche Mittel zum DigitalPakt Schule in Höhe von 500 Millionen Euro für mobile Endgeräte sowie für die Ausstattung der Schulen zur Erstellung von Online-Lehrangeboten bereitzustellen. Davon entfallen auf Nordrhein-Westfalen nach dem Königsteiner Schlüssel 105 Millionen Euro. Nordrhein-Westfalen wird die Bundesmittel um 55 Millionen Euro aufstocken, die Kommunen leisten einen Eigenanteil von 17,8 Millionen Euro, sodass insgesamt 178 Millionen Euro bereitstehen. Die Förderrichtlinie zum Sofortausstattungsprogramm wurde am 21. Juli 2020 veröffentlicht. Auch hier können die Schulträger die Mittel beantragen. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/10688 3 3. Welche Hilfestellungen gibt es seitens der Landesregierung, um sicherzustellen, dass Geräte bei den Herstellern verfügbar sind, lange Bearbeitungs- und Lieferzeiten so vermieden bzw. Kosten minimiert werden können? Bei der Beschaffung sind die Neutralität des Landes, die Eigenständigkeit von Schulen und Schulträgern sowie die Aufteilung in innere und äußere Schulangelegenheiten zu berücksichtigen. Das Land und der Bund gestatten den Schulträgern den förderunschädlichen vorzeitigen Maßnahmebeginn rückwirkend ab dem 16. März 2020 (s.o.). Die Schulträger erhalten Mittel aus der Zusatzvereinbarung zum DigitalPakt Schule „Sofortausstattungsprogramm“ (105 Millionen Euro) sowie zusätzliche Landesmittel (55 Millionen Euro), die sie zusammen mit einem Eigenanteil von 17,8 Millionen Euro vor dem Hintergrund der aktuellen Pandemie-Situation in die Lage versetzten, digitale Endgeräte für Schülerinnen und Schüler mit Bedarf zum Ausgleich sozialer Ungleichgewichte sofort anzuschaffen. Die anzuschaffenden Geräte müssen insbesondere nach der Pandemie zu den pädagogischen Konzepten passen und in die bestehende bzw. geplante technische, durch den DigitalPakt Schule förderfähige Infrastruktur integrierbar sein. Vor diesem Hintergrund ist die Beschaffung Aufgabe der Schulträger. Das Land wird, soweit möglich, die Schulträger bei dieser Aufgabe unterstützen. Die Schulträger wiederum sind aufgefordert, Einkaufsgemeinschaften zu bilden. 4. Wie stellt die Landesregierung dies insbesondere bei SGB IIleistungsberechtigten Schülerinnen und Schülern sicher? Immerhin hat das Landessozialgericht in seiner Entscheidung vom 22.05.2020 festgestellt, dass ein solcher Anspruch auf Finanzierung eines für die Teilnahme am Distanzlernen erforderlichen Tablets besteht. Um möglichst alle 356.542 Kinder und Jugendlichen im Alter von 6 bis 18 Jahren in der Mindestsicherung mit schulgebundenen mobilen Endgeräten versorgen zu können, hat das Land ergänzend zu den Mitteln aus der Zusatzvereinbarung zum DigitalPakt Schule 55 Millionen Euro bereitgestellt. Die Schulträger leisten zusätzlich einen Eigenanteil von 17,8 Millionen Euro, so dass für alle SGB II-Leistungsberechtigten Schülerinnen und Schüler durch den Schulträger digitale Endgeräte beschafft werden können.