LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Drucksache 17/1069 03.11.2017 Datum des Originals: 02.11.2017/Ausgegeben: 08.11.2017 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 372 vom 2. Oktober 2017 der Abgeordneten Verena Schäffer BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 17/787 Welche Einnahmen bezieht Innenminister Reul neben seinem Ministergehalt? Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Der Kölner Stadt-Anzeiger berichtet am 28. September 2017, dass Innenminister Herbert Reul im Juli 2017 noch seine Diät als Abgeordneter des Europäischen Parlaments bezogen hat. Der am 30. Juni 2017 vereidigte NRW-Minister habe als Vergütung für sein Mandat in Brüssel 6611,42 Euro netto erhalten.1 Zudem gibt Herr Reul auch in seiner aktuellsten „Erklärung der finanziellen Interessen“ vom 7. Juni dieses Jahres gegenüber dem Europäischen Parlament an, Einkommen vom Rechtsanwalt W. erhalten zu haben. Der Eintrag unter der Erklärung „Gelegentliche Tätigkeiten, wenn deren gesamte Vergütung 5000 EUR in einem Kalenderjahr übersteigt“ ist unter der Einkommenskategorie 2 erfolgt, die für Einnahmen von 500 EUR bis 1000 EUR brutto monatlich steht.2 Der Minister des Innern hat die Kleine Anfrage 372 mit Schreiben vom 2. November 2017 namens der Landesregierung beantwortet. 1. Ist der Sachverhalt, wie vom Kölner Stadt-Anzeiger dargestellt, zutreffend? Bei dem Artikel des Kölner Stadt-Anzeigers handelt es sich um einen journalistischen Beitrag, nicht um eine Sachverhaltsdarstellung. Alle entscheidenden Fakten sind richtig dargestellt. 1 http://www.ksta.de/region/einkommen-innenminister-reul-stiftet-seine-eu-diaet-28499168 2 http://www.europarl.europa.eu/mepdif/28225_DFI_LEG8_rev3_DE.pdf LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/1069 2 2. Wann erreichte den Minister die Rechercheanfrage des Kölner Stadt-Anzeigers? Die Anfrage des Kölner Stadt-Anzeigers erreichte mich am Montag, den 25. September 2017. 3. Hat sich der Minister erst nach den Recherchen des Kölner Stadt-Anzeigers entschieden, seine Diät zu spenden? Nein. 4 . In seiner Erklärung der finanziellen Interessen, die Minister Reul am 7. Juni 2017 gegenüber dem Europäischen Parlament abgab, wird eine Zahlung mit dem schlichten Hinweis Rechtsanwalt W. angegeben. Kann der Minister erklären, aus welchem Grund die Zahlungen stattgefunden haben (Bitte die Höhe der Zahlungen angeben)? Meine Angaben in der genannten „Erklärung der finanziellen Interessen“ entsprechen voll und ganz den Vorgaben des Verhaltenskodexes für die Mitglieder des Europäischen Parlaments. Im Einklang mit diesem Kodex habe ich als Abgeordneter des Europäischen Parlaments von dem genannten Rechtsanwalt für politische Beratungstätigkeiten Zahlungen in der Einkommenskategorie 2 erhalten. In diese Kategorie fallen Gesamtsummen zwischen 500,-- Euro und maximal 1.000,-- Euro brutto monatlich. Dies alles war und ist auf der Internetseite des Europäischen Parlaments öffentlich einsehbar. 5. Hat Minister Reul die Zahlung von Rechtsanwalt W. gegenüber der Ministerehrenkommission angezeigt? Nein. Da die Zusammenarbeit zwischen Herrn Rechtsanwalt W. und mir mit meiner Ernennung zum Minister beendet wurde, bestand für mich kein Anlass für eine Meldung gegenüber der Ministerehrenkommission.