LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Drucksache 17/1070 03.11.2017 Datum des Originals: 02.11.2017/Ausgegeben: 08.11.2017 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 353 vom 25. September 2017 der Abgeordneten Christina Kampmann SPD Drucksache 17/745 Institut für Künstliche Intelligenz Vorbemerkung der Kleinen Anfrage In seiner Regierungserklärung am 13. September 2017 kündigte Ministerpräsident Laschet an, dass in Nordrhein-Westfalen ein Institut gegründet werden solle, das sich mit den ethischen Rahmenbedingungen und der gesellschaftlichen Dimension von Künstlicher Intelligenz auseinandersetzt. Die Minister für Kultur und Wissenschaft hat die Kleine Anfrage 353 mit Schreiben vom 2. November 2017 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Ministerpräsidenten und dem Minister der Finanzen beantwortet. 1. Wann soll das Institut gegründet werden? 2. Anhand welcher Kriterien soll ein geeigneter Standort in Nordrhein-Westfalen festgelegt werden? 3. Welche Kosten sind für die Gründung des Instituts sowie dessen jährliches Budget zu erwarten? Die Fragen 1 bis 3 werden zusammen beantwortet. Staatskanzlei und Ministerium für Kultur und Wissenschaft arbeiten derzeit an der Einrichtung und Etablierung eines solchen Instituts noch in dieser Legislaturperiode. Gegenstand des Instituts sollen die sich aus dem digitalen Wandel ergebenden Forschungsfragen sein. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/1070 2 Zahlreiche Fragestellungen der Digitalisierung, insbesondere mit Blick auf die Künstliche Intelligenz, sind von einer solchen Komplexität, dass sie erfolgversprechend nur interdisziplinär unter Einbeziehung technologischer und gesellschafts- und geisteswissenschaftlicher Disziplinen beantwortet werden können. Umfasst wäre damit auch die vom Ministerpräsidenten in seiner Regierungserklärung angesprochene Auseinandersetzung mit den ethischen Rahmenbedingungen und der gesellschaftlichen Dimension von Künstlicher Intelligenz. Mit Bezug auf die derzeit laufende Sondierungsphase können aktuell keine belastbaren Aussagen zu Gründungszeitpunkt des Instituts, Kriterien der Standortauswahl und den Kosten getroffen werden. 4. Wieso wird neben ethischen und gesellschaftlichen Faktoren nicht auch die technische Dimension künstlicher Intelligenz weiter erforscht? 5. Auf welche Politikfelder soll sich die ethische und gesellschaftliche Forschung des Instituts konkret beziehen? Die Fragen 4 und 5 werden wegen des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Die Landesregierung beabsichtigt nicht, die Forschung des Instituts auf bestimmte Politikfelder zu beschränken oder die technische Dimension gänzlich auszuklammern.