LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Drucksache 17/10724 24.08.2020 Datum des Originals: 24.08.2020/Ausgegeben: 28.08.2020 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 4130 vom 27. Juli 2020 des Abgeordneten Wolfgang Jörg SPD Drucksache 17/10334 Steht die Hochschule für Polizei und öffentliche Verwaltung NRW kurz vor der Schließung? Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Derzeit studieren am Hagener Standort der Hochschule für Polizei und öffentliche Verwaltung NRW 960 Menschen. In den kommenden Jahren wird der Mietvertrag der Hochschule auslaufen und es gibt Gerüchte, dass der Standort Hagen dann aufgrund Platzmangels geschlossen werden solle. Durch eine Veränderung in der Eigentümerstruktur hat sich nun die Gelegenheit ergeben, dass am Standort Hagen neue Räumlichkeiten verfügbar werden. Der Minister des Innern hat die Kleine Anfrage 4130 mit Schreiben vom 24. August 2020 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit der Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung beantwortet. 1. Plant die Landesregierung den Hagener Standort der Hochschule für Polizei und öffentliche Verwaltung NRW in den kommenden Jahren zu schließen? Die Hochschule für Polizei und öffentliche Verwaltung NRW (HSPV NRW) ist in den vergangenen Jahren aufgrund des starken Anstiegs der Studierendenzahlen auch in Hinsicht auf ihre Liegenschaften stark gewachsen. So mussten vielerorts kurzfristig neue Außenstellen angemietet werden. Aus wirtschaftlichen und organisatorischen Gründen ist es das erklärte Ziel der HSPV NRW, die derzeitigen Standorte wieder zusammenzulegen, und in jeder der künftig vorhandenen fünf Abteilungen in Bielefeld, Münster, Duisburg, Gelsenkirchen und Köln nur einen Studienort vorzuhalten. Dies sichert einen wohnortnahen Studienort für die Studierenden und fördert zum anderen Synergien in Lehre und Verwaltung. Der Studienort Hagen gehört zur Abteilung Gelsenkirchen. Ebenfalls zu dieser Abteilung gehören die Standorte Gelsenkirchen, Herne und Dortmund. Die HSPV NRW beabsichtigt, alle Studienorte dieser Abteilung an einem neuen Standort zusammenzulegen. Dabei soll auch die Zentralverwaltung mit bisherigem Sitz in Gelsenkirchen Teil dieses Standorts werden. Der neue Standort soll entweder in Gelsenkirchen, Herne, Bochum oder Dortmund liegen. Alle vier Städte befinden sich auf dem Gebiet der bisherigen Abteilung Gelsenkirchen und sind zentral gelegen. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/10724 2 Auch ist mit Blick auf die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der HSPV NRW und einer möglichst hohen Sozialverträglichkeit die Entfernung zum bisherigen Zentralstandort hier nicht zu groß. 2. Plant die Landesregierung die Standorte Hagen, Dortmund und Gelsenkirchen zusammenzulegen? Siehe Antwort zu Frage 1 3. Kommt Hagen als Standort für diese Zusammenlegung in Betracht? Aus zu den Fragen 1 und 2 genannten Gründen kommt Hagen als neuer Standort für die Abteilung Gelsenkirchen nicht mehr in Betracht. 4. Wenn nein, kann eine Schließung des Standorts durch das Angebot neuer Räumlichkeiten verhindert werden? Nein. Aufgrund des temporären Bedarfs an Kursräumen und der Laufzeit der geschlossenen Mietverträge, bleibt der Standort Hagen mindestens noch bis zum Jahr 2025 erhalten. 5. Wenn der Standort geschlossen werden sollte, plant die Landesregierung eine Kompensation für die vom Strukturwandel gebeutelte Stadt Hagen? Ob der Standort Hagen nach Bezug des neuen Hauptstandortes ab voraussichtlich 2025 endgültig abgemietet werden kann, muss im Lichte der dann aktuellen Bedarfsplanungen bewertet und entschieden werden. Daher wären Spekulationen über den Standort zum jetzigen Zeitpunkt verfrüht.