LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Drucksache 17/10742 26.08.2020 Datum des Originals: 25.08.2020/Ausgegeben: 01.09.2020 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 4134 vom 29. Juli 2020 des Abgeordneten Dr. Dennis Maelzer SPD Drucksache 17/10357 Entlastet das Land die Kita-Träger in der gesamten Pandemie durch die Einstellung von Alltagshelfern? Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Zur Unterstützung der Kitas in der Corona-Pandemie wurde den Trägern der Einsatz von Alltagshelfern zugesagt, sowie monetäre Unterstützung für den pandemiebedingten Mehrbedarf im Bereich der Hygienevorschriften und des Infektionsschutzes. Der Minister für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration hat die Kleine Anfrage 4134 mit Schreiben vom 25. August 2020 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister der Finanzen beantwortet. Vorbemerkung der Landesregierung Die Corona-Pandemie stellt auch die Kindertagesbetreuung vor große Herausforderungen. Die Beschäftigten der Kindertageseinrichtungen, die Träger und die örtlichen Jugendämter haben diese Herausforderungen in den vergangenen Monaten hervorragend bewältigt. Das Land hat den Prozess der schrittweisen Öffnung der Angebote in enger Abstimmung mit den Akteuren intensiv begleitet und die Beteiligten bestmöglich unterstützt. Am 17. August erfolgte die Rückkehr zum Regelbetrieb in Zeiten der Pandemie. Um die Kindertageseinrichtungen auch dabei zu unterstützen, stellt das Land kurzfristig zusätzliche Mittel für Alltagshelferinnen und Alltagshelfer in Kindertageseinrichtungen bereit. Diese Mittel können für die Finanzierung zusätzlicher Hilfskräfte im nicht-pädagogischen Bereich sowie zur Entlastung der Träger für die nicht vorhersehbaren gesteigerten Kosten für Arbeitsschutz und Hygieneausrüstung eingesetzt werden. 1. Sind mit dem Programm der Alltagshelfer alle zusätzlichen Kosten für die erhöhten Hygieneaufwendungen, die den Kita-Trägern entstehen, abgegolten? Das Landesprogramm „Alltagshelferinnen und –helfer in Kitas“ unterstützt die Träger der Kindertagesbetreuung bei der Bewältigung der corona-bedingten Auswirkungen durch die LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/10742 2 Bereitstellung von Mitteln zur Anstellung von Hilfskräften sowie für Arbeitsschutz- und Hygieneausstattungen in Höhe von bis zu 10.500 EUR je Einrichtung. 2. Der Presse war zu entnehmen, dass die Einrichtungen 10.500 € als zusätzliche finanzielle Unterstützung für Alltagshelfer bekommen sollen. Ist es richtig, dass jede Einrichtung diese Pauschale in dieser Höhe erhält? Ja, die Träger können eine zusätzliche finanzielle Unterstützung in Höhe von bis zu 10.500 EUR je Einrichtung erhalten. 3. Der Aufwand der Kita müsste sich mit der Größe der Gruppen und der Anzahl der Kinder verändern. Wie stellt die Landesregierung sicher, dass alle Kitas nach ihrem Bedarf von diesem Programm profitieren? Grundsätzlich ist davon auszugehen, dass alle nach dem KiBiz geförderten Kindertageseinrichtungen gestiegene Anforderungen durch die Umsetzung der Hygienevorgaben haben. Ziel der Leistungen des Landes ist, dem kurzfristig zu begegnen und die Träger der Einrichtungen möglichst schnell und unkompliziert finanziell zu unterstützen. Deshalb wurde auch das Antrags-, Bewilligungs- und Verwendungsnachweisverfahren möglichst knapp gefasst. 4. Die Ausrufung des Programms erfolgte sehr kurzfristig. Ist es möglich, die Mittel zu übertragen, da aufgrund von Anlernphasen bzw. aus Gründen des Kinderschutzes eine unmittelbare Einstellung neuen Personals nicht erfolgen konnte? Das Programm ist derzeit befristet bis zum 31. Dezember 2020. 5. Wird es für die zweite Hälfte des Kita-Jahres bzw. darüber hinaus ein Anschlussprogramm geben, um die Finanzierung gegebenenfalls über die gesamte Dauer der Pandemie sicher zu stellen? Dauer und Umfang der pandemischen Auswirkungen in der Kindertagesbetreuung sind derzeit nicht zu prognostizieren. Über eine Verlängerung des Programms über den 31. Dezember 2020 hinaus ist zu gegebener Zeit zu entscheiden.