LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Drucksache 17/10744 26.08.2020 Datum des Originals: 25.08.2020/Ausgegeben: 01.09.2020 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 4118 vom 21. Juli 2020 der Abgeordneten Britta Altenkamp SPD Drucksache 17/10297 Unterernährter Neunjähriger mit Hund bettelt in Datteln Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Am Donnerstag, den 11.Juni bettelte in Datteln ein neunjähriger Junge um Essen für sich und seinen Hund. Eine Frau wurde auf die Beiden aufmerksam, als der Junge um Essensgeld bettelte. Da die Beiden offensichtlich stark unterernährt schienen, nahm sie die Beiden mit zu sich nach Hause. Die Frau informierte daraufhin die Feuerwehr, die Polizei, den Notdienst und das Jugendamt. Nach WDR-Informationen berichtete der Junge, dass er sich oftmals sein Frühstück mit dem Hund geteilt habe. Da die Beiden augenscheinlich in einer sehr schlechten körperlichen Verfassung waren, nahm das Jugendamt das Kind in Obhut und übergab den Hund der Tierschutzorganisation Arche 90. In der Stadt Datteln sei der Neunjährige erst seit einigen Tagen bei der Verwaltung als „wohnhaft“ gemeldet worden. In der Schule sei der Junge dort bis dahin noch nicht gewesen. Der Minister für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration hat die Kleine Anfrage 4118 mit Schreiben vom 25. August 2020 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister für Arbeit, Gesundheit und Soziales beantwortet. 1. Welche Erkenntnisse hat die Landesregierung über den geschilderten Fall? 2. Welche Erkenntnisse hat die Landesregierung über den Wohnort bzw. die bisherigen Umstände, unter denen der Junge gelebt hat? 3. Welche Erkenntnisse hat die Landesregierung über die Familie des Jungen? LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/10744 2 4. Sofern Geschwister des Jungen existieren, welche Erkenntnisse hat die Landesregierung über deren Lebensumstände? Die Fragen 1 bis 4 werden zusammen beantwortet. Der um Stellungnahme gebetene Fachbereich Kinder, Jugend und Familie der Stadt Datteln hat mit E-Mail vom 04.08.2020 den Sachstand dargestellt. Demnach wurde am 11.06.2020 von der Polizei in Datteln der Bereitschaftsdienst kontaktiert. Entsprechend des Verfahrens sind Kinder in Obhut zu nehmen, wenn die Situation dieses erfordert und/oder das Kind/der/die Jugendliche darum bittet. Beide Situationen lagen vor, von daher wurde das Kind in Obhut genommen, hier mit Zustimmung der sorgeberechtigten Kindesmutter, und krisenmäßig untergebracht. Zur aktuellen Situation kann berichtet werden, dass sich die Kindesmutter kooperativ zeigt. Am 12.06.2020 stellte sie bereits einen Antrag auf Hilfe zur Erziehung. Die Inobhutnahme konnte daher am 23.06.2020 mit Gewährung von Hilfen zur Erziehung, Unterbringung in einer Wohngruppe gemäß § 34 SGB VIII, beendet werden. Zurzeit wird die Perspektive geklärt. Eine Veröffentlichung des weiteren Sachstandes, insbesondere eine Auskunft über Wohnort, Lebensumstände und Familienverhältnisse des Jungen, ist aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht vertretbar. Der Fachbereich Kinder, Jugend und Familie der Stadt Datteln weist darauf hin, dass durch die Beschreibung der Situation und der Details zu den beteiligten bzw. betroffenen Personen eine Rückverfolgbarkeit gegeben wäre. Dies widerspricht dem Schutzinteresse des betroffenen Jungen. 5. Welche Maßnahmen zum Kinderschutz während der Corona-Kontaktverbote sind der Landesregierung seitens des Jugendamtes Datteln bzw. dem Herkunftsort des Jungen bekannt? Das Jugendamt der Stadt Datteln hat hierzu mit Email vom 04.08.2020 folgendes mitgeteilt: „Der Kinderschutz im Jugendamt der Stadt Datteln, ein striktes Konzept auf hohem Niveau, wurde und wird durchgängig gewährleistet durch die Mitarbeiter*innen und den Bereitschaftsdienst. In Einzelfällen erfolgte eine telefonische Kontaktaufnahme, ansonsten wie immer, persönliche Inaugenscheinnahme unter Einhaltung der Hygienestandards.“