LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Drucksache 17/10752 27.08.2020 Datum des Originals: 27.08.2020/Ausgegeben: 02.09.2020 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 4219 vom 12. August 2020 des Abgeordneten Ibrahim Yetim SPD Drucksache 17/10539 Noch immer Leerstand: Wer kauft das Finanzamt-Grundstück in Moers? Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Das Finanzamt in Moers steht mehr als 1 ½ Jahren leer. Der Bau- und Liegenschaftsbetrieb des Landes Nordrhein-Westfalen (BLB NRW) hat die Immobilie in einem Bieterverfahren zum Verkauf angeboten. Alle Bieter haben dem BLB, wie in der Ausschreibung gefordert, nachgewiesen, dass ihre Konzepte zur Nachnutzung mit der Stadt Moers abgestimmt sind. Die Vertragsverhandlungen sind noch immer nicht abgeschlossen. Der Minister der Finanzen hat die Kleine Anfrage 4219 mit Schreiben vom 27. August 2020 namens der Landesregierung beantwortet. 1. Auf welcher gesetzlichen Grundlage ist nach Kenntnis der Landesregierung nicht der Höchstbietende in Vertragsver-handlungen mit dem BLB, obwohl er bereits eine schriftliche Bestätigung vom BLB über gewonnene Ausschreibung hatte? 2. Welches Gebot hat der Bieter abgegeben, der die Zustimmung des Rates der Stadt Moers bekommen hat? 3. Wie hoch ist die Differenz zwischen dem Höchstgebot im gesamten Bieterverfahren und dem Gebot des Bieters, der die Zustimmung des Rates der Stadt Moers bekommen hat? 4. Wieso wird dem Bieter, der nicht der Höchstbietende war, jedoch die Zustimmung des Rates der Stadt Moers bekommen hat, über den Kaufpreis verhandelt? 5. Wann ist der Abschluss der Vertragsverhandlungen geplant? Die Fragen 1 bis 5 werden zusammen beantwortet. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/10752 2 Die Fragen 1, 4 und 5 wurden im Rahmen der Vertraulichen Vorlagen vom 15.06.2020 und 13.08.2020 an den Unterausschuss BLB, Landesbetriebe und Sondervermögen des Landtags Nordrhein-Westfalen beantwortet. Eine Beantwortung der Fragen 2 und 3 ist nicht möglich, da es sich um ein noch laufendes Verfahren handelt, das zudem Geschäftsgeheimnisse Dritter betrifft.