LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Drucksache 17/10764 28.08.2020 Datum des Originals: 28.08.2020/Ausgegeben: 03.09.2020 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 4197 vom 3. August 2020 des Abgeordneten Herbert Strotebeck AfD Drucksache 17/10449 Krankenstand in der NRW-Landesverwaltung und im Kreis Mettmann Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Im Jahre 2018 betrug der Krankenstand je Arbeitnehmer in der Bundesrepublik Deutschland 10,6 Arbeitstage. Zehn Jahre zuvor waren es noch 8,6 Krankentage je Arbeitnehmer. Wie eine Erhebung des Statistischen Bundesamts zeigt, gehen in konjunkturellen Schwächephasen die Krankmeldungen zurück.1 Der Krankenstand in Tagen gibt die durchschnittliche Anzahl der Fehltage pro Arbeitnehmer/Jahr an. Im Jahre 1991 hatten sich 5,2 Prozent der Arbeitnehmer krankgemeldet, im Jahre 2018 4,3 Prozent. In der NRW-Landesverwaltung lag der Krankenstand im Jahre 2018 bei 7,43 Prozent.2 Über die Stadt Hilden im Kreis Mettmann berichtete die Rheinische Post Ende Januar 2020 unter der Überschrift „Verwaltung findet nur schwer Mitarbeiter“: „Die Dienstleistungsgewerkschaft Verdi hat die Ursachen identifiziert. Die Mehrheit der Beschäftigten klage über eine belastende Arbeitsorganisation und mangelnde Führung und Kommunikation. Multitasking, Arbeiten unter hohem Zeitdruck, Umstrukturierung oder Neuorganisation, Konflikte mit Bürgern: All das belaste und mache krank. Wenn dann noch „ungünstiges Führungsverhalten“, wenig durchdachte Arbeitsabläufe und/oder Konflikte mit Kollegen dazu kämen, versage bei vielen die Gesundheit, so Verdi.“3 Der Minister des Innern hat die Kleine Anfrage 4197 mit Schreiben vom 28. August 2020 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Ministerpräsidenten sowie allen übrigen Mitgliedern der Landesregierung beantwortet. 1 https://www.destatis.de/DE/Themen/Arbeit/Arbeitsmarkt/Qualitaet-Arbeit/Dimension- 2/krankenstand.html 2 https://rp-online.de/nrw/staedte/hilden/stadtverwaltung-hilden-hat-probleme-mitarbeiter-zugewinnen _aid-48535333 3 Ebd. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/10764 2 1. Wie hat sich der Krankenstand in der NRW-Landesverwaltung vom Jahre 2014 bis zum Jahre 2019 entwickelt? (Bitte nach Jahr in Prozent und Tagen aufschlüsseln) Die Entwicklung des Krankenstandes (Anteil der krankheitsbedingten Fehltage an den Soll- Arbeitstagen) in den Behörden des Landes ist der nachfolgenden Abbildung und der zugehörigen Tabelle zu entnehmen. Dabei ist zu beachten, dass ab dem Jahr 2016 die Fehlzeiten der Lehrkräfte des Landes einberechnet wurden. Da somit die für die Erhebung herangezogene Grundgesamtheit in ihrer Zusammensetzung und in ihrer Quantität deutlich verändert wurde, ist ein Vergleich mit den Vorjahren 2014 und 2015 nur bedingt aussagekräftig. 2014 2015 2016 2017 2018 2019 Anteil krankheitsbed ingter Fehlzeiten an Soll- Arbeitstagen 7,46% 7,82% 7,16% 7,24% 7,43% 7,37% Krankentage absolut 2.582.0 23 2.733.6 53 4.567.3 75 4.555.0 63 4.774.0 46 4.869.4 89 Quelle: Gesundheitsberichte der Landesregierung 2014-2019 2. Wie hat sich der Krankenstand in der Kreisverwaltung Mettmann vom Jahre 2014 bis zum Jahre 2019 entwickelt? (Bitte nach Jahr in Prozent und Tagen aufschlüsseln) Zu dieser Frage liegen der Landesregierung keine Informationen vor. Die Erhebung der entsprechenden Daten ist in der Kürze der für die Beantwortung einer Kleinen Anfrage gegebenen Zeit nicht möglich. 3. Wie hat sich der Krankenstand in den zehn Stadtverwaltungen im Kreis Mettmann vom Jahre 2014 bis zum Jahre 2019 entwickelt? (Bitte nach Jahr und Stadt in Prozent und Tagen aufschlüsseln) 7,00% 7,20% 7,40% 7,60% 7,80% 8,00% 2014 2015 2016 2017 2018 2019 Anteil krankheitsbedingter Fehlzeiten an Soll-Arbeitstagen LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/10764 3 Zu dieser Frage liegen der Landesregierung keine Informationen vor. Die Erhebung der entsprechenden Daten ist in der Kürze der für die Beantwortung einer Kleinen Anfrage gegebenen Zeit nicht möglich. 4. Welchen Anteil hatten im Jahre 2019 die Personalkosten der zehn Städte im Kreis Mettmann am jeweiligen Haushalt? (Bitte nach Stadt aufschlüsseln) Die Werte können der folgenden Tabelle entnommen werden: Gesamtauszahlungsanteil der Personalauszahlungen in den Kernhaushalten der Gemeinden des Kreises Mettmann im Jahr 2019 Kommune Personalauszahlungen 2019 (inkl. Versorgungsbezüge) Gesamtauszahlungen 2019 (ohne Finanzierungstätigkeit) Anteil der Personalauszahlung en an den Gesamtauszahlunge n 2019 Euro Euro/Einw. Euro Euro/Einw. Prozent Erkrath, Stadt 29.605.125 671 127.334.25 8 2.887 23,2 Haan, Stadt 14.916.206 490 98.750.804 3.246 15,1 Heiligenhaus, Stadt 13.537.662 514 70.021.464 2.657 19,3 Hilden, Stadt 37.153.700 668 163.925.13 5 2.945 22,7 Langenfeld (Rhld.), Stadt 34.924.165 592 172.204.61 6 2.917 20,3 Mettmann, Stadt 23.693.950 609 104.309.97 9 2.680 22,7 Monheim am Rhein, Stadt 27.856.616 684 546.025.28 1 13.415 5,1 Ratingen, Stadt 57.295.416 656 311.712.29 0 3.567 18,4 Velbert, Stadt 36.063.640 441 212.157.47 4 2.594 17,0 Wülfrath, Stadt 10.888.192 518 54.370.717 2.587 20,0 Quelle: Eigene Berechnungen nach Angaben von IT.NRW (vierteljährliche Kassenergebnisse der Gemeinden und Gemeindeverbände [Kernhaushalte]) Bei der Interpretation der Zahlen ist zu berücksichtigen, dass es sich hierbei um Daten der kommunalen Kernhaushalte handelt. Die Personalauszahlungen von rechtlich selbständigen kommunalen Organisationseinheiten sind in diesen Werten nicht enthalten. Die Zahlen sind daher nur eingeschränkt interkommunal vergleichbar.