LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Drucksache 17/10779 28.08.2020 Datum des Originals: 28.08.2020/Ausgegeben: 03.09.2020 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 4120 vom 21. Juli 2020 der Abgeordneten Johannes Remmel, Norwich Rüße und Mehrdad Mostofizadeh BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 17/10309 Welche Ergebnisse und Konsequenzen ergaben die Kontrollen in den fleischverarbeitenden Betrieben während der Corona-Krise? Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Während der Corona-Krise kam es in Nordrhein-Westfalen, in anderen Bundesländern, aber auch weltweit immer wieder zu hohen Infektionszahlen in fleischverarbeitenden Betrieben. „Die Arbeitsbedingungen in den Schlachthöfen scheinen mit den aktuell notwendigen Hygienemaßnahmen nicht gut vereinbar zu sein“, meint die Virologin Isabelle Eckerle, Leiterin der Forschungsgruppe „Emerging Viruses“ an der Universität Genf.1 Verschiedene Faktoren scheinen die Verbreitung zu fördern: So kann das Virus sich bei der harten, körperlichen Arbeit, bei der schwer geatmet wird, im Raum weit verteilen und es wird zudem tief eingeatmet. Die kühlen Temperaturen sind ideal für das Virus, das möglicherweise durch die Kühlanlagen zusätzlich im Raum verteilt wird. Aber auch das System der Werkverträge, bei dem die Beschäftigten bei Subunternehmen angestellt sind, von diesen in engen Mehrbettzimmern untergebracht sind und mit Kleinbussen zur Arbeit gefahren werden, trägt vermutlich zur raschen Ausbreitung bei. Die folgenden Fragen an die Landesregierung beziehen sich auf fleischverarbeitende Betriebe mit mehr als 100 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern. Der Minister für Arbeit, Gesundheit und Soziales hat die Kleine Anfrage 4120 mit Schreiben vom 28. August 2020 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit der Ministerin für Umwelt, Landwirtschaft, Naturschutz und Verbraucherschutz beantwortet. 1 Quarks, https://www.quarks.de/gesundheit/ernaehrung/corona-und-fleisch-welche-rolle-spielenschlachthoefe / LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/10779 2 Vorbemerkung der Landesregierung Der Arbeitsschutzverwaltung sind hinsichtlich der Bekanntgabe von Informationen über Erkenntnisse, die sie über Betriebe im Rahmen ihrer Überwachungstätigkeit erlangt hat, rechtlich enge Grenzen gesetzt. Im Rahmen der Beantwortung der Kleinen Anfrage sind die rechtlichen Grenzen der Bekanntgabe von Informationen, die die Arbeitsschutzverwaltung im Rahmen ihrer Überwachungstätigkeit erlangt hat (§ 23 ArbSchG), ausgeschöpft worden. 1. Welche konkreten Vor-Ort-Kontrollen und Begehungen der Betriebe haben der Arbeitsschutz der Bezirksregierungen und die Veterinärbehörden der Kreise in den fleischverarbeitenden Betrieben seit Beginn der allgemeinen Verfügungen zur Eindämmung der Corona-Pandemie (16. März 2020) durchgeführt? (Bitte nach Datum und Betrieb aufschlüsseln.) Die Arbeitsschutzverwaltung hat in der Corona-Krise risikoorientiert Betriebe, die schlachten, Fleisch zerlegen, unbehandeltes Fleisch verarbeiten und behandeln sowie Fleisch verfeinern auf die Einhaltung der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandards sowie weiterer Arbeitsschutzbestimmungen überprüft. Der Arbeitsschutz der Bezirksregierungen hat vom 16. März 2020 bis Anfang August 2020 die nachfolgenden Betriebsprüfungen in fleischverarbeitenden Betrieben durchgeführt. Aktuell werden die Betriebsprüfungen fortgeführt. Betriebe Datum Betriebsprüfungen A & B Wurst und Fleischwaren UG 28.05.2020 Abbelen GmbH 17.06.2020 23.06.2020 05.08.2020 Ahlener Fleischhandel GmbH 18.05.2020 24.06.2020 09.07.2020 AKSER Döner- und Fleischfabrikation GmbH 24.06.2020 06.08.2020 Allfrisch Geflügel-Produktions GmbH 15.05.2020 01.07.2020 ATIK GmbH 28.07.2020 Baumeister EG Zerlegebetrieb GmbH 13.05.2020 16.06.2020 24.06.2020 Bernhard Frenken GmbH 11.05.2020 19.05.2020 23.07.2020 27.07.2020 29.07.2020 03.08.2020 Bey GmbH 08.06.2020 Bilo Fleisch GmbH 17.06.2020 Bochumer Fleischhandel GmbH & Co. KG 11.05.2020 28.05.2020 05.08.2020 LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/10779 3 07.08.2020 11.08.2020 Boeser Frischfleisch GmbH, Frechen 11.05.2020 04.06.2020 23.07.2020 30.07.2020 04.08.2020 06.08.2020 Boeser Frischfleisch GmbH, Schöppingen 13.05.2020 27.05.2020 16.06.2020 24.06.2020 Buß Byproducts GmbH 12.05.2020 02.07.2020 DüPo GmbH 12.06.2020 EGETÜRK Wurst- und Fleischwarenfabrikation GmbH & Co. KG 11.05.2020 26.06.2020 09.07.2020 28.07.2020 Damhus GmbH & Co. KG 28.07.2020 Elfering Export GmbH 12.05.2020 24.06.2020 Fleischhof Rasting GmbH, Essen 23.06.2020 Fleischhof Rasting GmbH, Meckenheim 11.05.2020 24.07.2020 28.07.2020 08.06.2020 Fleischmarkt Olpe GmbH 11.05.2020 13.05.2020 28.05.2020 07.08.2020 Fleischwaren Blumberg GmbH 20.05.2020 29.07.2020 04.08.2020 Fleischzerlegung Westphal GmbH 20.05.2020 29.07.2020 04.08.2020 06.08.2020 FVV Jedowski Unna GmbH 11.05.2020 FVZ Convenience GmbH 06.08.2020 10.08.2020 Gelderland Frischwarengesellschaft mbH 17.06.2020 15.07.2020 05.08.2020 Gocksch Schlachthof 19.05.2020 30.07.2020 05.08.2020 Golly`s Spezialitäten GmbH 28.07.2020 Grapo GmbH 17.06.2020 Gronauer Fleischwarenfabrik GmbH & Co. KG 28.07.2020 Großschlachterei Thönes e.K. 28.05.2020 LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/10779 4 GS Schmitz GmbH & Co. KG 08.07.2020 23.07.2020 30.07.2020 Güven GmbH 04.06.2020 H. Borgmeier GmbH & Co. KG 19.05.2020 22.07.2020 23.07.2020 24.07.2020 27.07.2020 28.07.2020 29.07.2020 30.07.2020 31.07.2020 03.08.2020 04.08.2020 Hardy Remagen GmbH 11.05.2020 15.07.2020 24.07.2020 31.07.2020 03.08.2020 Heinrich Manten GmbH & Co.KG 23.07.2020 Heinz Tummel GmbH & Co. KG 13.05.2020 27.05.2020 16.06.2020 24.06.2020 Herta Produktions GmbH 26.05.2020 09.07.2020 HSF Food & Nonfood GmbH 18.06.2020 Josef Brüninghoff GmbH & Co. KG 12.05.2020 Klaas + Pitsch Fleisch- und Wurstwaren GmbH 11.05.2020 12.05.2020 Kuller Feine Grafschafter Wurstwaren GmbH & Co. KG 22.06.2020 Kurt Heimrich Kemink GmbH & Co.KG 12.05.2020 29.07.2020 05.06.2020 Laame GmbH & Co. KG 19.06.2020 Langewiesche Fleischwaren GmbH 06.08.2020 10.08.2020 Libreco Besitzgesellschaft mbH & Co KG 14.05.2020 25.06.2020 LICO Heimtiernahrung GmbH 14.05.2020 25.06.2020 Meistermacher Convenience Food GmbH 06.08.2020 Metten Fleischwaren GmbH & Co. KG 11.05.2020 05.08.2020 Müller Moers GmbH & Co. KG 22.06.2020 Neptun Delikatessen Wilken e.K 18.06.2020 Neukirchen u. Sohn GmbH u. Co KG Fleischerei 26.05.2020 OSI Food Solutions Germany GmbH 16.06.2020 Öztas Dönerproduktion GmbH & Co.KG 17.06.2020 19.06.2020 LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/10779 5 11.07.2020 21.07.2020 Polat Dönerproduktion GmbH 30.06.2020 03.08.2020 Pure Ingredients Halal Produktion GmbH 10.06.2020 Rewe Dortmund SE & Co. KG Zentralfleischerei 25.06.2020 10.08.2020 S. Kamppeter oHG 12.05.2020 Sauerlandfrische Dornseifer GmbH, Netphen 30.06.2020 23.07.2020 Sauerlandfrische Dornseifer GmbH, Wenden 11.08.2020 Schlachthof Legden GmbH 12.05.2020 13.05.2020 24.06.2020 Schröders Fleisch GmbH 05.06.2020 Struzina-Rauschen GmbH 12.06.2020 Theo Keinhörster Fleischgroßhandel e.K. 14.05.2020 25.06.2020 30.06.2020 TILS GmbH Das Kalbfleisch 15.05.2020 23.07.2020 31.07.2020 06.08.2020 Tönnies Rheda-Wiedenbrück 15.05.2020 29.05.2020 29.06.2020 06.07.2020 07.07.2020 21.07.2020 22.07.2020 24.07.2020 27.07.2020 29.07.2020 30.07.2020 31.07.2020 03.08.2020 04.08.2020 05.08.2020 06.08.2020 Ümit Döner Aydin Zorbozan 04.06.2020 Vion Hilden GmbH 12.05.2020 24.07.2020 06.08.2020 Vital Convenience vc GmbH 07.08.2020 WestfalenLand Fleischwaren GmbH 15.05.2020 27.05.2020 Westfälische Fleischwarenfabrik Stockmeyer GmbH 02.06.2020 22.07.2020 Westfleisch Erkenschwick GmbH 14.05.2020 23.06.2020 31.07.2020 Westfleisch Lübbecke 20,05.2020 01.07.2020 22.07.2020 LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/10779 6 23.07.2020 24.07.2020 27.07.2020 28.07.2020 29.07.2020 30.07.2020 31.07.2020 03.08.2020 04.08.2020 05.08.2020 06.08.2020 Westfleisch SCE mbH - Fleischcenter Gelsenkirchen 11.05.2020 21.07.2020 Westfleisch SCE mbH -Fleischcenter Coesfeld 08.05.2020 19.05.2020 20.05.2020 28.05.2020 03.06.2020 25.06.2020 23.07.2020 31.07.2020 Westfleisch SCE mbH Hamm 11.05.2020 05.08.2020 06.08.2020 07.08.2020 11.08.2020 Wilhelm Brandenburg GmbH 30.06.2020 23.07.2020 Willms Fleisch GmbH 11.05.2020 27.07.2020 29.07.2020 Willy Siemes & Sohn GmbH & Co.KG Schlachthof 12.05.2020 Yükseloglu Fleischhandel GmbH 28.05.2020 Für den Bereich der Veterinärbehörden in den Kreisen wurde berichtet, dass die fleischverarbeitenden Betriebe in Nordrhein-Westfalen auch nach dem Inkrafttreten der Allgemeinen Verfügungen zur Eindämmung der Corona-Pandemie auf der Grundlage der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift Rahmen-Überwachung (AVV RÜb) durch die Veterinärund Lebensmittelüberwachungsbehörden risikobasiert kontrolliert werden. Die Inspektionsfrequenzen liegen dabei je nach Betriebsart und Risikobeurteilung von arbeitstäglich (z. B. Schlachtbetriebe) über wöchentlich bis mehrmonatlich z. B. bei handwerklichen Betrieben. Eine auf den angefragten Zeitraum bezogene Erfassung liegt nicht vor. Zusammenfassend werden die Ergebnisse im Jahresbericht zum Mehrjährigen Nationalen Kontrollplan veröffentlicht. 2. Welche Sachverhalte und Ergebnisse sind den jeweils zuständigen Ministerien über die Ergebnisse der Vor-Ort-Kontrollen und Begehungen berichtet worden? (Bitte nach Datum der Begehung und Betrieb aufschlüsseln.) Dem Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales ist auf Anforderung mehrfach über aktuelle Sachverhalte und Ergebnisse von Vor-Ort-Kontrollen und Begehungen durch die Bezirksregierungen berichtet worden. Sofern die Sachlage und ein neuer Erkenntnisstand es erforderten, sind Telefonkonferenzen zur Umsetzung der SARS-CoV-2- LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/10779 7 Arbeitsschutzstandarts zwischen dem Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales und den Bezirksregierungen geführt worden. Zum 22. Juni 2020 sind die Bezirksregierungen aufgefordert worden, über ihre Ergebnisse aus den seit 1. März 2020 durchgeführten Betriebsprüfungen in der Fleischindustrie zu berichten. Die Berichte der Bezirksregierungen umfassten den Sachstand zur betrieblichen Umsetzung der SARS-CoV-2- Arbeitsschutzstandards sowie Behebung weiterer Arbeitsschutzmängel. Insgesamt haben die Bezirksregierungen berichtet, dass die SARS-CoV-2- Arbeitsschutzstandards umgesetzt und Anordnungen des Arbeitsschutzes zur Nachbesserung vor Ort unverzüglich durch die Unternehmen umgesetzt wurden. In wenigen Einzelfällen mussten Ordnungsverfügen erlassen werden. Hinsichtlich der Bekanntgabe von Ergebnissen der einzelnen Vor-Ort-Kontrollen wird auf die Vorbemerkung der Landesregierung hingewiesen. Am 26. Juni 2020 sind die Bezirksregierungen vom Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales aufgefordert worden, Unternehmen der Fleischindustrie über die Möglichkeit der Verbreitung von SARS-CoV-2 beim Einsatz von lüftungstechnischen Anlagen mit der Angabe von Maßnahmen, die nach aktuellem Wissenstand geeignet sind, eine Verbreitung über lüftungstechnische Anlagen einzudämmen, zu informieren. Die Bezirksregierungen haben daraufhin Daten über eingesetzte lüftungstechnische Anlagen in Unternehmen der Fleischindustrie mit dem Ergebnis ermittelt, dass in nahezu allen Betrieben mit raumlufttechnischen Anlagen Maßnahmen umgesetzt beziehungsweise initiiert worden sind und die Unternehmen zu der Lüftungsproblematik sensibilisiert sind. Es wurde berichtet, dass die Außenluftzufuhr unter Beachtung der erforderlichen Produktionstemperaturen maximiert wurde, dort wo möglich, die Leistung von Umluftkühlanlagen reduziert oder der Anlagenbetrieb angepasst wurde. Darüber hinaus haben viele Großbetriebe zum Zeitpunkt der Erhebung Beratungen durch Lüftungsanlagenbauer oder Planungsbüros für technische Gebäudeausrüstung beauftragt. Hinsichtlich der Reinigung der Umluft in den Produktionsbereichen ist berichtet worden, dass unterschiedliche Filter eingesetzt werden, die nach dem allgemein anerkannten Stand von Wissenschaft und Technik geeignet sein können, die Virenlast in der Luft zu reduzieren. Dem Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz wurden in diesem Zeitraum keine Ergebnisse berichtet. Die Zuständigkeit für die Überwachung und die Einhaltung der Rechtsvorschriften liegt bei den Kreisordnungsbehörden. Lediglich bei sehr auffälligen Sachverhalten werden diese berichtet. Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) hat mehrfach festgestellt, dass es durch das Corona-Geschehen keine gesonderten Lebensmittelrisiken gibt. 3. Welche arbeitsschutztechnischen, hygienischen, veterinärmedizinischen und tierschutzrechtlichen Mängel wurden bei diesen Begehungen festgestellt? (Bitte nach Datum der Begehung, Betrieb und Art des Mangels aufschlüsseln.) Für den Zuständigkeitsbereich des Arbeitsschutzes wird auf die Vorbemerkung der Landesregierung verwiesen. Sofern Mängel in der Umsetzung der SARS-CoV-2- Arbeitsschutzbestimmungen, wie zum Beispiel fehlende Abtrennung zwischen Arbeitsplätzen, fehlende Kennzeichnungen zur Einhaltung des Abstandsgebotes oder zu hohe Anzahl von Personen in Sozialräumen, festgestellt wurden, sind vor Ort unverzüglich Maßnahmen zur Beseitigung umgesetzt worden. Dem Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz liegen für den veterinärmedizinischen und tierschutzrechtlichen Bereich keine Informationen vor. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/10779 8 4. Welche Verfügungen haben die Landesregierung bzw. die zuständigen Behörden erlassen, um die festgestellten Mängel schnellstmöglich abzustellen? (Bitte nach Betrieb, Art des Mangels, Datum der Meldung des Mangels, Art der Verfügung und Datum der Verfügung aufschlüsseln.) Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales hat die Allgemeinverfügung zur Vermeidung weiterer Infektionsgeschehen in Großbetrieben der Fleischwirtschaft (CoronaAVFleischwirtschaft) erlassen. Im Rahmen der CoronaAVFleischwirtschaft werden präventiv Betriebe, die mehr als 100 Beschäftigte an einem räumlich zusammenhängenden Standort zur Herstellung oder Behandlung von unverarbeitetem Fleisch beschäftigen, verpflichtet, nur Personen in der Produktion einzusetzen, die auf eine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 durch ein PCR-Verfahren getestet wurden und dabei ein negatives Testergebnis erhalten haben. Für das Zuständigkeitsgebiet des Arbeitsschutzes wird hinsichtlich der Bekanntgabe von einzelnen Ordnungsverfügungen, die an Betriebe gerichtet sind, auf die Vorbemerkung der Landesregierung verwiesen. Insofern kann nur zusammenfassend über die Ordnungsverfügungen der Bezirksregierungen berichtet werden. Seitens der Bezirksregierungen ist dem Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales berichtet worden, dass die seit den Ausbruchsgeschehen in der Fleischindustrie überprüften Betriebe Mängel in der Regel unverzüglich vor Ort nach deren Feststellung beseitigen lassen. Nur in sehr wenigen Ausnahmefällen mussten Ordnungsverfügungen erteilt werden. Dem Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz liegen für seinen Bereich dazu keine Informationen vor.