LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Drucksache 17/10810 01.09.2020 Datum des Originals: 01.09.2020/Ausgegeben: 07.09.2020 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 4201 vom 5. August 2020 der Abgeordneten Gabriele Hammelrath, Jochen Ott und Eva-Maria Voigt-Küppers SPD Drucksache 17/10468 „Herbstabitur“: Nach den Prüfungen ist vor den Prüfungen Vorbemerkung der Kleinen Anfrage An den Weiterbildungskollegs in Nordrhein-Westfalen finden die Abiturprüfungen immer im Herbst eines Jahres, im sogenannten Wintersemester, statt. Die diesjährigen Rahmentermine für die Prüfungen wurden laut Runderlass des Ministeriums für Schule und Bildung vom 13.07.2020 bereits neu bestimmt: So rutschen die Prüfungstermine des „Herbstabitur“ allesamt weiter in die Wintermonate hinein. Eine solche Verschiebung ist aufgrund der aktuellen Entwicklungen angemessen. Die genauen Modalitäten zur Durchführung der Prüfungen werden bereits jährlich aktualisiert. Die Bezirksregierungen leiten aktualisierte Angaben an die Weiterbildungskollegs weiter. Durch die Pandemie mussten die Weiterbildungskollegs jedoch zeitweise wie alle anderen weiterführenden Schulen schließen und wurde später nur schrittweise geöffnet. Dabei konnten Unterrichtsinhalte nicht oder nur teilweise vermittelt werden. Hinzu kommt, dass die Prüflinge in vielen Fällen neben der Schule berufstätig sind. Nicht wenige sind darunter, die auch in sogenannten „systemkritischen“ Berufen in Pflege, Einzelhandel etc. arbeiten. Schülerinnen und Schüler des Zweiten Bildungsweges sind im besonderen Maße gefordert gewesen und befürchten nun in Hinblick auf die Prüfungen erhebliche Nachteile. Die 24. Schulmail vom 23.06.2020 verweist lediglich auf die Verschiebung der Prüfungstermine.1 Andere Schulmails in den vergangen Wochen und Monaten enthalten keine Informationen zu den anstehenden Prüfungen und den Prüfungsinhalten des Zweiten Bildungsweges. Die Schülerinnen und Schüler, aber auch die Lehrkräfte an den Weiterbildungskollegs sind verunsichert. Die Ministerin für Schule und Bildung hat die Kleine Anfrage 4201 mit Schreiben vom 1. September 2020 namens der Landesregierung beantwortet. 1 Informationen des MSB, Anlage zur 24. Schulmail vom 23.06.2020, S. 13: „Auch der Herbsttermin 2020 für die zentralen Abiturprüfungen an den Weiterbildungskollegs wird um eine Woche verschoben, um mehr Zeit zur Vorbereitung der Studierenden zu gewinnen.“ LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/10810 2 1. Wie plant die Landesregierung generell Nachteile für Abiturientinnen und Abiturienten des Zweiten Bildungsweges zu verhindern? Zum Ausgleich eines den Studierenden der Weiterbildungskollegs in ihrer Vorbereitung auf das Abitur im Wintersemester des Schuljahres 2020/2021 infolge der Corona-Pandemie entstandenen Nachteils werden folgende Maßnahmen getroffen: 1. Der Beginn der schriftlichen Abiturprüfungen wurde um eine Woche nach hinten verlegt, um den Studierenden eine längere Vorbereitungszeit zu geben. 2. Die Auswahlmöglichkeiten der Prüfungsaufgaben werden nach intensiver fachlicher Prüfung in einigen Fächern erweitert. Auf diese Weise wird eine mögliche Benachteiligung bei der Aufgabenauswahl im schriftlichen Abitur infolge einer aufgrund der Reduktion des Präsenzunterrichts nicht vollständigen Umsetzung der fachlichen Vorgaben vermieden und eine bessere kursspezifische Auswahl der Aufgaben erreicht, ohne dabei das fachliche Niveau der Abiturprüfungen abzusenken. 3. Die Abweichungsprüfungen (§ 54 Absatz 1 APO-WbK) entfallen. Die Möglichkeit, sich in den schriftlichen Fächern freiwillig auch mündlich prüfen zu lassen, um z.B. den Notendurchschnitt zu verbessern, bleibt unverändert gültig. 2. Ist seitens der Landesregierung vorgesehen, Veränderungen hinsichtlich der Prüfungsinhalte in den verschiedenen Fächer vorzunehmen? (Bitte Änderungen und Aktualisierungen nach Fächern sortiert auflisten) Eine Veränderung der Prüfungsinhalte ist nicht vorgesehen. 3. Welche Prüfungen werden zentral bzw. welche Prüfungen dezentral gestellt werden? (Bitte nach Prüfungen und ggf. Fächern sortiert auflisten) Die schriftlichen Prüfungsaufgaben im 1.-3. Abiturprüfungsfach werden wie üblich zentral gestellt; die Prüfungsaufgaben für Nachschreiber werden aufgrund der geringen Anzahl an Prüflingen dezentral gestellt. Die mündlichen Prüfungsaufgaben werden in allen Fächern von den Schulen dezentral gestellt. 4. Wann plant die Landesregierung Informationen zu den anstehenden Prüfungen des Zweiten Bildungsweges im Detail bzw. speziell zu veränderten Prüfungsinhalten an die Lehrkräfte sowie Abiturientinnen und Abiturienten weiterzugeben? Das Ministerium für Schule und Bildung wird hierzu zeitnah Informationen bekanntgeben. 5. Wird das diesjährige Prüfungsverfahren an den Weiterbildungskollegs gesondert evaluiert, um daraus Rückschlüsse für das Abitur im Frühjahr und im Herbst 2021 an allen Schulen, die diesen Abschluss dann anbieten, zu ziehen? Eine Evaluation ist nicht vorgesehen, da das Prüfungsverfahren nicht von denen der Vorjahre abweicht.