LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Drucksache 17/10812 02.09.2020 Datum des Originals: 02.09.2020/Ausgegeben: 08.09.2020 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 4204 vom 7. August 2020 des Abgeordneten Serdar Yüksel SPD Drucksache 17/10477 Wie gedenkt die Landesregierung die Kapazitäten für die kommende Testpflicht im Zuge der Corona-Pandemie zu erhöhen? Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Mit eigenen Augen konnte ich mir am 5. August in der Zeit von 18.15 Uhr bis 19.15 Uhr einen Eindruck vom neu eingerichteten Testzentrum am Flughafen Düsseldorf verschaffen. Die Situation war desaströs: lange Wartezeiten, keine Kontrolle der Maskenpflicht, keine Abstände zwischen den Wartenden, kein Desinfektionsmittel. Ein unhaltbarer Zustand, der zumindest im besagten Zeitraum, vermutlich mehr Schaden als Nutzen angerichtet hat. Auch wenn dieser Eindruck zunächst nur bezogen auf einen beschränkten Zeitraum entstand, stellt sich die Frage, wie die Landesregierung die am Wochenende in Kraft tretende Testpflicht für aus Risikogebieten einreisende Bürgerinnen und Bürger gedenkt, vernünftig umzusetzen. Im Detail stellen sich dabei folgende Fragen: Der Minister für Arbeit, Gesundheit und Soziales hat die Kleine Anfrage 4204 mit Schreiben vom 2. September 2020 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister für Verkehr beantwortet. 1. Wie viele Personen wurden bisher in den Testzentren in NRW getestet? Bisher wurden an den Flughäfen insgesamt 95.024 Personen getestet, davon entfallen 40.154 auf Düsseldorf, 33.979 auf Köln/Bonn, 17.475 auf Dortmund, 1.614 auf Münster/Osnabrück und 1.802 auf Weeze (Berichtsstand: 27.08.1). Am Flughafen Paderborn hat bisher kein Flugverkehr aus Risikogebieten stattgefunden. 2. Mit welchem Anstieg rechnet die Landesregierung bei der Testnachfrage im Hinblick auf die Einführung der Testpflicht? Die Zahl der Testungen an den Flughäfen hat sich nach Einführung der Testpflicht zum 08.08.2020 nur leicht erhöht. Deutlicher ausgewirkt hat sich die am 14.08.2020 erfolgte 1 Quellen: KVNo, KVWL, Stadt Köln, eigene Berechnungen LZG.NRW LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/10812 2 Ausweisung von Spanien als Risikogebiet; dies dürfte für jede weitere künftige Risikogebietsausweisung gelten. 3. Wie gedenkt die Landesregierung die notwendigen Kapazitäten für die Testpflicht in den Testzentren an den Flughäfen zu erhöhen? Die Kapazitäten wurden und werden lageangepasst erhöht. Sowohl die Flughafenbetreiber als auch die Kassenärztlichen Vereinigungen bzw. die Johanniter Unfallhilfe am Standort Köln/Bonn reagieren jeweils sehr flexibel auf veränderte Anforderungen. 4. Plant die Landesregierung in Anbetracht der notwendigen Erhöhung der Testkapazitäten die Testungen auch außerhalb geschlossener Räumlichkeiten durchzuführen bzw. die Testzentren nach draußen zu verlagern? Die Auswahl der Standorte der Teststationen an den Flughäfen ist unter Berücksichtigung der jeweiligen räumlichen Voraussetzungen, der notwendigen hygienischen Anforderungen, dem Aspekt der Erreichbarkeit aber auch unter Berücksichtigung klimatischer Bedingungen gemeinsam mit den Flughafenbetreibern und den Kassenärztlichen Vereinigungen bzw. der Johanniter Unfallhilfe erfolgt. Diese Kriterien werden auch bei einer gegebenenfalls erforderlichen Verlagerung von Standorten handlungsleitend sein. 5. Wie gedenkt die Landesregierung die allgemeinen Hygiene- und Schutzvorgaben (Abstand, Maskenpflicht, Desinfektion) an den Testzentren zu kontrollieren bzw. durchzusetzen? Die Überwachung der Einhaltung der hygienischen Vorgaben obliegt zunächst den Betreibern der Teststationen und – soweit es die allgemeinen Hygieneregeln am Flughafen betrifft - den Betreibern der Flughäfen bzw. den Mietern und Pächtern von Infrastruktur auf dem Flughafengelände. Unabhängig davon werden die Teststationen regelmäßig durch das Landeszentrum Gesundheit Nordrhein-Westfalen begangen. Soweit in der Vorbemerkung der Kleinen Anfrage konkret die Teststation am Flughafen Düsseldorf angesprochen ist: Durch das ständig anwesende Sicherheitspersonal werden Abstandskontrollen der auf einen Test wartenden Einreisenden konsequent eingefordert und deshalb nach Kenntnis des Landes auch weitgehend eingehalten. Auf den Böden der Wartebereiche vor der Teststation sind entsprechende Markierungen aufgebracht, sodass die 1,5 Meter Sicherheitsabstand durch das Personal vor Ort kontrollierbar ist. Im gesamten Flughafengebäude und auf der „Luftseite“ des Flughafengeländes gilt eine strikte Maskenpflicht, auf die durch Aushänge, Monitorlaufbänder und regelmäßige Durchsagen hingewiesen wird. Nach Auskunft der Betreiberin der Teststation konnte seit Betriebsbeginn der Testeinrichtung am 25.07.2020 nicht beobachtet werden, dass es zu einer größeren Ansammlung von Menschen ohne Maske gekommen ist. Personen, die ihre Maske vom Gesicht abnehmen, würden vielmehr umgehend durch das Sicherheitspersonal des Flughafens aufgefordert, die Maske unverzüglich wieder anzulegen. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/10812 3 Im gesamten Wartebereich des Flughafens befinden sich in regelmäßigen Abständen Handdesinfektionsspender. Darüber hinaus verfügt das medizinische Personal im Testzentrum über eine ausreichende Menge an Hände- und Flächendesinfektionsmitteln. Das Landeszentrum Gesundheit Nordrhein-Westfalen hat bei seinen bisherigen Begehungen keine Auffälligkeiten festgestellt. Die offenbar am 5. August gewonnenen persönlichen Eindrücke sind, auch wenn sie aufgrund der vorliegenden Erkenntnisse von Seiten des Landes nicht bestätigt werden können, zu bedauern; sie wurden bei der nachfolgenden Begehung selbstverständlich berücksichtigt.